Höhe Urlaubsgeld (Zusatzurlaub)

inday, BW, Monday, 14.06.2010, 11:33 (vor 5098 Tagen)

hallo,

Ist bei vorliegender Schwerbehinderung der zusätzliche Urlaub von 5 Tagen grundsätzlich bei der Höhe des Urlaubsgelds mitzurechnen >

Habe bisher leider keine passende Antwort zu meiner Frage gefunden.

Bedanke mich vorab für die Beantwortung meiner Frage.

mfG

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MfG. inday

Höhe Urlaubsgeld

hackenberger, Monday, 14.06.2010, 11:50 (vor 5098 Tagen) @ inday

Hallo "inday",

» Ist bei vorliegender Schwerbehinderung der zusätzliche Urlaub von 5 Tagen
» grundsätzlich bei der Höhe des Urlaubsgelds mitzurechnen>
Was meinst Du hier genau "Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt".

Das Urlaubsentgelt, also die Lohnfortzahlung (§§1,11 BUrlG) während des Urlaubes erfolgt so als ob man gearbeitet hat. Dieses zu mindest für die Zeit des gesetzlichen Urlaubsanspruches. Zurzeit noch so auch für den tariflichen (Mehr) Urlaubsanspruch.

Das Urlaubsgeld ist eine Sache der Tarifpartner oder des ArbV bzw. BV. Daher muss man nachlesen was dort geregelt ist. Es besteht hier KEIN gesetzlicher Anspruch.

Ob es auch bei der Weiterzahlung des Urlaubsentgelts für den tariflichen (Mehr) Urlaub so bleibt, nach der EuGH-Entscheidung zum Thema Verfall des Urlaubsanspruches bleibt abzuwarten. Denn hier handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Anspruch.

Höhe Urlaubsgeld

inday, BW, Monday, 14.06.2010, 13:03 (vor 5098 Tagen) @ hackenberger

Meinte das Urlaubsgeld
In unserem Tarifvertrag ITGA ist steht leider nichts genaueres da steht nur "Das Urlaubsentgelt besteht aus dem Gehalt zuzüglich einer zusätzlichen Urlaubsvergütung von 50% dieser Bezüge. Aber wie bzw ob der (Mehr)Urlaub berücksichtigt wird davon steht da nichts.

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MfG. inday

Höhe Urlaubsgeld

hackenberger, Monday, 14.06.2010, 13:28 (vor 5098 Tagen) @ inday

Hallo "inday",

» Meinte das Urlaubsgeld
» In unserem Tarifvertrag ITGA ist steht leider nichts genaueres da steht
» nur "Das Urlaubsentgelt besteht aus dem Gehalt zuzüglich einer
» zusätzlichen Urlaubsvergütung von 50% dieser Bezüge. Aber wie bzw ob der
» (Mehr)Urlaub berücksichtigt wird davon steht da nichts.
Dann düfte es vermutlich auch für die Zeiten des Zusatzurlaubes dieses geben. Aber am besten den Tartifpartner fragen.

PS: Bitte nun aber auch Dein Profil um alle die Werte in der Klammer ergänzen. Weiter auch, mit Anrede und Schlussploskel lesen sich die Beiträge noch besser ;-)

Höhe Urlaubsgeld

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 16.06.2010, 15:12 (vor 5096 Tagen) @ hackenberger

Hallo inday,

ich fürchte, Du hast Deinen TV "Urlaubsabkommen" (das dürfte wohl dieser sein:
http://www.bw.igm.de/tarife/tarifvertrag.html>id=13178 )
nicht richtig gelesen. Es steht klar drin, daß die Urlaubsvergütung auch für Zusatzurlaub gezahlt wird und es wird vorher definiert, daß der Urlaub gem. § 125 SGB IX Zusatzurlaub iSd TV ist.

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&Tschüß

Wolfgang

Höhe Urlaubsgeld

hackenberger, Wednesday, 16.06.2010, 15:40 (vor 5096 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

bitte beachten "inday" meinte ausdrücklich Urlaubsgeld ("inday" Meinte das Urlaubsgeld). Ich hatte ja auch danach gefragt und mit einem Link auf die Unterschiede hingewiesen "Urlaubsgeld vers. Urlaubsentgelt". Der von Dir erwähnte TV regelt im § 4 das Urlaubsentgelt.

Beim Urlaubsgelt haben die beiden Vertrags-/ Tarifpartner Vertragsfreiheit. Sie können es gewähren, müssen es aber nicht. Auch das was und wie liegt ganz bei ihnen.

Höhe Urlaubsgeld

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 16.06.2010, 16:40 (vor 5096 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das hat mich zwar zuerst auch stutzig gemacht, aber der TV regelt offensichtlich das sog. "Urlaubsgeld" nicht in Form einer separaten Einmalzahlung wie in vielen anderen TV'en üblich, sondern in Form eines 50%-Zuschlages auf die "Urlaubsvergütung". Und so wie ich das lese, gilt diese Urlaubsvergütung (inkl. Zuschlag) auch für die Zusatzurlaubstage nach § 125 SGB IX.

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&Tschüß

Wolfgang

Höhe Urlaubsgeld

hackenberger, Wednesday, 16.06.2010, 16:49 (vor 5096 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Jupps, ja sie haben im § 4 Urlaubsentgeld auch ein Urlaubsgeld, also eine freiwillige zusätzliche Vergütung versteckt. Ich hatte halt nach dem Schlagwort Urlaubsgeld gesucht.

Aber, dass ist eine Ausnahme. In den TV meines ehemaligen AG z.B. gab es kein Urlaubsgeld, wie in sehr vielen Betrieben.

In Fällen wie in den, welche unter den hier angesprochenen TV oder TV/BV/ARbV mit vergleichbaren Regelungen fallen ist dann selbstverständlich auch das Urlaubsgeld für den Zusatzurlaub gem. § 124 SGB IX zu zahlen.

Darum ja auch mein Hinweis in den TV/BV bzw. ArbV zu sehen.

Höhe Urlaubsgeld

inday, BW, Friday, 18.06.2010, 07:18 (vor 5094 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard und Wolfgang,

Zur Info

Zwischenzeitlich habe ich die bei der IG-Metall Bezirksleitung und der IG-Metall Verwaltungsstelle nachgefragt.
Von der Bezirksleitung erhielt ich die Auskunft dass für die 5 zusätzlichen Tage kein Urlaubsgeld bezahlt werde. Von der Verwaltungsstelle erhielt ich die Auskunft dass es sehr wohl bezahlt werde und zwar aufgrund einer Entscheidung v. 14.3.2006.

"Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, dass die Urlaubsvergütung nach § 4.1 Urlaubsabkommen einschließlich des Urlaubsgeldes nicht nur für den tariflichen Urlaub nach § 3.1 Urlaubsabkommen, sondern auch für den Zusatzurlaub zu zahlen ist. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit nicht zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub unterschieden."

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MfG. inday

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