Teilnahme der Schwerbehindertenvertr. (Allgemeines)

gretel Seidelberger @, Hamburg, Friday, 22.04.2005, 13:45 (vor 6956 Tagen)

Guten Tag ,
mein Name ist Gretel .
Ich bin seit November 2004 im Amt und habe mit unserem Betriebsrat und
Gesamtbetriebsrat ein super Verhätnis.
Da wir die einzigen gewählten Vertreter sind, sind wir auch für die
Schwerbehinderten in ganz Deutschland zuständig.

Jetzt geht es um Schließung von Büros und Reduzierung der Belegschaft.

Es hat schon ein Gespräch mit dem Arbeitgeber stattgefunden ,wo sich heraus-stellte,daß auch Schwerbehiderte betroffen sind. Leider konnte ich diesen
Termin nicht wahrnehmen. Der GB informierte mich und hat mich zum
nächsten Termin über Gespräche zum Interessenausgleich und Sozialplan
eingeladen.

Der Arbeitgeber hat mich persönlich und schriftlich wieder ausgeladen,mit der
Begründung, er müssen mich nur über die Situation der Schwerbehinderten informieren ,alles andere ginge mich nichts an. Über die Schwerbhinderten
würde er in eine Telefonkoferenz mit mir sprechen.Ich habe den Tagungsort
verlassen . Welche Möglichkeiten habe ich , eine Einbindung einzufordern.

Vielen Dank für baldige Antwort

Teilnahme der Schwerbehindertenvertr.

hackenberger, Friday, 22.04.2005, 15:18 (vor 6956 Tagen) @ gretel Seidelberger

Hallo Gretel,

also Du hast ein Teilnahmerecht an den Verhandlungen in voller Länge. Alle Punkte können Schwerbehinderte betreffen und es ist daher möglich, dass zu allen Punkten besondere Anforderungen der SchwbV gegeben sind. Hier kannst Du auch auf das Recht bei Einstellungsgesprächen verweisen, auch hier hat die SchwbV ein Teilnahmerecht an allen Gesprächen sofern unter den Bewerbungen nur 1 Schwerbehinderter ist. Es geht hier um die Möglichkeit der Vergleichbarkeit der Behandlungen der Themen von Behinderten und Nichtbehinderten.

Weiter besagt das SGB IX ja auch ausdrücklich, dass die SchwbV ein uneingeschränktes Teilenahmerecht an allen Sitzungen usw. des BR und BR/AG hat.

Aber da Du ja auch ein sehr gutes Verhältnis zum BR hast kann und sollte der auch Dir helfen und deine Anwesenheit und Mitarbeit bei der gesamten Verhandlung beim AG einfordern und notfalls die Verhandlungen strecken.

Weiter wäre hier auch die Frage zu klären, hat der AG den § 84 (1) beachtet und angewandt. Es geht hier um das Thema Gefährdung der Beschäftigungsverhältnisse. Hierzu zählen auch Gefährdungen in Folge von Arbeitsplatzverlusten (denke auch daran, es lautet im Gesetz "gefährdet sein könnte").

Der BR kann also die Zustimmung zu allen Maßnahmen verweigern "Grund: Verstoß gegen ein Gesetz".

Weiter ist der Verstoß gegen eine Gesetz (hier § 84 1) ein Thema für Kündigungsschutzklagen, sollten diese notwendig werden.

Du solltest auch prüfen ob der AG ggf. gegen den § 95 SGB IX verstoßen hat (frühzeitige Beteiligung der SchwbV). Hier wäre dann ein Hinweis an der Beauftragten für die Belange der Schwerbehinderten des AG und der Hinweis auf ein Bußgeld gem § 156 (1) 9 bis 10.000,- € gegen ihn persönlich hilfreich. Er ist dann bestimmt bemüht sich für deine Interessen einzusetzen wenn man dafür den § 156 vergisst.

Abschließend noch der Hinweis auf die Möglichkeit, dass sowohl beschlüsse des BR und Maßnahmen des AG von der SchwbV ausgesetzt werden können, sofern die belange der Schwb nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Da kostet dan Zeit und bedingt Nachverhandlungen.

Aber wichtig ist, dass der BR sich hinter dich stellt und Verhandlungen nicht eher beendet bis auch Deine Themen genügend behandelt wurden.

Auf alle Fälle solltest Du alle Unzulänglichkeiten notieren, könnten dann ggf. benötigt werden, wenn es zu Kündigungen kommt und Du Stellungnahmen abgeben musst.

Teilnahme der Schwerbehindertenvertr.

gretel Seidelberger @, Hamburg, Friday, 22.04.2005, 16:45 (vor 6956 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Leider gehe ich jetzt 3 Wochen in Urlaub. Ich werde meiner Stellvertreterin

Deine Antwort zuleiten,damit Sie die Gespräche mir dem Betriebsrat

aufnimmt und dann schauen wir mal wie der Arbeitgeber sich verhält,

auf alle Fälle wird der Rausschmiss protokolliert ,sodaß wir später einen

Nachweiß haben


Gruß


Gretel

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