Bearbeitungsdauer Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

zicko, Bayern, Tuesday, 29.06.2010, 14:55 (vor 5071 Tagen)

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:
Kollege stellt Antrag auf Schwerbehinderung => erhält Bescheid mit GdB 20 => Kollege legt Widerspruch ein => Abhilfe-Bescheid mit GdB 30 => Kollege stellt erneut Widerspruch (Eingang bei Versorgungsamt am 23.12.2009) => bislang noch kein neuer Bescheid.
Bei Rückfragen wird Kollege auf die fortwährende Bearbeitung hingewiesen => Kollege wendet sich heute an mich als SBV und bittet um Unterstützung.

Wie kann ich ihm jetzt weiterhelfen>
- Welchen Bescheid soll er dem AG vorlegen>
- Soll ich Kontakt mit dem Versorgungsamt aufnehmen>
- Soll ich ihn an den VdK verweisen>
- Sollen wir einen Antrag auf Gleichstellung stellen> Ist ein Abhilfe-Bescheid mit eingelegtem Widerspruch überhaupt rechtsgültig>

Diese Konstellation ist für mich neu, da ich bislang zeitlich immer früher eingebunden wurde. Zudem hat der Kollege in seinem letzten Widerspruch einige suboptimale Textpassagen geschrieben.

Wie starte ich jetzt>
Könnt ihr mir vielleicht Tipps aus eurer Praxis geben>

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße
zicko

Bearbeitungsdauer Widerspruch

hackenberger, Tuesday, 29.06.2010, 15:22 (vor 5071 Tagen) @ zicko

Hallo „zicko“,

der Abhilfebescheid hat erst einmal vorläufige Rechtskraft. Bei einem Antrag auf Gleichstellung muss man auf die lfd. Antragstellung hinweisen, dann bleibt i.d.R. der Antrag dort offen.

Man kann sich an das Versorgungsamt wenden und um Entscheidung bitten auch ggf. mit dem Hinweis auf betriebliche Notwendigkeit bzw. auf die anstehende Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2010. Weiter kann man auch einmal prüfen, ob die Verwaltung in der Frist lt. Gesetz ihren Entscheid trifft. Auch hierauf kann man ggf. hinweisen, doch ob sich dieses dann positiv auswirkt>>

Bei Thema „Gleichstellung“ stellt sich halt die grundsätzliche Frage, ist die Beschäftigung aus Gründen der Behinderung gefährdet> Denn dieses wäre ja die Grundvoraussetzung hierfür. Also eine allgemeine Gefährdung, weil AG Personal abbauen will (betriebsbedingte Gründe) zählen nicht und dürfen von der Arbeitsverwaltung nicht als Grund für eine Gleichstellung herangezogen werden.

Der besondere Kündigungsschutz besteht ja in dem lfd. Verfahren. Vorsorglich sollte man wenn es auf das Jahresende hingeht aber immer beim AG den Zusatzurlaub geltend machen, damit er bei rückwirkendem positiven Ausgang auch nicht verloren geht.

Klar kann man auf den VdK hinweisen, der hat meistens gute Kontakte in die Ämter.


PS: Trage bitte in Dein Profil noch ein/nach welches Recht zur Anwendung kommt BetrVG oder PersVG, bei PersVG welches Bund oder Land (welches)> Auch noch die ca. Zahl der Wahlberechtigten. Am besten auch einmal den Beitrag im Forum oben, "Streng geheim..." lesen und beachten.

Bearbeitungsdauer Widerspruch

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.06.2010, 19:54 (vor 5071 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

in meiner Region akzeptiert das IA auch beim laufenden Widerspruchsverfahren die Berufung auf vorläufigen Rechtsschutz gem. § 69 Abs. 1 SGB IX.

Allerdings empfiehlt sich immer bei einem GdB von 30 oder 40 gleichzeitig mit dem Widerspruch einen Gleichstellungsantrag zu stellen, da dieser einfach schneller geht.

Grundsätzlich sollte man als SBV immer darauf achten, den Überblick über das gesamte Antragsverfahren zu haben bzw. den Kollegen von Anfang an zu begleiten. Dies ist dann auch in einem Fall wie dem Geschilderten wichtig, wenn es darum geht, sicher zu stellen, daß der Antragsteller professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Schließlich sollte man auch als SBV seine Grenzen kennen.

Der VdK ist übrigens eine durchaus zweischneidige Empfehlung, da hier in der Erstberatung sehr viel Ehrenamtliche mit durchaus sehr unterschiedlichen Kenntnissen tätig sind.
Besser wäre m. E. eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft, da im DGB-Rechtsschutz (auch für Sozialrecht) schon idR absolute Profis arbeiten.

Im Übrigen liegen lange Verfahrensdauern sehr oft auch an lustlosen Ärzten, die vom VA mehrfach gemahnt werden müssen, aber ihren Patienten irgendwas Anderes erzählen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bearbeitungsdauer Widerspruch

DoSto, Sunday, 08.08.2010, 20:17 (vor 5031 Tagen) @ zicko

Hallo,

Zur Bearbeitungsdauer für einen Widerspruch gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Jetzt habe ich festgestellt, dass ein Schwerbehinderter Mensch seit 16 Jahren keinen Bescheid auf einen Folgeantrag vom 8.5.1994 erhalten hat. Für mich stellt sich nun die Frage bzw. die Tatsache, dass in diesem Fall der Erstbescheid noch immer Gültigkeit besitzt>! Liege ich in der Annahme richtig>

Kann es möglich sein, dass das Versorgungsamt einen ablehnenden Bescheid für einen Widerspruch und gleichzeitig für einen Folgeantrag erteilt> Für mich wären das zwei paar Schuhe und ich könnte es mir nicht vorstellen, dass das so rechtlich korrekt wäre>!
Gruß

DoSto

--
DoSto

Bearbeitungsdauer Widerspruch

hackenberger, Sunday, 08.08.2010, 20:30 (vor 5031 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

warum klärst Du nicht für den Betroffenen beim VA den genauen Sachverhalt. Der Bescheid gegen den damals Widerspruch eingelegt wurde, müsste inzwischen Rechtskraft erlangt haben.

Es dürfte heute auch nicht mehr zu klären sein, was damals geschah> Unter Umständen ist der Widerspruch auch auf dem Postweg oder sonst wo verloren gegangen. Am besten ist immer sich auf einem Doppel den Eingang bestätigen zu lassen oder aber den Widerspruch mit Einschreiben/ Rückschein an das VA zu senden.

Hier wäre der Schwerbehinderte gefordert gewesen, hach zufragen was sein Widerspruch macht, warum er keine Bescheid erhält und ggf. mit einer Klage gegen die Nichtbearbeitung zu handeln.

Bearbeitungsdauer Widerspruch

DoSto, Sunday, 08.08.2010, 22:01 (vor 5031 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard,

der Schwerbehinderte Mensch hat das gar nicht bemerkt, dass er keine Antwort erhalten hat. Nach Einsicht in die Unterlagen habe ich jetzt festgestellt, dass der Bescheid fehlt bzw. die Bescheide. Deshalb auch meine Frage an dieses Forum, welcher Bescheid gilt. Auf das naheliegende bin ich gar nicht gekommen, nämlich, dass der Bescheid auf dem Postweg verloren gehen könnte. Klar! Da kann der schwerbeh. Mensch beim Versorgungsamt nachfragen und sich den Bescheid in Kopie schicken lassen.

Gruß

DoSto

--
DoSto

Bearbeitungsdauer Widerspruch

hackenberger, Sunday, 08.08.2010, 22:09 (vor 5031 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto

» der Schwerbehinderte Mensch hat das gar nicht bemerkt, dass er keine
» Antwort erhalten hat.

Das kann ich fast nicht nachvollziehen. Denn wenn ich gegen einen Feststellungsbescheid oder Bescheid einer Behörde Widerspruch einlege, ist es doch klar, dass man eine Antwort/ neuen Bescheid erwartet und bekommt. Kommt hier nichts, kann man dieses daher eigentlich nicht merken oder>

Bearbeitungsdauer Widerspruch

DoSto, Monday, 09.08.2010, 20:09 (vor 5030 Tagen) @ hackenberger

Hallo!

Meine Fragestellung war nicht, ob der Schwerbehinderte Mensch das nicht bemerkt hatte. Ist es möglich, dass gleich zwei Bescheide auf dem Postweg verschwinden>

Auch ich kann nur anhand der vorliegenden, sehr ausführlichen und ordentlich aufbewahrten Unterlagen einschätzen, dass evtl. gleich zwei Bescheide fehlen. Nachvollziehen, was damals gemacht wurde, kann ich nicht. Aber anhand der Unterlagen stellt sich mir die Frage, ob der Bescheid auf den Widerspruch fehlt und ob der Bescheid für den Folgeantrag fehlt. Oder - ob ein Bescheid gleich für Beides rausgegeben würde. Und ob in diesem Fall der Erstantrag weiter gilt, wenn kein Bescheid verschickt wurde>

Danke für ein konstruktive Beantwortung.

Gruß - DoSto

--
DoSto

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