Rechtzeitige Einladung PR (Sitzung)

Fred, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.07.2010, 11:29 (vor 5060 Tagen)

Guten Tag,

was versteht man unter rechtzeitige Einladung. Jede Personalaussuss-Sitzung geht an den SBV vorbei, da ca. 1 Stunde vor Beginn der Sitzung die Einladung in meinem Fach liegt. Kann doch nicht alle 2 Stunden mein Arbeitsplatz verlassen - ins andere Gebäude gehen und nachsehen ob eine Einladung vorliegt.

Die Teilnehmer sind der Ansicht, mehr brauchen sie nicht zu tun.

Nach der Firmenfusion gibt es zwei Klassen im neu gewähltem BR. Vielleicht liegt es daran.

Vielen Dank der Antwort

Rechtzeitige Einladung PR

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.07.2010, 12:38 (vor 5059 Tagen) @ Fred

Hallo,

der mir vorliegende Kommentar (Neumann/Pahlen) bezieht sich bei "Rechtzeitigkeit" auf die jeweiligen Definitionen in den für BR/PR einschlägigen Rechtsgrundlagen. Daraus kann gefolgert werden, daß "rechtzeitige" Einladung der SBV bedeutet, daß die Einladung gleichzeitig mit den Einladungen für die ordentlichen Gremiumsmitglieder zu erfolgen hat, in Deinem Fall also in "einem Aufwasch" bei Einladung der PR-Mitglieder auch gleich die SBV einzuladen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Rechtzeitige Einladung PR

Fred, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.07.2010, 13:10 (vor 5058 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» der mir vorliegende Kommentar (Neumann/Pahlen) bezieht sich bei
» "Rechtzeitigkeit" auf die jeweiligen Definitionen in den für BR/PR
» einschlägigen Rechtsgrundlagen. Daraus kann gefolgert werden, daß
» "rechtzeitige" Einladung der SBV bedeutet, daß die Einladung gleichzeitig
» mit den Einladungen für die ordentlichen Gremiumsmitglieder zu erfolgen
» hat, in Deinem Fall also in "einem Aufwasch" bei Einladung der
» PR-Mitglieder auch gleich die SBV einzuladen ist.


Hallo,
danke der Antwort. Das Problem hierbei ist, dass alle PR-Mitglieder in einer Abteilung (anderes Gebäude) arbeiten und über Mundpropaganda die Einladung erfolgt. Mir telefonisch oder per Mail zu unterrichten hält niemand für notwendig.

Rechtzeitige Einladung PR

hackenberger, Wednesday, 14.07.2010, 22:45 (vor 5058 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

Hier einmal ein Auszug aus dem Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.)§ 29 BetrVG, Rn 17

"...rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Diese Vorschrift gehört zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvorschriften, von deren Beachtung die Rechtswirksamkeit der BR-Beschlüsse abhängt (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92, BB 93, 580; 19. 8. 92, BB 93, 1433; HessLAG 25. 3. 04, n. v.; LAG Brandenburg 2. 4. 98, AuR 98, 331, Ls.; Kettner, AiB 98, 431; v. Hoyningen-Huene, S. 158; Renker, AiB 02, 221)
Die ordnungsgemäße Ladung setzt voraus, dass sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des BR-Mitglieds gelangt ist und dieses unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit hatte, von ihr Kenntnis zu nehmen (LAG Hamm 12. 2. 92, DB 92, 2148, Ls.). Die Ladung mit der Tagesordnung muss danach allen Sitzungsteilnehmern – einschließlich JAV, Schwerbehindertenvertretung ......allerdings ist in Eilfällen eine kurzfristige Einladung zulässig (Fitting, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 2; Richardi-Thüsing, Rn. 37).

Rechtzeitige Einladung PR

berndf, Hochheim am Main, Friday, 23.07.2010, 21:03 (vor 5049 Tagen) @ hackenberger

Man könnte ja sich die Einladung auch per Email auf seine private Emailadresse
zuschicken lassen.

Da weder der Gesetzgeber die Form vorschreibt, wie die Einladung zugestellt wird.

Da ich seit Jahren immer sehr unregelmäßig meine Einladung erhalten habe und jetzt mir jede Einladung an mein privates Emailkonto zusenden lasse.

Bei dringenden Sitzungen muss eben per Telefon informiert werden .

lg
berndf

Rechtzeitige Einladung PR

hackenberger, Friday, 23.07.2010, 21:17 (vor 5049 Tagen) @ berndf

Hallo Fred,

der Aussage von Berndf muss ich sehr deutlich widersprechen und auf mehrer große rechtliche Risiken hinwiesen. Also vor solchem Handeln dringend abraten.

1. Könnten arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen, da Betriebsinterne und ggf. Betriebsgeheimnisse aus dem Betrieb verbracht werden.

Hier diese Daten/ Inhalte auf einen nichtautorisierten privaten PC verbracht und gespeichert werden. Auch dieses könnte diese rechtlichen Folgen als Ergebnis haben.

2. Könnten Probleme mit dem Datenschutz drohen, da ggf. besonders schützenswerte persönliche Daten in unautorisierte Hände gelangen könnten, da nicht sichergestellt sein kann, dass nicht unberechtigte in diesen MailAccount und somit das Mail Einblick nehmen könnten.

Ich kenne einen solchen vergleichbaren Fall wo ein BRM nur mit sehr viel Glück und Zureden des Arbeitsrichters auf den AG wegen solchen Handeln einer Kündigung entgangen ist.

Leider gibt es immer wieder BR welche das BetrVG etwas eigenartig auslegen und zum Beispiel das Datenschutzgesetz und den Schutz geschützter Daten und Betriebsinterna/ -geheimnisse nicht beachten.

Ein solches Handeln würde erstens die Erlaubnis des AG und aber auch die Erlaubnis der Betroffenen, also der Koll. von welchen mitbestimmungsrelevante Daten auf der TO einhalten sind erfordern.

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