Suche Kommentar zum Behindertengleichstellungsgesetz (Gleichstellung)

Dieter2, Augsburg, Friday, 06.08.2010, 08:35 (vor 5037 Tagen)

Hallo Forum,

wer kann mir einen guten Kommentar zum Behindertengeleichstellungsgesetz empfehlen>

Schöne Grüße aus Augsburg

Dieter

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albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 06.08.2010, 08:47 (vor 5037 Tagen) @ Dieter2

Hallo,

es gibt keinen eigenständigen BGG-Kommentar. Das BGG wird nur bei anderen Kommentaren mitbehandelt. Ich benutze z. B. hauptsächlich Neumann/Pahlen... Sozialgesetzbuch IX, weil hier nicht nur das eigentliche Schwerbehindertenrecht, SchbVWO, Ausführungsverordnungen sowie und BGG, sondern auch das gesamte Reharecht (§§ 3 - 67 SGB IX) gut verständlich kommentiert wird.
Je nach Arbeitsschwerpunkt gibt es aber sicher auch noch andere praxistaugliche Kommentare, die das BGG beinhalten.

--
&Tschüß

Wolfgang

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Dieter2, Augsburg, Monday, 09.08.2010, 10:39 (vor 5034 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

mit geht es um einen Kommentar zum Behindertengleichstellungsgesetz. Muss mich zum Thema barrierefreie Gestaltung bei Bestandsgebäuden und Erweiterung der Mietfläche einarbeiten. (Die Kategorie "Gleichstellung" war natürlich falsch gewählt)

Auf die Empfehlung von Wolfgang hin, habe ich mir bei Amazon einen gebrauchten Kommentar bestellt. Mal sehen, für 3,90 € ist nicht viel kaputt.

Beste Grüße

Dieter

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Hotte, Stuttgart, Monday, 09.08.2010, 12:47 (vor 5034 Tagen) @ Dieter2

Hallo Dieter,

» Muss
» mich zum Thema barrierefreie Gestaltung bei Bestandsgebäuden und
» Erweiterung der Mietfläche einarbeiten. (Die Kategorie "Gleichstellung"
» war natürlich falsch gewählt)


Dann vergiss dabei nicht die entsprechende Landesbauordnung, sowie ist es ein Privatbesitzer oder die öffentliche Hand>

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung

Wolfgang E., Monday, 09.08.2010, 16:32 (vor 5034 Tagen) @ Dieter2

» Muss mich zum Thema barrierefreie Gestaltung bei Bestandsgebäuden und
» Erweiterung der Mietfläche einarbeiten.

Hallo Dieter,

warum wendest Du Dich nicht einfach an die "Beratungsstelle Barrierefreies Bauen" der Bayerischen Architektenkammer, etwa in München> Diese dürfte hierzu kostenfrei beraten. Kontaktdaten unter
www.byak.de

Kontextlink:
Checkliste: Barrierefreies Bauen, Seite 9

Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung

Dieter2, Augsburg, Monday, 09.08.2010, 17:02 (vor 5034 Tagen) @ Wolfgang E.

Hallo Hotte und Wolfgang,

kann die Architektenkammer auch Beratung in der Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) anbieten> Mir geht es nicht um die Ausgestaltung bei Umbauarbeiten. Der Arbeitgeber (eine Bundesbehörde) will an einem bisher nicht barrierefreien Standort weitere Räume anmieten. Diese neuen Räume werden ebenfalls nicht barrierefrei sein und können nach m.E. auch nicht barrierefrei umgebaut werden.

Nun brauche ich als Nicht Jurist gute Argumente, dass auch bei einer Zumietung von Büroflächen die Barrierefreiheit nach dem (BGG) anzuwenden ist.

Das BGG schreibt im § 8 "Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes ... sollen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden. Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben unberührt."

Zusammenfassend sieht es so aus, dass die Mietfläche um ca 10 % erhöht wird, Umbauten finden nicht statt. Die bisherigen und dazu gemieteten Büroflächen sind weiterhin nicht barrierefrei.

Mal sehen ob der Postbote schon da war und mir den bestellten Kommentar geliefert hat.

Vielen Dank für die bisher erhaltenen Tipps!!!

Schöne Grüße

Dieter

Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 09.08.2010, 23:41 (vor 5034 Tagen) @ Dieter2

Hallo Dieter,

wenn du den von mir empfohlenen Kommentar gebraucht gekauft hast (letzte gebraucht erhältliche Auflage 2005 !), finde ich es ganz schön mutig, mit derart veralteten Angaben argumentieren zu wollen, da ein Teil der grundlegenden Rechtsprechung zum BGG erst nach 2005 erfolgte.
Das könnte Sparen am falschen Platz gewesen sein.
Als Mandatsträger sollte man immer auf dem aktuellen Stand sein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung

Dieter2, Augsburg, Wednesday, 11.08.2010, 09:13 (vor 5032 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen Wolfgang,

Ja - Du hast Recht. Ging voll daneben. Habe eine völlig unbrauchbare Ausgabe von Datum irgendwann geschickt bekommen.

Schreibe soeben einen Auftrag an die hauseigene Bibliothek.........

Grüße

Dieter

» Hallo Dieter,
»
» wenn du den von mir empfohlenen Kommentar gebraucht gekauft hast (letzte
» gebraucht erhältliche Auflage 2005 !), finde ich es ganz schön mutig, mit
» derart veralteten Angaben argumentieren zu wollen, da ein Teil der
» grundlegenden Rechtsprechung zum BGG erst nach 2005 erfolgte.
» Das könnte Sparen am falschen Platz gewesen sein.
» Als Mandatsträger sollte man immer auf dem aktuellen Stand sein.

Barrierefreies Planen und Bauen - Fachübergreifende Beratung

Hotte, Stuttgart, Thursday, 12.08.2010, 09:36 (vor 5031 Tagen) @ Dieter2

Hallo Dieter,

du schreibst:
» Das BGG schreibt im § 8 "Zivile Neubauten sowie große zivile Um- oder
» Erweiterungsbauten des Bundes ... sollen entsprechend den allgemein
» anerkannten Regeln der Technik barrierefrei gestaltet werden. Von diesen
» Anforderungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in
» gleichem Maße die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden.
» Die landesrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Bauordnungen, bleiben
» unberührt."

Dein Problem ist doch aber ein Mietvorhaben. Ist also weder Neubau, noch Umbau.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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