Diskriminierung, Verweigerung eines Arbeisplatzes (Leih- bzw. Zeitarbeit)

rumpelpumpel, Bayern, Friday, 17.09.2010, 12:01 (vor 4979 Tagen)

Hallo liebe Kollegen

ich selbst bin betroffen und zudem Leiharbeiter, ob es eine Schwerbehindertenvertrung gibt im Betrieb ist mir nicht bekannt, Auskünfte werden verweigert, einen Betriebsrat gibt es ebenso nicht, eine Gründung desselben scheiterte aus Angst das die Kollegen ihre Arbeit verlieren

ich hoffe hier auf Hilfe weil ich nicht weiter weiß, der Gewerkschaft ist mein Anliegen offensichtlich zu komplex und man wirkt überfordert, spricht gar von rechtmäßigkeit, wohl um mich abzuwimmeln

wie schon beschreiben geht es um Leiharbeit..
ich hab hier eine schwierige Frage und hoffe auf rege Beiträge
im April 08 habe ich im Betrieb meinen Schwerbehindertenausweis abgegeben, von da ab gabs ständig irgendwie Ärger, nicht richtig , nur gelegentlich spitze Bemerkungen, psychischer Druck oder Ungleichbehandlung, durch den Arbeitgeber, seit letztes Jahr im September hat sich die Angelegenheit zugespitzt, allerdings war ich nun ein bißchen verschont da ich bis vor Kurzem sehr lange arbeitsufähig war.
richtig angefangen hat es konzentriert nun wieder im Juni, dortmals habe ich mehrfach im Büro angerufen um wegen einer Wiedereingliederung anzufragen (Leiharbeit), es war auch mein Interesse das man eine Lösung dazu findet mit der alle leben können, stets und ständig wurde ich vertröstet, das müsse die Chefin machen, die sei aber nicht da, sie rufe zurück, Mitte August hatte ich dann die Nase voll und beantragte einfach die Wiedereingliederung, die abgelehnt wurde weil man angebl. keinen Platz zur Verfügung hätte, dafür bot man mir an, mir mit einer lausigen Abfindung abgespeist (800€ ca.) zu kündigen bei meiner Zustimmung, kurz zuvor gab es ein Gespräch mit dem Integrationsamt, bei dem so einiges an Unwahrheiten erzählt wurde, u.a. das man so oder so kündigen müsste, denn schließlich habe man im Moment überhaupt keinerlei Stellen frei, sowie auch sicherlich in naher Zukunft nicht, 3 Tage später ein Stellenangebot zu meinem Profil in der Zeitung.
Daraufhin sprach ich mit Ärzten, Gewerkschaft und Integrationsamt, in Abstimmung mit den beh. Ärzten wurde beschlossen, das ich es einfach dann eben ohne Wiedereingliederung versuchen würde, der nächste Schritt war dann, das man das großzügige Angebot um 200€ erhöhte (brutto ca. 250€), ich lehnte ab. Immer wieder gab es Gespräche mit dem Integrationsamt, das jedoch nichts erreichte.
14Tage vor Ende der AU meldete ich das ich in Kürze wieder voll arbeiten könnte, 3 Tage später teilte ich das Datum mit, 5 Tage vor Arbeitsbeginn waren lt. Zeuge eine Stelle in der Umgebung frei, 2 Tage vor Arbeitsbeginn fragte die Dame vom IA den Arbeitgeber warum man plane mich bundesweit zu schicken wenn doch im Internet eine stelle offeriert sei auf der HP, schwupp war die Anzeige verschwunden, eine andere Stelle wurde überarbeitet, damit sie wohl nicht mehr passt, am nachmittag vor Arbeitsbeginn rief dort jemand an und fragte exakt nach der verschwundenen Stelle und erhielt als Antwort: ja die Stelle sei noch frei und könnte sofort besetzt werden.
Am ersten Arbeitstag musste ich antreten und meinen neuen Auftrag entgegen nehmen, in 350km Entfernung, Fahrtkosten (900€ netto) würde man nicht übernehmen, schließlich bezahle man die Unterkunft, es gäbe keine gesetzliche Regelung (klar gibt es die) , da in meinem Arbeitsvertrag die bundesweite Klausel drin steht, musste ich um meinen Pflichten nach zu kommen die Unterschrift leisten.
meine Frage ist nun, ob das Diskriminierung ist > selbst die Aussage des Integrationsamtes ist, das es noch nie vorgekommen sit das ein Arbeitgeber so offensichtlich daran gelegen sei einen Mitarbeiter los zu werden.
Schon von den Fahrtkosten her, ist ein bundesweiter Einsatz eher unzumutbar, eine VMA, Auslöse etc. wurden kpl. verweigert, schriftliche Aussagen dazu ebenso.
ich kopiere mal den Auszug aus dem Arbeitsvertrag: *Eingeschlossen in die Tätigkeit als Zeitarbeitnehmer/-in ist die Beschäftigung an verschiedensten Orten , auch außerhalb des Ortes der einstellenden Niederlassung, innerhalb Deutschlands und die Pflicht zur Erbringung auswärtiger Leistungen*
eine Regelung zu VMA oder Fahrtkosten ist nicht enthalten

mittlerweile ist mir bekannt das seit meinem ersten Anruf im Juni mndestens 5 Mitarbeiter an meinem ehem. Einsatzort vermittelt wurden, es spricht keinerlei gesundheitl. Einschränkung dagegen das ich dort wieder arbeite, generell will ich gerne um meinen Arbeitsplatz kämpfen, habe aber keine Ahnung an wen ich mich wenden kann
ein Beratungsschein ist ausgeschlossen, da ich Gewerkschaftsmitglied bin (ein Minuspunkt beim AG) , die Gewerkschaft wimmelt bereits beim Sekretär ab, bis dato durfte ich noch nicht ein einziges Mal bis zu einem Anwalt durchdringen, das Integrationsamt sieht sich nicht zuständig weil angebl. arbeitsrechtlich.

sind Leiharbeiter tatsächlich als schwerbehindert ohne Rechte> darf der Arbeitgeber mit ihnen machen was er will >

ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen, evtl. auch bei der Gründung einer Schwerbehindertenvertretung, mir geht es dabei nicht um einen Krieg gegen den Arbeitgeber sondern um faire Behandlung

Danke

Diskriminierung, Verweigerung eines Arbeisplatzes

rumpelpumpel, Bayern, Friday, 17.09.2010, 12:07 (vor 4979 Tagen) @ rumpelpumpel

sorry ich finde keine Editfunktion...

ich war als Leiharbeiter ständig im selben Betrieb eingesetzt, mehr als 3 Jahre, in näherer Umgebung, man war mit meiner Leistung zufrieden und es gab keine Beschwerden gegen mich, Abmahnungen etc.
inwieweit ein Nichteinsatz dort vom Entleiher oder dem eigentl. Arbeitgeber ausgeht weiß ich nicht, vermutl. aber will die Leihfirma nur verhindern mich dort wieder einzusetzen

ich würde gerne durchsetzen dort wieder hin zu kommen, notfalls eben als Tausch mit einem anderen Mitarbeiter (hört sich böse an,ich weiß, aber mir langts auch mal)

Diskriminierung, Verweigerung eines Arbeisplatzes

hackenberger, Friday, 17.09.2010, 12:27 (vor 4979 Tagen) @ rumpelpumpel

Hallo "rumpelpumpel"

Nein, Leiharbeiter sind nicht ohne Rechte. Soviel zu Deiner Anmerkung im Profil.

Doch leider, können auch wir Dir hier nicht weiterhelfen. Wir sind hier ein Forum ausschließlich für Mandatsträger. Dieses auch, weil es in Deutschland ein rechtberatungsgesetz welches genau regelt, wer wehm rechtliche Aussagen machen darf.

Dieses müssen auch wir hier beachten, daher auch unsere Einschränkung auf Hilfe/ Rat für Mandatsträger.

Du kannst dich aber z.B. an den [link=http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi>ID=de1]VdK[/link] wenden. Dieser unterstützt und berät alle seine Mitglieder in allen Fragen rund um die SGB.

Diskriminierung, Verweigerung eines Arbeisplatzes

rumpelpumpel, Bayern, Friday, 17.09.2010, 17:20 (vor 4979 Tagen) @ hackenberger

Hallo

vielen Dank erstmal für die Antwort

der vdk ist ganz net, für Leute die Geld übrig haben, ich habe es als Leiharbeiter leider nicht, bislang wollte man dort jedesmal erstmal Geld haben (z.B. Widerspruch Einstellung Krankengeld 25€), nach einem Jahr AU ist es mir leider nicht möglich große finanzielle Sprünge zu machen, trotzdem aber nett gemeint und vielen Dank für den Tipp.

irgendwie krieg ich langsam das Gefühl das im Grunde niemand wirklich zuständig ist, außre man hat die finanziellen Mittel, oder sein will, das herrschende Recht ist Recht der Herrschenden.

sorry wenn ich frustriert klinge, aber ich bin es

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