Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)

wolle, Brandenburg, Monday, 20.09.2010, 15:36 (vor 4992 Tagen)

Hallo Kollegen,

eine Kollegin soll im einvernehmen mit dem Vorgesetzten auf ein anderen Arbeitsplatz wechseln, unsere SBV will den Arbeitsplatz mit einem gleichgestellten Mitarbeiter besetzen, plötzlich zeigt uns der Vorgesetzte die Gleichstellung von 1999 aus einem anderem Arbeitsbereich/ Gebiet , Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserer Firma.
frage: Zählt diese Gleichstellung überhaupt noch, da diese Kollegin aus einem anderen Arbeitsbereich kam ( zwischen zeitlich auch arbeitssuchend )

Dauer der Gleichstellung

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 17:41 (vor 4992 Tagen) @ wolle

Hallo "wolle",

» eine Kollegin soll im einvernehmen mit dem Vorgesetzten auf ein anderen
» Arbeitsplatz wechseln, unsere SBV will den Arbeitsplatz mit einem
» gleichgestellten Mitarbeiter besetzen, plötzlich zeigt uns der Vorgesetzte
» die Gleichstellung von 1999 aus einem anderem Arbeitsbereich/ Gebiet ,
» Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserer Firma.
» frage: Zählt diese Gleichstellung überhaupt noch, da diese Kollegin aus
» einem anderen Arbeitsbereich kam ( zwischen zeitlich auch arbeitssuchend )
Hier muss man in den Gleichstellungsbescheid sehen. Es gibt beide, Arbeitsgeber gebunden und grundsätzliche Gleichstellungen. In der Regel erfolgt ja eine Gleichstellung weil ein Beschäftigungsverhältnis (aktuelles) aus Gründen der Behinderung gefährdet ist.

Dauer der Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.09.2010, 10:59 (vor 4992 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

eine GS darf nicht mehr auf einen bestimmten AG beschränkt werden. So steht es auch in den von Dir verlinkten AA-Unterlagen Frage/Antwort (Nr. 4e):
[link=http://]http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__fragen__antworten.pdf[/link]
Da auch GS mittlerweile nur noch dann befristet werden dürfen, wenn der zugrundeliegende GdB-Bescheid befristet ist, spricht einiges dafür, daß diese alte GS von 1999 mittlerweile unbefristet gültig ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Dauer der Gleichstellung

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 21.09.2010, 12:31 (vor 4992 Tagen) @ albarracin

hallo albarracin,
»
» eine GS darf nicht mehr auf einen bestimmten AG beschränkt werden.


Mir liegt aktuell eine GS der AA W. vom 25.08.2010 vor. Diese GS ist auf unseren AG beschränkt.

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Dauer der Gleichstellung

hackenberger, Tuesday, 21.09.2010, 13:48 (vor 4992 Tagen) @ Hotte

Hallo Koll.,

also, es ist so wie ich es geschrieben habe. Man muss auf den Bescheid sehen. Seit der Überleitung des SchwbG auf das SGB IX gibt es eine Änderung. Heute werden Gleichstellungen ohne AG-Bezug zuerkannt können somit zu anderen AG mit genommen/ genutzt werden.

Bei alten Gleichstellungen mit AG-Bezug können sich somit Probleme ergeben. Denn dort gilt leider altes Recht.

Es könnte dann auch für AG Probleme geben, bei der Anrechnung dieser AN auf die Pflichtplätze. Denn es könnte in diesen Fällen zur Überprüfung der Gleichstellung kommen. Das Ergebnis könnte dann "leider" auch sein, Gleichstellungsgründe liegen nicht/ nicht mehr vor mit der Folge der Aberkennung.

So die mir soeben von der Bundesagentur für Arbeit gegebenen Aussagen. Rat von dort, rechtzeitig ggf. vor geplantem AG-Wechsel die erneute Zuerkennung beantragen und dann einen "ungebundenen" Zuerkennung/Gleichstellungsbescheid erhalten.

Doch auch dort haben nun meine Nachfragen Fragen ausgelöst. Man will dieses dort nochmals mit den Fachkreisen klären und mir dann eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Denn auch dort hat man erkannt, dass hier ggf. "Altfälle" benachteiligt werden/ sein könnten durch die Rechtsänderung.

Mein Rat daher, sofern man noch eine „alte“ Zuerkennung/ Gleichstellung mit AG-Bezug hat, und sich an dem Arbeitsplatz/ den Gründen für die Anerkennung der Gleichstellung nichts geändert hat, ggf. mit der zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und prüfen ob man einen „neuen“ nicht AG-gebundenen Gleichstellungsbescheid erhalten kann. Dann also das neue positivere Recht zur Anwendung kommt.

Dauer der Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 21.09.2010, 13:58 (vor 4992 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
da eine Rechtsänderung zum Vorteil des Bürgers immer unmittelbar gilt, muß m. E. der alte Bescheid auf Verlangen des gleichgestellten AN zwingend umgeschrieben werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Dauer der Gleichstellung

hackenberger, Thursday, 23.09.2010, 09:45 (vor 4990 Tagen) @ albarracin

Hallo Koll,

ich hatte ja geschrieben ich informiere sobald ich weitere Aussagen der Bundesagentur für Arbeit erhalte.

Hier nun die schriftl. Antwort:

Sehr geehrter Herr Hackenberger,

hier eine Zwischennachricht:

ob eine vor dem Inkrafttreten des SGB IX ausgesprochene Gleichstellung zu einem anderen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden kann, hängt höchstwahrscheinlich von der konkreten Formulierung im Gleichstellungsbescheid ab

Weiter habe ich das Angebot erhalten der Agentur ggf. einzelne Bescheide in Kopie zur Prüfung einzureichen.

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