Ablehnung befürworten ? (Einstellung)

schwabe, Friday, 08.10.2010, 20:05 (vor 4968 Tagen)

Liebe Forumsmitglieder,

ich möchte mich gerne rückversichern, habe die Suchfunktion natürlich schon benutzt, will aber nichts übersehen.

Mittlerweile hat sich bei uns (nicht-öffentlicher-Dienst) die Beteiligung der SBV am Einstellungsprozess ganz gut etabliert und (angeb´ :-D )es wurden in den letzten Wochen zwei schwerbehinderte Mitarbeiter neu angestellt, yippie.

Nun hat sich eine schwer kranke Frau auf eine Stelle beworben. Sie hat derzeit eine Festanstellung, möchte diese wegen Mobbing aufgeben. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Erkrankungsprognose schnell Fehlzeiten anfallen werden, eine Reha ist auch geplant. Das Risiko ist also, dass sie in der Probezeit gekündigt wird.

Von der rein fachlichen Eignung wäre sie zwar geeignet, die Abteilung aber "läuft Sturm", da die Kollegen sich endlich Entlastung wünschen (die frühere Mitarbeiterin musste seeeehr lange vertreten werden). Bei Einstellung käme sie womöglich "vom Regen in die Traufe".Der Mitbewerber und Favorit ist zudem arbeitslos.

Jetzt folgt das große Problem der Subjektivität bei Stellenbesetzungen. Würde man sie wegen der schlechten Prognose ablehnen, wäre das ein Verstoss gegen das AGG. Lehnt man sie wegen der Gründe "passt nicht in´s Team" ab, wäre dies zulässig, oder >!

Versteht mich nicht falsch: ich möchte grundsätzlich nicht, eine Einstellung schwerbehinderter Bewerber verhindern. Eher würde ich gerne die Frau vor einer "Dummheit" bewahren (Aufgabe einer Festanstellung und dann Probezeitkündigung). Habe auch eine unabhängige Beratung durch den Integrationsfachdienst empfohlen.

Wenn nun die SBV gesetzeskonform involviert war, entfällt doch auch die Klagemöglichkeit hinsichtlich eines Entschädigungsanspruches, bzw. die Chancen stünden schlecht, oder >!

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
Der Schwabe

Ablehnung befürworten ?

hackenberger, Friday, 08.10.2010, 20:22 (vor 4968 Tagen) @ schwabe

Hallo,
man kann durchaus wegen Krankheit, also aus in der Person liegenden Gründen kündigen ohne gegen das AGG zu verstoßen!!

Man muss nur bestimmte Fakten / Dinge / Anforderungen beachten. Du solltest dich hier einmal informieren. Man findet auch im Web vieles.

Ablehnung befürworten ?

schwabe, Friday, 08.10.2010, 20:33 (vor 4968 Tagen) @ hackenberger

Missverständnis > In unserem Unternehmen soll sie nicht eingestellt werden, ohne gegen das AGG zu verstoßen.

Ablehnung befürworten ?

hackenberger, Friday, 08.10.2010, 22:10 (vor 4968 Tagen) @ schwabe

Hallo,
Du müsstet doch auch keine Einstellung ablehnen. Die SchwbV wird gehört und kann dann einfach auch "nur" sagen "habe gegen die geplante Maßnahme keine Einwände.

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