Arbeitsanweisung - Diabeteserkrankung (Kündigung)

Gorbi, Wednesday, 13.10.2010, 10:28 (vor 4966 Tagen)

Mein Diabeteserkranter sb Kollege aus einem unserer Konzernstandorte hat ein sog. Totmann-Gerät, dass Alarm abgibt sobald er in Ohnmacht fällt. Der AG hat ihn schriftlich (als Arbeitsanweisung) verpflichtet dieses Gerät während der Arb. zeit zu tragen ansonsten beim Pförtner abzugeben. Der Kollege selbst hat gegengezeichnet, dass er das künftig einhalten wird.

Nachdem der Kollege das Gerät zum Arb. beginn umschnallte ging er an seinen Büroarbeitsplatz und vergaß das Gerät einzuschalten; fiel kurz danach auch promt in Ohnmacht.

Der AG will ihn jetzt wg. Nichteinhaltung der Arbeitsanweisung abmahnen und droht ihm auch weitergehende Schritte an.

Kein BEM im Haus/Konzern, Integr. amt ist z.zt. nicht vorab info und SBV vor Ort wusste nichts von dieser Arbeitsanweisung.

Alles rechtens, muss die SBV das so hinnehmen> wohl nicht. Aber was sind die richtigen Schritte>

Vielen Dank für Ratschläge und rechtl. Tipps

Gorbi

Arbeitsanweisung - Diabeteserkrankung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.10.2010, 15:28 (vor 4966 Tagen) @ Gorbi

Hallo Gorbi,
wenn der AG mit Abmahnung droht, ist das natuerlich ein Fall fuer den Paragraph 84 Abs. 1 SGB IX. Damit ist das IA (vom AG) zwingend einzuschalten.
Grundsaetzlich ist aber das Nichteinschalten schon abmahnbar, da hier nicht die Krankheit als solche abgemahnt wird, sondern der steuerbare Umgang des AN mit bestimmten Krankheitsaspekten. Ob aber der von Dir geschilderte Vorfall schon eine Abmahnung rechtfertigt, sei mal dahingestellt.
Vielleicht solltest Du mal mit dem betroffenen AN reden, ob es Probleme mit dem Geraet gibt. Evtl. solltest Du auch mal den technischen Dienst des IA anfordern, der sich den Arbeitsplatz anschaut und evtl. bessere Loesungen vorschlagen kann.
Gibt es bessere Loesungen, kannst Du die ja fuer den sbM beim AG beantragen.

&Tschuess
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang

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