Eingliederungsmanagement (BEM)

marfae, Thüringen, Wednesday, 11.05.2005, 01:05 (vor 6934 Tagen)

Hallo,:-)

ich habe schon mal eine Anfrage im Forum gestartet, aber keiner konnte helfen. Vielleicht bekomme ich ja jetzt Unterstützung. Ich bin SBV`ler in einem mittelständigen Unternehmen und möchte den § 84 SGB IX nach der neuen Version in unseren Unternehmen mit Hilfe einer BV untersetzen. Hat schon jemand von Euch Erfahrungen mit der Umsetzung d.h. mit der Art und Weise des betrieblichen Eingliederungsmanagement, oder mit der Formulierung der BV zur Prävention.

Mit besten Grüßen - Mario

Eingliederungsmanagement

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 11.05.2005, 10:31 (vor 6934 Tagen) @ marfae

Hallo Mario,
dass (noch) keine Reaktion auf deine Anfrage gekommen ist liegt vermutlich daran, dass viele Betriebsräte erst jetzt auf den §84 aus dem SGB IX aufmerksam werden.
Meines Wissens sind einige BV´n in Vorbereitung. Wenn ich was bekomme, werde ich es einstellen.

Du schreibst, dass du eine BV anregen willst. Bedenke, dass BV´n nur der BR abschließen kann. Mach es also mit denen gemeinsam. Oder noch besser; biete dem BR deinen Sachverstand und deine Mitarbeit zu einer BV an.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eingliederungsmanagement

marfae, Thüringen, Friday, 13.05.2005, 02:35 (vor 6932 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

vielen Dank für Dein Posting. Klar geht es zur BV nur mit dem BR, siehe Integrationsvereinbarung als BV. Da ich ja selbst lange BR-Mitglied war und immer noch an jeder Sitzung teilnehme, kein Thema.
Für jede BV zu diesem Thema wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße Mario

Eingliederungsmanagement

Jörn, Friday, 13.05.2005, 03:36 (vor 6932 Tagen) @ marfae

Hallo Mario,

ich habe gerade die erste Tagung zu diesem Thema gehört. Die Erweiterung des § 84 Abs.2 bezieht sich ja nicht nur auf schwerbehinderte Menschen in einem Betrieb, sonderen auf jeden Beschäftigten (nicht nur Arbeitnehmer).
Deshalb ist die SBV eigentlich raus aus der Sache. Im Gegesatz zur Integrationsvereinbarung ist hir (bei der Eingliederungsmanagement-BV) der BR federführend.
Das Eingliederungsmanagement sollte einer Integrationvereinbarung vorgelagert werden.

Jörn

Eingliederungsmanagement

marfae, Thüringen, Friday, 13.05.2005, 04:28 (vor 6932 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

Du hast vollkommen recht, aber da hier unser BR zu schwerfällig ist, möchte ich dies voran treiben. Die SBV ist auch nicht völlig raus, da sie ja bei den von ihr betreuten MA handeln muß. Außerdem sollte man seine Verantwortung, so finde ich, nicht auf andere abwälzen. Ich stelle mir eine BV zum Eingliederungsmanagement mit eingbauter schon vorhandener Integrationsvereinbarung vor. Sollte dies sich widersprechen, dann halt zwei unabhängige Vereinbarungen.

Mit besten Grüßen - Mario Fäßler

Eingliederungsmanagement

Jörn, Friday, 13.05.2005, 13:20 (vor 6932 Tagen) @ marfae

Hallo Mario,

ja, du hast recht! Wer schaut den ins SGB IX, der BR oder die SBV> Ich habe ja auch den Stein ins rollen gebracht, in dem ich einen Mitarbeiter von "Arbeit und Leben" in eine BR-Sitzung eingeladen habe. Zum Glück dürfen wir ja Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen, sonst wäre das in diesem Jahr nix mehr geworden. :-D

Jörn

Eingliederungsmanagement

Raphael, Thursday, 19.05.2005, 13:30 (vor 6926 Tagen) @ marfae

Juten Tach,

leider hast du als SBV nicht die Möglichkeit eine BV abzuschliessen, somit ist es ratsam, ein gutes Verhältnis zum BR zu haben.
Die SBV kann den Arbeitgeber zwar zum Abschluss einer Integratiosnvereinbarung zwingen, hätte aber keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, wenn Inhalte nicht eingehalten werden. Eine Integrationsvereinbarung als BV sieht da anders aus. Aber auch hier benötigst du den BR.
Und zum betrieblichen Eingliederungsmanagment sei soviel gesagt, daß der BR den Arbeitgeber bei nicht Einführung eines solchen auf seine Pflichtverletzung hinweisen muss. Zudem ist es auch hier ratsam, daß der BR sein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung in Anspruch nimmt.

Ich muss dazu sagen, wir Verhandeln gerade eine BV Integrationsvereinbarung, und der Arbeitgeber nimmt die Verhandlungen nur auf, wenn das betriebliche Eingliederungsmanagment darin geregelt ist. Es geht also auch anders. Zumal ich denke, daß diese beiden Dinge irgendwie von einander abhängig sind.

So, ich hoffe, daß war alles richtig, was ich gesagt habe.

Gruß Raphael

Eingliederungsmanagement

hackenberger, Friday, 13.05.2005, 16:44 (vor 6932 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

....sorry aber hier möchte ich Dir etwas wiedersprechen. Die SchwbV muss und sollte hier (§ 84,2) nicht ausen vor (raus) sein. Sie hat hier vielmehr die große Möglichkeit aktiv mit dem BR zusammen zu arbeiten. Sie könnte dieses Nutzen, um dem BR hier bei seinen "Hausaufgaben" zu helfen, also eine BV vorzubereiten/ausarbeiten und auch schon erste Gespräche mit dem AG führen. So mache ich es z. Zeit.

Mit dem BR/GBR habe ichg vereinbart, dass ich die Vorarbeit leiste und sobald die Sache einen gewissen Stand erreicht hat, kommt ein BR/GBR-Mitglied dazu. Das entlastet den BR/GBR, fördert die gute Zusammenarbeit und es sorgt dafür, dass die Belange der Schwerbehinderten die notwendige Beachtung finden.:-)

Solche Chanecen sollten/müssen wir nutzen um die vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit dem BR/GBR zu fördern und auszubauen.:-)

Eingliederungsmanagement

marfae, Thüringen, Saturday, 21.05.2005, 07:10 (vor 6924 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ähnlich läuft es bei uns auch. Bin auch gerade in den Vorbereitungsgesprächen und bei der ersten Niederschrift. Könnten uns ja mal austauschen. Bereitest Du auch ein Fomular für das "Rückkehrgespräch" vor. Es sollte ja auch alles abrechenbar und terminierbar sein.

Gruß Mario

Eingliederungsmanagement statt Rückkehrgespräche

Wolfgang E., Sunday, 22.05.2005, 14:59 (vor 6923 Tagen) @ marfae

In Seminaren zum Eingliederungsmanagement (BEM) wird teils das bei einzelnen Arbeitgebern so beliebte Konzept der „Krankenrückkehrergespräche“ als Schwerpunkt herausgestellt („Notwendigkeit und Durchführung von Krankenrückkehrgesprächen“), was aber mit betrieblichen Eingliederungsmanagement und Gesundheitsförderung weniger kompatibel ist von den Betroffenen vielfach als „Marterinstrument“ abgelehnt bzw. als „Repressalie“ wahrgenommen wird.

Krankenrückkehrgespräche (KRG) sind grundsätzlich kein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung, sondern im Gegenteil eher gesundheitsabträglich bzw. Disziplinierungsgespräche. Datenschutz ist oft ein Fremdwort, wenn nach der "Art der Erkrankung" gefragt wird (ArbG Bochold, Beschluss vom 29.04.1993, 1 Ca 225/93). Sie sind eher Ausdruck einer Misstrauenskultur bzw. auf Grund der negativen Folgen abzulehnen.
www.aob-bremen.de


Dazu nachfolgende aufschlussreiche Kontextlinks etwa der
Universitäten Frankfurt und Köln mit weiteren Fundstellen:

Eine kritische Auseinandersetzung:
Rückkehrergespräche als Gesundheitsförderung>
infoline-gesundheitsfoerderung.de

"Vorsicht Falle!"
www.aob-bremen.de

Gesundheitsbelastung durch Falsche Gesprächsführung!
Viele Mitarbeiter gehen sogar krank zur Arbeit aus Angst vor einen mit den Fehlzeiten verbundenen sog. „Mitarbeitergesprächen“, vormals „Krankenrückkehrgespräche“ genannt, nach den aktuellen Ergebnissen einer Forschungsgruppe unter Leitung von Prof. Holger Pfaff der Universität zu Köln.
handicap-network.de

Rechtliches zu den umstrittenen Krankenrückkehrgesprächen:
Abschaffung der Krankenrückkehrgespräche durch BEM-Einführung

Eingliederungsmanagement

Paul ⌂ @, Rietberg, Monday, 23.05.2005, 15:59 (vor 6922 Tagen) @ marfae

Hallo zusammen - Folgendes ist sicherlich bekannt: Die Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweise Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien) sind neu gefasst und im Bundesanzeiger am 27.3.2004 veröffentlicht worden. Eine stufenweise Wiedereingliederung an Arbeitsplätzen, für die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen erforderlich sind, kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des Betriebsarztes erfolgen.
Insofern rate ich dringend dazu, den jeweils zuständigen Betriebsarzt - auch bei Entwicklung der Integrationsvereinbarung - hinzuzuziehen und das Thema zum TOP der ASA zu machen. Bei uns im Rietberger Raum klappt das ganz gut so.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Paul Nitzsche, BA

Richtlinien

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 23.05.2005, 20:40 (vor 6921 Tagen) @ Paul

Danke für den Tipp.

Die Richtlinien sind nun auch auf der Starteite und bei den Links eingestellt.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eingliederungsmanagement

hackenberger, Wednesday, 25.05.2005, 10:22 (vor 6920 Tagen) @ Paul

Hallo Herr Dr.med. Paul Nitzsche, BA,

schön das wir nun auch Unterstptzung von Fachleuten aus der BA hier haben. Es zeigt auch, dass diese Webseite und das Forum wohl gute Informationen und Unterstützung bietet. Ich würde mich sehr freuen, wenn noch ander Fachleute aus Ämtern und von Diensten rund um die Themen des SGB IX oder der SGBn hier ähnliche Hilfestellungen geben würden. Weiter würde ich mich auch immer wieder freuen um entsprechende Einträge und Aussagen im Gästebuch. So etwas motiviert ungemein und regt auch andere an Gleiches zu tun. :-)

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