Nach Beendigung der Wiedereingliederung (Fragen zu einer Behinderung)

joseph, Tuesday, 26.10.2010, 22:25 (vor 4939 Tagen)

Hallo,
ich lese jetzt hier schon seit mehreren Tagen alles erdenklich mögliche nach aber weiß mir immer noch keinen Rat.

Ein Kollege ist seit 3 jahren erkrankt. Hat im Jahre 2008 eine Wiedereingliederung gemacht die im Juni 2009 nach 12 Monaten automatisch beendet war. Es gab keine Abschlussuntersuchung, keine Reaktion vom Dienstherrn, nicht.
Die Wiedereingliederung ist seit 1,5 Jahren beendet und seitdem steht der Dienstposten diesem Kollegen auf seine Bedürfnisse (nur die Arbeitszeit) zur Verfügung.
Erst vor einigen Wochen kam eine Reaktion. Jetzt wurde ein neues Gutachten erstellt um die Dienstfähigkeit erneut zu prüfen und welche Einschränkungen noch vorliegen.
Das Gutachten gibt die gleichen Einschränkungen wieder wie vor 3 Jahren, der Gesundheitszustand hat sich zwar gebessert und stabilisiert aber die Einschränkungen konnten nicht verringert werden. Laut Gutachten ist er weiterhin eingeschränkt dienstfähig.

Zum Sachverhalt:
Dieser Kollege macht seinen Dienst seit der Wiedereingliederung (seit 2,5 Jahren) ununterbrochen an einem Dienstposten seine Arbeit ohne Einschränkungen. Dieser Dienstposten ist normalerweise im Schichtdienst, dem Kollegen wurde aber wegen seiner Einschränkungen ein geregelter Tagesdienst eingeführt. Der letzte Bescheid des AG im Jahr 2008 besagte das die Wiedereingliederung bis auf 12 Monate genehmigt ist und der Einsatzort weiterhin an diesem Dienstposten bestehen bleibt. Bei weiterer Verbesserung des Kollegen kann eine Erweiterung der Einsatzorte erfolgen.
Jetzt will der Dienstherr diesen Kollegen nur noch im Schichtdienst einsetzen was aber laut Gutachten nicht möglich ist.
Laut Aussage des Dienstherr müsste der Schichtplan auf diesen einen Kollegen umgestellt werden was der Dienstherr aber nicht will.

Meine Frage:
Der Dienstposten ist ja offensichtlich da.
Wie sieht es jetzt aus mit der Schichtarbeit>
Kann der Dienstherr nach 1,5 bzw. 2,5 Jahren mit Wiedereingliederung sagen das der Posten nicht mehr zur Verfügung steht wenn der Kollege sich nicht auf den Schichtdienst einarbeiten kann oder auch vom Gutachter her nicht darf>
Ist es nach dieser ganzen Zeit für den Dienstherr wirklich so aufwendig diesen Kollegen nach dem Schwerbehindertengesetz zu beschäftigen>

Nach Beendigung der Wiedereingliederung

hackenberger, Tuesday, 26.10.2010, 22:36 (vor 4939 Tagen) @ joseph

Hallo Joseph,

Du bist neu hier, daher ein Willkommen :flower:

Leider fehlen hier einige entscheidende Infos.

Ist der Koll. Schwerbehindert>
Ist der Koll. AN oder Beamte>
Gibt es ein Privatärztliches Gutachten oder sonstige Bericht/ Empfehlung eines Arztes oder nur das Gutachten des AG>

Weiter ist auch nicht zu erkennen, auch nicht aus Deinem Profil in welcher Funktion Du hier schreibst> Ach ja, welche Recht/ Gesetz kommt zur Anwendung>
Pers-VG des Landes NRW oder>>

In Deinem Profil fehlen noch weiter Angaben. Es wäre sehr nett, wenn Du diese ergänzen würdest.

Nach Beendigung der Wiedereingliederung

joseph, Tuesday, 26.10.2010, 22:50 (vor 4939 Tagen) @ hackenberger

Danke für die Willkommensgrüße und die sehr schnelle Antwort.

Ja der Kollege ist Schwerbehindert und Beamter.
Es ist ein neurologisches Gutachten auf Anweisung unserer Stadt (Amtsarzt) erstellt worden.

Personalvertreter und Schwerbehindertenvertreter stehen hinter ihm und versuchen alles um zu helfen.
Ich bin ein sehr besorgter Kollege der auch versucht zu helfen wo es nur geht.

Nach Beendigung der Wiedereingliederung

hackenberger, Tuesday, 26.10.2010, 22:57 (vor 4939 Tagen) @ joseph

Hallo Joseph,

» Ich bin ein sehr besorgter Kollege der auch versucht zu helfen wo es nur
» geht.
Schön wenn Koll. sich so für andere einsetzen.

Leider können wir Dir hier aber nicht weiterhelfen. Denn wir sind hier ein Forum ausschließlich für Mandatsträger, siehe auch Kopf der Webseite.

Es gibt bei uns hier in Deutschland auch ein Rechtsberatungsgesetz, welche sauch wir beachten müssen.

Daher auch der Hinweis im Kopf auf die Teilnehmergruppe hier.

» Personalvertreter und Schwerbehindertenvertreter stehen hinter ihm und
» versuchen alles um zu helfen.

Dann wird ja für ihn gesorgt und diese wissen auch was man für diesen Koll. unternehmen kann.

Bitte habe daher Verständnis dafür, dass wir Dir hier nicht weiter helfen können.

Nach Beendigung der Wiedereingliederung

joseph, Tuesday, 26.10.2010, 23:06 (vor 4939 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die Infos, ich hatte Ihnen gerade schon eine Mail geschickt diesbezüglich.
Na ja ob da wirklich so viel für ihn gesorgt wird kann ich nicht beurteilen, ich weiß nur das sie sich erstmal auch keinen Rat wissen was genau sie jetzt machen sollen. Ich als Kollege hab schon mehrere Sachen rausgesucht und weiter gegeben.

Nach Beendigung der Wiedereingliederung

hackenberger, Tuesday, 26.10.2010, 23:11 (vor 4939 Tagen) @ joseph

Hallo Joseph,

noch diesen Hinweis, hier im Forum lesen kann ja jeder. Man findet dann auch zu diesem Thema eine Antwort. Denn solche Thmen hatten wir ja schon.

RSS-Feed dieser Diskussion