Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission (TVöD / TV-L)

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 02.11.2010, 08:27 (vor 4946 Tagen)

Hallo liebe "Mitstreiter",

bei unserer Behörde besteht eine Dienstvereinbarung hinsichtlich der Leistungsorientierten Bezahlung (LOB).
Es ist darin u.a. auch das Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung (SBV) an den Sitzungen der Betrieblichen Kommission festgeschrieben.

Nunmehr aber möchte(so zumindest der letzte aktuelle Stand) der Personalrat
die Schwerbehindertenvertretung aus der Betrieblichen Kommission für die Zukunft entfernt wissen.

Mir ist durchaus bewusst, dass im Forum bereits einige Male das Thema
Betriebliche Kommission behandelt wurde.
Dennoch benötige ich eine eindeutige(bundes-)gesetzliche Grundlage,
mit welcher ich die weitere Teilnahme der SBV ein für allemal sicherstellen
kann.
Daher wäre ich sehr dankbar, wenn mir dazu eindeutige, unumstößliche
gesetzliche Bestimmungen genannt werden könnten.

Vielen Dank im voraus !

Es grüßt
Adviser;-)

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

Toni, Freistaat Bayern, Tuesday, 02.11.2010, 09:15 (vor 4946 Tagen) @

Liebe Susanne,

einstweilen herzlichen Dank für Deine schnelle und hilfreiche
Information.:flower:

Lieben Gruß
Adviser

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 02.11.2010, 09:44 (vor 4946 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

das Problem an der "betrieblichen Kommission" zur Umsetzung der LOB ist, daß es sich nach der mir bekannten überwiegenden Rechtsmeinung nicht um ein Organ des PR bzw. BR handelt, sondern um eine tarifkommissionsähnliche Einrichtung.
Daher gibt es ein ausdrückliches Teilnahmerecht der SBV nur dann, wenn dies ausdrücklich tariflich oder betrieblich vereinbart wurde.
Dies ist einer der Punkte, an denen sich zeigt, wie schlampig seinerzeit von den Gewerkschaften der TVöD verhandelt und abgeschlossen wurde.
Aber auch wenn Du nicht in der betrieblichen Kommission bist, muß Dein AG Dich als SBV natürlich ständig über die Auswirkungen der LOB auf Deine "Schäfchen" unterrichten. Von daher sollte eigentlich der AG ein Interesse daran haben, daß die SBV zumindest beratend in dieser Kommission beteiligt ist, um nicht ständig "Ehrenrunden" drehen zu müssen.

P.S.: Bei solchen Gelegenheiten wie Deinem Posting freue ich mich regelmäßig, daß wir in unserem vom TVöD abhängigen TV-N BaWü zwar dieselbe Formulierung zu LOB drin haben, aber in allen Betrieben bisher die Einführung verhindern konnten.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

hackenberger, Tuesday, 02.11.2010, 11:34 (vor 4946 Tagen) @ Toni

Hallo,

die Tätigkeit sowie das gesamte Thema LOB oder Leistungsbezogene Bezahlung und Ziele/ Zielvereinbarungen, incl der Verabredung/ Zuweisung von Zielen und die Auswertung der Erreichung dieser ist ganz eindeutig ein Fall des §95 Abs. 2 und zwar i.V. mit § 81 Abs, 4 SGB IX.

Also, Ziele müssen mit der Behinderung vereinbar sein. Sie dürfen nicht konträr zur Behinderung sein.

Darauf hatte ich aber auch schon einmal hingewiesen.

Auch aus diesem Grund dürfte wohl auch das Interesse des AG darin liegen, hier die SchwbV in die Arbeit der Kommission einzubinden. Denn sonst müsste der AG ja die SchwbV auch vermehrt gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen.

Auch hat die SchwbV das Recht vergleichbare Ziele/ Zielvereinbarungen von Nichtbehinderten zu sehen, denn NUR so kann sie erkennen, ob Schwerbehinderten ggf. negativer behandelt werden.

Aber so wie ich [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4820#p11548]Unterlagen und Protokollerklärungen zum Thema LOB[/link] gelesen habe ist dieses alles auch so entsprechend dort geregelt.

Den Personalrat einfach einmal bei solchen Äußerungen / Bestrebungen auf die bestehende Rechtsgrundlage SGB IX und TVöD und seine Pflichten, nämlich auf die Einhaltung der Rechte der Betroffenen und damit hier auch auf die Rechte der SchwbV hinzuwirken und auch auf den [link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99 SGB IX[/link] "vertrauensvolle Zusammenarbeit" hinweisen. Weiter ruhig auch einmal fragen auf welche Rechtsgrundlagen er sich für sein nicht verständliches gegensätzliches Handeln bezieht in der PR-Sitzung fragen. Man möge dieses dann bitte auch alles als Wortprotokoll ins Sitzungsprotokoll aufnehmen.

Grundsätzlich sollten wir aber immer bestrebt sein in den Kommissionen wie auch grundsätzlich konstruktiv zusammen bzw. mit zu arbeiten. Hierzu zählt dann auch sich möglichst nicht aufs Gesetz zu berufen sondern die anderen Beteiligten mit praktischen/ nachvollziehbaren Beispielen zu überzeugen.

Auch ich hatte leider in einem Teilbereich meines Unternehmens einmal diesbezügl. Probleme mit der Einbiundung / Beachtung des § 95 Abs. 2 SGB IX im Zusammenhang mit Ziele/Zielvereinbarungen. Dieses war der einzige Fall bei mir in welchem ich dann leider den § 156 Abs.1 Satz SGB IX anwenden musste. Nach dem Bußgeld klappte es dann.

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

sedov, Thursday, 04.11.2010, 18:37 (vor 4944 Tagen) @ albarracin

Hallo,:flower:
»
, aber in allen Betrieben bisher die
» Einführung verhindern konnten.

IHR GLÜCKLICHEN !!!!
Gruß sedov

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

hackenberger, Thursday, 04.11.2010, 19:27 (vor 4944 Tagen) @ sedov

Hallo,

» , aber in allen Betrieben bisher die
» » Einführung verhindern konnten.
»
» IHR GLÜCKLICHEN !!!!
ich kann dieses nicht so ganz verstehen.

Ihr nehmt damit Koll. die Möglichkeit mehr Geld für ihre Leistungen zu erhalten. Auch ich hatte die letzten Jahre ja solche Gehaltsbestandteile und damit ein Plus auf den Gehaltszettel und in der "Lohntüte".

Zu mindest bei BR/ PR sehe ich hier ein solches Denken und Handeln auch nicht mit dem Gesetz als vereinbar. Denn im § 80 BetrVG Abs. 1 heißt es ja u.a.
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Vergleichbare Pflichten ergeben sich ja für PR aus den PersVG.

Daher könnte man hier auch über grobe Mandatsverletzungen § 23 BetrVG nachdenken. Denn es wird ja ggf. einem Teil der Beschäftigten ein Plus in der Lohtüte verert. Auch durch strapazierte Nutzung einer Einführungs-/ Übergangsregelung. In wie weit dieses statthaft ist, müsste letztlich das BAG entscheiden.

Daher sollte man sich vielleicht einfach Gedanken machen, wie man das Ganze positiv angeht und optimal für die Koll. umsetzt. Denn so bestraft ihr Leistungsträger. In meinem Betrieb hat auch nachweislich kein Schwerbehinderter Nachteile von der Einführung von Leistungsbezogenen Komponenten beim Gehalt Gehabt. Da habe ich schon darauf geachtet und ggf. auch entsprechend hingewirkt.

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

sedov, Thursday, 04.11.2010, 23:09 (vor 4943 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
so war das nicht gemeint!
Klar gönne ich allen mehr in der "Lohntüte" und setze mich (und ich denke alle anderen auch) dafür ein, aber der Stress und die Ungerechtigkeiten die gerade mit LOB laufen, lassen einen oft wünschen, dass dies nie eingeführt worden wäre. Was aber nicht heißt, dass wir dennoch unseren vollen Einsatz geben.Denn ganz ehrlich, die Stretigkeiten, der Stress und der Kampf bzgl LOB lassen die Zusammenarbeit und Zusammenhalt oft ganz weit hinten anstehen und das "Hemd ist näher als Jacke"-Prinzip sich so richtig austoben.
Und auch du weist oft genug darauf hin, dass wir als SBV sehr oft nur darauf hinweisen, beratend oder eben "nur" hilfreich zur Seite stehen können und mehr eben nicht. Und dann bleibt wieder nur Anwalt und Klagen, also Stress und Konflikte. Gerade im öff Dienst hat LOB nichts als weiteren Stress untereinander gebracht. Und da bin ich nicht die einzige, die so etwas miterlebt.
Daher mein Stossseufzer. ;-)
Aber ich gebe dir Recht:
Nicht aufgeben und trotzdem weitermachen!
Nur ist es eben manchmal anstrengend, aber das wollten wir ja ja selbst so.
Gruß sedov:flower:

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

hackenberger, Thursday, 04.11.2010, 23:30 (vor 4943 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

also ich kenne keinen einzigen Fall, wo es nach Einführung der Leistungsorientierten Bezahlung "Ziele/ Zielvereinbarungen" in meinem Unternehmen zu Problemen unter den Koll. gab. Auch nicht bei gemeinsamen Zielen für eine Gruppe / Team. Ich war bei der Einführung dieses Themas im Unternehmen in meinem Betrieb als BR/SchwbV und im Unternehmen als GSchwbV dabei und auch in den entsprechenden Gremien beteiligt.

Ach ja, auch bei Schwerbehinderten führte dieses nicht zu Nachteilen. Dieses auch weil selbstverständlich ALLE Schwerbehinderte Leistungsträger sind. Oftmals auch besser als Nichtbehinderte. Daher haben auch sie dann das Recht besondere Leistung, besonders/extra vergütet zu bekommen.

Aber ja, diese Gedanken und Abneigungen gab es auch zu Anfang. Auch war auch ich skeptisch aus diesem Grund. Hat sich aber als nicht zu treffend herausgestellt.

Es bedurfte aber einer Menge Aufklärung und Nachsteuerung und vielen Einsätzen von BR und SchwbV um die "Holperer" zu beseitigen. Ebenso bedurfte es vieler Gespräche mit Führungskräften und der GL/GF um die Auslegung des TV und die Art der Ziele lt. TV.

Es heißt auch bei uns, Ziele müssen SMART sein. Bedeut, die Beschäftigten müssen die Ziele in der Regelarbeitszeit erfüllen und auch beeinflussen können. Vor allem die Ziele wurden zwischen AG und AN abgesprochen. Beide konnten Vorschläge machen und bei Nichteinigung kam der BR (Kommission) dazu.

Da gab es dann selbstverständlich auch immer Arbeit für die SchwbV. Vor allem musste sich sich wie der BR auch mit jedem einzelnen Arbeitsplatz und der dort zu erledigenden Tätigkeit auch unter Berücksichtigung der aktuellen Einstufung der AN in die Gehaltsstrukturen befassen und auskennen. Also, es gab da eine Menge "Hausaufgaben" für BR und SchwbV.

Aber, ja es ist auch verständlich bei NEUEM hat man immer erst Bedenken. Grundsätzlich begrüße ich aber heute Leistungsbezogenen Gehaltsbestandteile auch bei den "normalen" AN. Denn es verhindert dass, was es leider ohne solche auch gibt, dass andere sich auf der Leistung einiger "ausruhen" und diese dann auch für sich in Anspruch nehmen. Auch solche Erfahrung musste ich leider in meine 41 Jahren im Beruf erleben.

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 05.11.2010, 00:30 (vor 4943 Tagen) @ hackenberger

sorry bernhard,

aber deine Kritik wundert mich sehr. Der Hinweis auf § 23 BetrVG ist absolut abwegig, da es nicht um zusätzliches Geld geht, sondern um einen Bestandteil der Verhandlungsmasse bei Lohntarifverhandlungen. Das heißt, dieses Geld (LOB-Topf) muß so oder so ausgeschüttet werden. Im endeffekt nehme ich bei LOB vielen Kollegen etwas weg, um es einigen wenigen zusätzlich zufließen zu lassen.
Wenn Du den Abschluß ÖD 2010 vollständig studierst, wirst Du zB eine Öffnungsklausel finden, daß das Volumen der LOB (1%) in Betrieben, die die LOB nicht eingeführt haben, auch anders verteilt werden kann und dies nachverhandelt werden muß. Diese ist zB bei uns der Fall. Wir werden wahrscheinlich die LOB-Komponente in freie Tage (24. und 31.12.) umsetzen. Damit ist u. E. allen Beschäftigten besser geholfen als ein paar Wenigen mit Kohle.
Wir können hierbei auf die breite Zustimmung unserer Kolleginnen & Kollegen rechnen.

Wenn Du das in Deinem Betrieb regeln konntest, mag das in Ordnung sein, heißt aber nicht, daß das in jedem Betrieb so möglich ist. Uns hat bisher noch niemand erklären können, wie man zB bei Fahrern in der Personenbeförderung diskriminierungsfrei und ohne "Nasenfaktor" Leistung messen kann. Sollen sie schneller fahren >

Ich sehe jedenfalls mich durchaus im Einklang mit meinen Aufgaben als SBV und BR, wenn ich verhindere, daß für ein paar Kröten mehr für einige wenige noch mehr Konkurrenzkampf, Neid und Entsolidarisierung unter den Kolleginnen und Kollegen provoziert wird.

--
&Tschüß

Wolfgang

Teilnahmrecht an Sitzungen der Betrieblichen Kommission

sedov, Friday, 05.11.2010, 09:38 (vor 4943 Tagen) @ hackenberger

» Hallo sedov,
»
» also ich kenne keinen einzigen Fall, wo es nach Einführung der
» Leistungsorientierten Bezahlung "Ziele/ Zielvereinbarungen" in meinem
» Unternehmen zu Problemen unter den Koll. gab. Auch nicht bei gemeinsamen
» Zielen für eine Gruppe / Team.

Das ist schön für Dich. Abe bin ich richtig informiert, dass du im Unruhestand bist> Ich lade dich gerne ein, um das Gegenteil kenennzulernen.
»
» Aber ja, diese Gedanken und Abneigungen gab es auch zu Anfang. Auch war
» auch ich skeptisch aus diesem Grund. Hat sich aber als nicht zu treffend
» herausgestellt.

Diese Gedanken gab es zu Anfang NICHT! Erst jetzt, da sich nichts zum Positiven verändert.
»
» Es bedurfte aber einer Menge Aufklärung und Nachsteuerung und vielen
» Einsätzen von BR und SchwbV um die "Holperer" zu beseitigen. Ebenso
» bedurfte es vieler Gespräche mit Führungskräften und der GL/GF um die
» Auslegung des TV und die Art der Ziele lt. TV.
»
Du kannst Gespräche und Aufklärung noch und nöcher betreiben, wenn nicht alle an einem Strang ziehen, dann läuft nichts.

» Es heißt auch bei uns, Ziele müssen SMART sein. Bedeut, die Beschäftigten
» müssen die Ziele in der Regelarbeitszeit erfüllen und auch beeinflussen
» können. Vor allem die Ziele wurden zwischen AG und AN abgesprochen. Beide
» konnten Vorschläge machen und bei Nichteinigung kam der BR (Kommission)
» dazu.

Wieder sehr schön für dich. Aber in massenhaft Betrieben und vor allem im öff Dienst läuft das gar nicht rund, sondern wird teils sogar als Druckmittel benutzt(und da kann ich dir in NRW eine Menge nennen)
»
» Da gab es dann selbstverständlich auch immer Arbeit für die SchwbV. Vor
» allem musste sich sich wie der BR auch mit jedem einzelnen Arbeitsplatz
» und der dort zu erledigenden Tätigkeit auch unter Berücksichtigung der
» aktuellen Einstufung der AN in die Gehaltsstrukturen befassen und
» auskennen. Also, es gab da eine Menge "Hausaufgaben" für BR und SchwbV.

Schön, wenn man freigestellt ist. Mein Tag hat nur 24 Std. Und: wie oben: wenn nicht alle an einem Strang ziehen.....

»
» Aber, ja es ist auch verständlich bei NEUEM hat man immer erst Bedenken.

So neu ist das ja gar nicht. Nur verkehrt angelegt und ungerecht verteilt.

» Grundsätzlich begrüße ich aber heute Leistungsbezogenen
» Gehaltsbestandteile auch bei den "normalen" AN. Denn es verhindert dass,
» was es leider ohne solche auch gibt, dass andere sich auf der Leistung
» einiger "ausruhen" und diese dann auch für sich in Anspruch nehmen. Auch
» solche Erfahrung musste ich leider in meine 41 Jahren im Beruf erleben.

Also ganz ehrlich:
Dem kann ich gar nicht zustimmen. Hier wird weiterhin auf Kosten anderer Nutzen gezogen. Die Schwachen gehen auch hier wieder unter.

Sorry, aber das ist der Alltag.
Gruß sedov

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