Neuling/Kollege unter Beschuss (BEM)

Biggi0001, Saturday, 14.05.2005, 17:53 (vor 6930 Tagen)

Liebe Kollegen,
ich bin erst seit kurzem Schwerbehindertenvertrauensperson, die erste in der Firma überhaupt.

Frage nun:
Ein nierenerkrankter Kollege (evtl. Dialyse in näherer Zukunft) und seit Dezember an unseren Standort versetzt, sieht sich in folgender Situation: Er hat zwar die Personalstelle, jedoch nicht seinen direkten Vorgesetzten von seiner Schwerbehinderung und den damit verbundenen krankheitsbedingten Performance-Schwankungen informiert. Er sieht sich nun, da er seiner Meinung nach keine volle, bzw. schwankende Arbeitsleistung erbringt und sich Fehlzeiten in kürzerer Zukunft auch noch häufen werden, aufgrund diverser Re-Organisationsaktivitäten in seinem Bereich auf der Abschussliste. Sein Gehalt wurde bereits in diesem Jahr aufgrund schlechter Leistungen nicht erhöht (auf seinem Level gibt´s Erhöhungen basierend auf der Performance). Offenbar hat er mit seinem Vorgesetzten kein Verhältnis, welches ein persönliches Gespräch vertrauensvoll zulassen würde.

Ich halte es zumindest für geraten, mit ihm zusammen seinen direkten Vorgesetzten über seine Schwerbehinderung zu informieren und den AG in diesem Zusammenhang auf die schwankende Leistungsfähigkeit hinzuweisen (der Chef kann dem AN ja auch nur VOR die Stirn gucken!), jedoch nicht über die Krankheit an sich aufzuklären (Prognose! - Siehe Kündigungsrecht bei langer Krankheit bzw. oftmaligen Fehlzeiten).
Ebenso wäre ich für ein "Mitarbeitergespräch", protokolliert durch die SchwbV, um den Leistungsstand jeweils konkret abzuklären und so auch ggf. eine Kündigung wg. mangelnder Arbeitsleistung (Minderleistung) zu verhindern...oder hoffentlich wenigstens kommen zu sehen.

Welche Erfahrungen habt Ihr in solchen Fällen gemacht> Kann der Kollege aufgrund einer Erkrankung bei seiner Beurteilung auf eine gewisse "Kulanz" hoffen bei der Leistungsbeurteilung> Worauf sollte ich achten> Ich möchte nichts falsch machen und würde mich über Eure Kommentare sehr freuen.

Chronische Nierenerkrankung und Dialyse

Wolfgang E., Sunday, 15.05.2005, 13:22 (vor 6929 Tagen) @ Biggi0001

Anbei einige Kontextlinks als Hintergrundinfo zu den Themen
Nierenerkrankung und Dialyse:

1. Ist es möglich, trotz Dialyse zu arbeiten>
(Zeitschrift: Behinderte Menschen im Beruf, ZB 1/2000)
www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php>wc_c=560&wc_id=84

2. Arbeitshilfe: Nierenkranke, Dialysepflichtige, Nierentransplantierte
(Heft 10 kostenlos)
www.bar-frankfurt.de/Arbeitshilfen.BAR>ActiveID=1084

3. Präventionspflicht des Arbeitgebers
(§ 84 Abs. 1 SGB IX: SBV/BR/Integrationsamt sind ggf. einzuschalten)
www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-47/_p-2/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-193/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-87/i.html

4. Betriebliches Eingliederungsmanagement
(§ 84 Abs. 2 SGB IX)
www.schwbv.de/05_03_praevention.html

5. Integrationsfachdienste
www.integrationsaemter.de/webcom/show_page.php/_c-572/_nr-1/_lkm-840/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_cat-32/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-153/i.html

6. Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
(Beratung & Unterstützung)
www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/svs

7. Arbeitsmedizin: Betriebsärzte/Werksärzte
www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-157/_p-2/i.html

Ein Minimum an "Fachkompetenz" erscheint unerlässlich, um hier etwas zu erreichen. Daher solltest Du Dich unbedingt fachkundig machen und Dich als neugewählte Vertrauensperson sofort zumindest zu einem SBV-Grundlagenseminar sowie zu einem Fachseminar zum sog. "Betrieblichen Eingliederungsmanagement" anmelden und natürlich Kontakt mit dem Integrationsfachdienst (IFD) in Bonn aufnehmen.

Neuling/Kollege unter Beschuss

hackenberger, Sunday, 15.05.2005, 16:39 (vor 6929 Tagen) @ Biggi0001

Hallo Biggi,

ich denke ein Gespräch kann auf alle Fälle nicht schaden. In diesem Gespräch auch einmal auf den § 81 SGB IX eingehen (Du solltest Dir aber vorher mal einen guten Kommentar zum SGB IX ansehen).

Weiter ist es schon sehr sinnvoll, dass Schwerbehinderte auch ihre Führungskräfte über Auswirkungen der Schwerbehinderung unterrichten, denn nur so können sie die ggf. notwendige Rücksichtnahme erwarten. Ganz besonders wichtig sind solche Gespräche, sofern sich die Behinderung im Arbeitsleben auswirkt.

Aus der Behinderung sollten sich keine Nachteile für den Betroffenen ergeben. Für in der Behinderung liegende Leistungsminderungen/-einschränkungen kann der AG Mittel aus der Ausgleichsabgabe beantragen.

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