Hilfsmittel auch für SBV? (Hilfsmittel)

Nicole75, Thursday, 11.11.2010, 09:58 (vor 4922 Tagen)

Hallo!
Ich bin schon seit längerer Zeit die 1. Stellvertretung des SBV.
Nun geht mein Kollege, der das Amt des SBV ausgeübt hatte zum 31.12.2010 in Altersteilzeit.
Ich habe großes Interesse mich bei den jetzigen Neuwahlen als SBV aufstellen zu lassen. Mein Problem ist nur das gesundheitlich mein Rücken mir Schmerzen bereite und ich Bedenken habe, das ich an den Sitzungen ( PR und andere ) unter ständigen Rückenschmerzen leide....
Ich selbst bin auch schwerbehindert.
Nun meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit im Amt als SBV speziell für Sitzungen einen (bzw zwei) rückengerechten Stuhl (Stühle) auf Kosten des Diensherrn bzw Mittels Zuschuß vom Integrationsamt zu beantragen> Die Sitzungen/ Besprechungen sind in unterschiedlichen Räumen/ verschiedenen Dienstgebäuden.

Hilfsmittel auch für SBV?

hackenberger, Thursday, 11.11.2010, 10:47 (vor 4922 Tagen) @ Nicole75

Hallo Nicole75,

grundsätzlich wäre erst einmal der AG gem. § 96 SGB IX zuständig.

Aber ja, Integrationsämter sind i.d.R. bereit für Kosten, welche auch enstanden wären, wenn der Schwerbehinderte kein Mandat hätte, Leitsungen zu gewähren. Kläre die Einzelheiten bitte mit dem zuständigen Integrationsamt.

Den besonderen Stuhl benötigst Du ja auch grundsätzlich aus Gründen der Schwerbehinderung als AN.

Es kann nun natürlich sein, dass das IA ggf. auch zu Recht sagt, man kann den Stuhl auch in andere Büros mitnehmen/rollen. Wäre ja auch zumutbar.

Letztlich gibt es wenn auch nur Zuschüsse zum "Mehrpreis" gegenüber einem sonst im Betrieb/Unternehmen/Amt/Behörde verwendeten Stuhl. Auch gibt es IA welche grundsätzlich zu Stühlen keine Mittel aus der SchwbAV gewähren. Denn es ist ihre Entscheidung. Also immer vorher anfragen und klären.


PS: Bitte auch noch Dein Profil vervollständigen. Beachte bitte alle Werte/ Angaben in der Klammer.
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Also welche Gesetz/Recht kommt zur Anwendung BetrVG oder PersVG, bei PersVG welches Bund oder das eines bestimmten Bundeslandes, es gibt hier Unterschiede.

Diese Bitte der Vervollständigung/Überprüfung des Profils geht auch an ALLE Teilnehmer hier. Denn ohne wirklich vollständiges Profil, kann man eigentlich keine optimalen Antworten geben, da diese Angaben ja teils sehr ausschlaggebend sind.

Hilfsmittel auch für SBV?

Rolandfuerth1, Tuesday, 16.11.2010, 12:01 (vor 4917 Tagen) @ Nicole75

Hallo Nicole, hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich kann Nicoles Problem gut nachvollziehen. Ich bin als SBV bayernweit im Einsatz - in Dienststellen und auch teils bei Sitzungen in Hotels. Auch ich leide sehr unter den vor Ort angebotenen Sitzmöglichkeiten. Am eigentlichen Arbeitsplatz bin ich voll und gut versorgt (el. Lifttisch, orth. Stuhl). Doch für außerhalb fällt mir leider keine praktikable Lösung ein. Falls jemand eine Idee hat, mein :-P sei ihm/ihr sicher.

Viele Grüße und danke an alle!

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