Arbeitsplatzverschlechterung (Fragen zu einer Behinderung)

Lillo, Lübeck - Schleswig-Holstein, Sunday, 14.11.2010, 13:14 (vor 4918 Tagen)

Hallo,

Seit dem der Arbeitgeber meine Behinderung zur Kenntnis genommen hat, bin ich in einer Abteilung versetzt worden, wo ich nachweislich mich gesundheitlich noch mehr verschlechtern werde...

Dies hat eine Beauftragte der INTEGRA ( Die INTEGRA gemeinnützige GmbH ist 1982 gegründet worden, um Menschen mit Behinderungen dauerhaft in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren) in Anwesenheit meines Anwaltes und der damalige Geschäftsleitung, Betriebsrat und des Schwerbehindentervertreter, mehrmals betont...

Die Geschäftsleitung und der Schwerbehindentervertreter (gleichzeitig Gruppenbetreuer und Sicherheitsbeauftragten) hat kein Einsehen auf die eindringliche Förderung der INTEGRA und meines Anwalts gezeigt und wiederholt gesagt, dass ich nur in dieser (schechtere Arbeitsplatz) einen Platz bekommen kann: ich bin weiterhin als Facharbeiter ( Facharbeiterbrief seit 1972) entlohnt aber als "MASCHINENBESCHICKER" geführt und mit niedere Arbeiten wie ausfegen, putzen und Stanzereiarbeit beschäftigt!!!

Sie haben dies stets mit "DIREKTIONSRECHT" entschüldigt!

Hierzu ist zu sagen, dass ich Jahrelang diesbezüglich unter Mobbing gelitten habe, so dass der Betriebsrat mir ständig geraten hatte, ein Anwalt einzuschalten und dem Mobbingtelefon anzurufen....weil die Gewerkschaft,leider, für mich als Mitglied nichts machen wollte!

Jetzt bin ich der neue Schwerbehindertenvertreter und es gibt eine neue Geschäftsleitung und ich weiß nicht, ob es ratsam ist dies einzuschalten und ob ich überhaupt Rechte habe, weil als Ausländer auch nach 40 jahre in Deutschland gar nicht mehr an die Rechtssprechung glaube...

Bitte sagt mir, 58 Jahre alt, was ich machen darf!

Herzliche Grüsse

Lillo

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Luzzu

Arbeitsplatzverschlechterung

hackenberger, Monday, 15.11.2010, 17:36 (vor 4916 Tagen) @ Lillo

Hallo Lillo,

hier wäre der § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten, darauf hätte der Anwalt ggf. auch einmal eingehen sollen.

Man sollte also seine Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX einfordern und ggf. auch die IfD mit einbinden.

Aber, sofern der AG kein geeigneten Arbeitsplatz, welchen der AN wahrnehmen kann auf Grund seiner Behinderung, hat der der gleichen Vergütungsgruppe entspricht auf welchem der AN zur Zeit beschäftigt wird/ist, kann ggf. dann als Folge eine Versetzung auf einen Arbeitplatz mit einem niedrigeren Vergütung die Folge sein.

Doch die Anforderungen an den AG aus § 81 Abs. 4 SGB IX sind sehr hoch!

Da hier aber ja wohl ein Anwalt eingebunden ist, sollte man alles mit diesem besprechen.

Arbeitsplatzverschlechterung

Lillo, Lübeck - Schleswig-Holstein, Sunday, 28.11.2010, 14:34 (vor 4904 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

Es ist schwer das alles zu erklären und in Schriftform zu langwierig.

Fakt ist, dass der Anwalt, nachdem er die Arbeitgeberseite und der Betriebsarzt angehört hatte, sich sehr elegant aus der Affäre gezogen hat.....

Viel mehr machte mich und andere Schwerbehinderte zu schaffen, dass unsere Situation den sogenannten "ex- Schwerbehindertenvertreter" nachweislich anzuprangern ist, weil er sich gegen alle SB sich angelehnt hatte die nicht in sein Kram passten....

Ich möchte dies nicht tun und will alles anders machen, was meine Situation anbetrifft, habe mich schon damit abgefunden weil jedes mal wenn ich mich beschwert habe, kam der "Bumerang" um so härter wieder zurück!

Ich habe mich zum Seminar angemeldet und hoffe dort vieles, was Interessant ist, zu erfahren und bedanke mich für die nette Antwort

Ciao

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Luzzu

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