BEM: Wie läuft das bei euch? (BEM)

Habea, Friday, 19.11.2010, 17:45 (vor 4929 Tagen)

Hallo zusammen, bei uns im Betrieb gibt es - nur in Ausnahmen BEM Gespräche, mir ist nicht bekannt, wovon das abhängt. In meiner ganzen Amtzeit, die nun zu Ende geht, war ich nie eingeladen. Nun wollte es das Schiksal, dass ich selbst lange krank war und ich wurde eingeladen zum BEM Gespräch. Statt meiner Stellvertreterin (SBV) wurde ein MAV Mitglied von der Geschäftsführung eingeladen>
Habt Ihr so etwas auch schon erlebt> Es grüßt euch alle Habea

BEM: Wie läuft das bei euch?

vivian80, Nürnberg (Bayern), Friday, 19.11.2010, 18:05 (vor 4929 Tagen) @ Habea

Hallo,
wir haben eine BV zum Thema BEM. Bei uns werden die Kollegen bereits nach 25 Krankheitstagen in den letzten 12 Monaten von der Personalabteilung angeschrieben und zu einem BEM Info-Gespräch eingeladen, alternativ besteht auch die Möglichkeit sich präventiv zu melden. Der Betroffene kann sich seinen Ansprechpartner frei wählen - BEM Koordinator, Betriebsarzt, BR Vorsitzender oder SBV.

BEM: Wie läuft das bei euch?

Doris, Friday, 19.11.2010, 20:26 (vor 4929 Tagen) @ Habea

Hallo,

Rechtsprechung zum gesetzlichen Inforecht des Betriebsrats, die wohl auch für die Mitarbeitervertretung ebenso wie für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend anwendbar ist, [link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000025810&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]gibt's hier[/link].

"Leitsatz: Datenschutzrechtliche Erwägungen stehen der Weitergabe von Namen und Fehlzeiten der Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für ein betriebliches Eingliederungsmanagement erfüllen, an den Betriebsrat nicht entgegen."
ArbG Bonn, Beschluss vom 16.06.2010, 5 BV 20/10

"Leitsatz: Der Arbeitgeber ist gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet, den Betriebsrat zur Durchführung seiner Überwachungspflicht gem. § 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX über die Beschäftigten zu informieren, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und bei denen daher ein betriebliches Eingliederungsmanagement gem. § 84 SGB IX einzuleiten war. Der vorherigen Zustimmung der betroffenen Person bedarf es nicht."
LAG München, Beschluss vom 24.11.2010, 11 TaBV 48/10, rechtskräftig

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Viele Grüße
Doris

BEM: Wie läuft das bei euch?

Hotte, Stuttgart, Friday, 19.11.2010, 20:49 (vor 4929 Tagen) @ Doris

Hallo,

es gilt die Prävention gemäß § 84 SGB IX.

Bei sb Kolleginnen und Kollegen ist die SBV einzuschalten.

LG

Hotte

P.S.
Bei uns gibt es eine entsprechende Betriebsvereinbarung

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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