freistellung für stellvertretende vertrauensperson. (Seminare / Fortbildung)

halbmarathonie, Bad Vilbel,Hessen, Tuesday, 30.11.2010, 22:52 (vor 4902 Tagen)

heute ,1tag vor dem seminar, hat man mir die teilnahme an der schulung untersagt,weil bei uns krankheitsbedingt akuter personalmangel herrscht und auch in anderen einrichtungen keine vertretung zu organisieren war.
das hat natürlich beim pr und beim vertrauensmann der schwerbehinderten ziemlichen wirbel ausgelöst.
die entscheidung wurde von meiner einrichtungsleitung an den amtsleiter getragen. der unterstützte das. die pr -vorsitzende wendete sich an den personalamtschef. der wiederum sah es als wichtig an,dass ich fahre,auch wegen der ausfallkosten,die der stadt entstehen dadurch und leitete aber die unmittelbare entscheidung an den 1. stadtrat weiter,der letztendlich entschied: ich bleibe und die schulung wird verschoben. die kosten trägt der arbeitgeber.
durch den ganzen wirbel,der ausgelöst wurde befürchte ich nun,dass es weitere auseinandersetzungen geben wird,zumal ich die vertretende teilnahme an den pr sitzungen schon mehrmals aus beruflichen gründen absagen mußte.
ich weiß,dass ich ein anrecht auf die schulung habe,aber ich sehe auch die notwendigkeit einer ordentlichen betreuung der kinder.hätte ich auf der teilnahme bestehen müssen oder ist die entscheidung des 1. stadtrates und meiner leitung gerechtfertigt>

freistellung für stellvertretende vertrauensperson.

hackenberger, Wednesday, 01.12.2010, 13:41 (vor 4902 Tagen) @ halbmarathonie

Hallo "halbmarathonie",

zu erst einmal ein Hinweis auf diese Aussage von Dir!
» weitere Auseinandersetzungen geben wird, zumal ich die vertretende
» Teilnahme an den PR Sitzungen schon mehrmals aus beruflichen gründen
» absagen musste.
NEIN, das ist eben nicht so! Mandatsarbeit hat ganz klar Vorrang vor arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeit. Der AG MUSS hier entsprechende Vorkehrungen/ Vertretungen schaffen. Dieses betrifft ALLE Sitzungen von Gremien des PR und alle Mandatsarbeiten sofern es sich nicht um verschiebbare Gespräche handelt

Zwingende dienstliche Gründe können ein Grund sein, dass man eine geplante und angemeldete Quali absagt/ verschiebt. Ausnahmen, es gäbe keine Möglichkeit eines anderen Termins und/oder sie wäre wegen dringenden anstehender Themen, zu welchem hier unbedingt notweniges Wissen vermittelt werden sollte notwendig. Doch auch hier würden an den AG hohe Anforderungen gestellt die Teilnahme zu ermöglichen, z.B. auch durch Vertretungen usw.

Also, falls die Teilnahme aus zwingend betrieblich notwendigen Dingen nicht erfolgen konnte, hat der AG alle die Kosten zu tragen welche dadurch entstanden. Weiter solltest Du dich sofort um einen Ersatztermin bemühen, das Recht eine Ersatzmaßnahme nun zu besuchen hast Du. Der AG kann dann auch nicht wegen hier dann ggf. höherer Kosten einen Einwand erheben.

PS: Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)

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