Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

c.amio, Saarland, Monday, 20.12.2010, 12:38 (vor 4884 Tagen)

Hallo Mittseiter,:-)

Wenn ein MA eine unbefristete volle Erwerbsminderunsrente erhällt und danach in den Rentenbezug übergeht, bleibt er dann auch wie bei der befristeten Erwerbsminderungsrente bis zum Beginn der regulären Rente angestellt.
Im TVöD steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn dieser unbefristeten Erwerbsminderunsrete endet.Ist das so>>>
Für eine Antwort währe ich Euch sehr dankbar.:flower:

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Viele Grüße
Acryler

Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

hackenberger, Monday, 20.12.2010, 13:07 (vor 4884 Tagen) @ c.amio

Hallo Acryler ,

was im TVöD steht kann ich nicht sagen, habe diesen und vor allem die oft sehr wichtigen Protokollnotizen nicht vorliegen. Die Protokolnotizen bzw, deren Inhalte kann man bei den Gewerkschaften erhalten, sofern man Mitglied ist. Teils liegen diese auch bei BR vor, sofern diese Mitglieder der Gewerkschaft sind. Bestimmte Protokollnotizen liegen aber oftmals auch in den sogenannten "Giftschränken".

Doch i.d.R. endet das Arbeitsverhältnis mit dem unbefristeten Bezug der vollen Erwerbsminderunsrente.

Doch jeder AN, egal wie alt oder Leistungsfähig, kann sich auch beim Bezug von Renten jeglicher Art um eine Beschäftigung bewerben.

Lehnt der AG diese wegen des Alters oder dem Bezug von Rente ab, wäre dieses ein Verstoß geggen § 1 AGG.

Aber AG können jeden Bewerber ablehnen, wenn er nicht in der Lage ist den Job, um welchen eer sich bewirbt, auch auszuüben. Gleiches gilt betreffend der fachlichen Befähigung.

Letztlich auch noch den Hinweisn, sofern es sich nicht um den Bezug einer Altersrente handelt, also Vorruhestands oder Erwerbesminderungsrenten, sollte man sich seinen Rentenbescheid ganz genau ansehen. Denn dort steht was man hinzuverdienen darf und auch ob es dann ggf. Kürzungen bei der Rente gibt. Also, immer ganz genau lesen und sich ggf. vom Rententräger beraten lassen.

Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 20.12.2010, 14:11 (vor 4884 Tagen) @ c.amio

» Im TVöD steht, dass das Arbeitsverhältnis mit Beginn dieser unbefristeten
» Erwerbsminderunsrete endet.Ist das so>>>

Hallo Acryler,

ja so ist es, TVöD Kommunal § 33 Absatz 2.
Unbefristet heißt bis in den Übergang zur Altersrente.

Lies hierzu auch unbedingt Absatz 3, denn dieser hat es in sich. Da muss der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente seine Weiterbeschäftigung schriftlich beantragen.

Grüßle
Jürgen

Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 20.12.2010, 17:20 (vor 4884 Tagen) @ Sozialportal

Hallo Jürgen


» Lies hierzu auch unbedingt Absatz 3, denn dieser hat es in sich. Da muss
» der Beschäftigte innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheides
» bei einer unbefristeten teilweisen Erwerbsminderungsrente seine
» Weiterbeschäftigung schriftlich beantragen.
Bei Teilerwerbsminderung ist die Falle für sbM/Gleichgestellte noch viel böser, da die alleinige Berufung auf diese oder ähnliche Klauseln in TV'en durchaus schlechte Karten mit sich bringen kann, wenn die Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist bzw. kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie das BAG 2007 entschieden hat:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py>Gericht=bag&Art=en&sid=08a78acca0f9cf284020df6827fbb3d0&nr=13398&pos=10&anz=35
Das war Ihnen dann aber wohl doch etwas starker Tobak, so daß sie ganz am Urteilsschluss (in Rn. 27) zumindest bezüglich sbM mit dem "Zaunpfahl" des § 81 Abs. 4 "gewunken" haben.
» Grüßle
» Jürgen

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&Tschüß

Wolfgang

Unbefristete volle Erwerbsminderungsrente

c.amio, Saarland, Tuesday, 21.12.2010, 08:34 (vor 4884 Tagen) @ albarracin

Hallo,:-P
ich bedanke mich für die Information.
Habt mir sehr geholfen.:-)

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Viele Grüße
Acryler

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