Rechte und Pflichten (Gesamt-Konzern-SBV)

andre-sven, Hessen, Friday, 07.01.2011, 11:01 (vor 4887 Tagen)

Hallo, ich habe Bauchschmerzen und mir ist es regelrecht schlecht, weil die gewählte Gesamt-SchwBV mich so unter Druck setzt, das ich sogar von ihm aufgefordert werde, gegen das Gesetz zu verstoßen.

Langsam zum Sachverhalt: Dieser Kollege wurde gewählt und in einer Email hat er mich aufgefordert, alle Unterlagen von den Schwerbehinderten und Gleichgestellten an ihn zu übergeben. In einer anderen Email schrieb er mir, ich solle genau ihm angeben, wer Hilfe von mir haben will, wo diese Person ist, ob diese einen Grad der Behinderung bereits hätte. Erst dann könnte er mir helfen, das ich eine Fahrmöglichkeit bekäme. Ansonsten hätte er ja keine Handhabe beim Chef, meinen Antrag zu unterstützen. Dann kam noch eine Email wo er mir mitteilte, das er einen Arbeitskatalog erstellen wird, um genau festzuschreiben, was die örtliche und was die GesamtSchwerbehindertenvertretung zu machen hat.

Könnt ihr jetzt verstehen, das mir es dreckig geht. Ich selber habe ihn mitgeteilt, das er keinerlei Dinge von mir bekommt. Als Grund gab ich an, das ich gegen den Datenschutz verstoße und der AG somit dann die Möglichkeit, mich fristlos zu entlassen. Da hilft mir nicht der besondere Kündigungsschutz noch das Integrationsamt, sollte ich gegen den Datenschutz verstoßen. Bevor ich dies ihm mitgeteilt habe, hatte ich mich vorher beim Datenschutz erkundigt.

Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Als Antwort auf die Email kam er jetzt mit dem SGB IX § 96 Abs. 7 S. 1 und 2.

Hoffentlich ist das hier eine Ausnahme und es klappt bei euch allen, die sich für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt haben, besser.

Aber trotzdem wünsche ich allen, ein gesunden und gutes neues Jahr. Macht alle weiter so. Nochmals viele Grüße

Rechte und Pflichten

hackenberger, Friday, 07.01.2011, 11:46 (vor 4887 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

die Aufgaben der SchwbV und GSchwbV sind im SGB IX ganz klar geregelt.

Den Verweis auf SGB IX § 96 Abs. 7 S. 1 und 2 verstehe ich in diesem Zusammenhang auch nicht.

Ich würde die GSchwbV auf das SGB IX verweisen und auch darauf sie möge dort doch bitt einmal genau nachlesen was IHRE Aufgaben sind und was die Aufgaben der SchwbV. Weiter kann man sie auch darauf hinweisen, dass man solche Forderungen von Ihr durchaus auch unter dem Aspekt "Mandatsbehinderung" sehen kann. Die möglichen Folgen sollten ihr bekannt sein. Auch, dass es Unterlagen der GSchwbV und Unterlagen der SchwbV gibt. Die jeweiligen Unterlagen sind Unterlagen jeweils nur dieser Vertretung. Hätte der Gesetzgeber es anders gewollt, so hätte er dieses im SGB IX entsprechend geregelt, was er aber bewusst nicht tat.

Doch auch noch einmal folgenden Hinweis. Der AG kann keine arbeitrechtliche Maßnahmen gegen Mandatsträger einleiten, wenn diese gegen Mandatspflichten verstoßen. Dieses könnte nur das Integrationsamt oder das ArbG.

Der AG ist nur berechtigt Verstöße gegen die arbeitsrechtlichen/ vertraglichen Pflichten oder Nebenpflichten zu ahnden.

Doch ein streiten mit der GSchwbV bringt letztlich auch nichts, denn beide sollen/ müssen ja vertrauensvoll zusammenarbeiten und die GSchwbV muss ggf. die SchwbV beraten und unterstützen.

Daher wäre hier ggf. ein Vermittlungsgespräch mit einem neutralen Vermittler, z.B. vom IA eine Lösung bringen.

Ganz klar nochmals, die GSchwbV ist nicht der Chef der SchwbVn und auch diesen gegenüber wie auch der AG nicht weisungsbefugt.

Schade, dass es immer wieder solche Fälle gibt. Daher sollte man sich auch stets vor den Wahlen Gedanken machen, wen man wählt.

Rechte und Pflichten

Hotte, Stuttgart, Friday, 07.01.2011, 18:40 (vor 4887 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-Sven
»
» Und jetzt weiß ich nicht mehr weiter. Als Antwort auf die Email kam er
» jetzt mit dem SGB IX § 96 Abs. 7 S. 1 und 2.
»

Im Dezember hast du doch schon erwähnt, dass eine Klage auf dem wege sei und eine zweite vorbereitet wird.

Hat sich daran denn etwas geändert>

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Rechte und Pflichten

andre-sven, Hessen, Monday, 10.01.2011, 07:40 (vor 4884 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte,

ich habe gerade den Klage-Entwurf von dem RA zugesandt bekommen. Es wird jetzt langsam ernst. Meine Vermutung ist, das man mir das nicht zutraut, das ich so weit gehe.

Trotz allem ist es momentan nicht schön, hier bei meinem AG zu arbeiten. Das Klima ist zur Zeit so schlecht, schlechter kann es nicht werden. Aber trotz allem mache ich weiter.

Viele Grüße

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