Bezeichnung "Gleichwertiger Abschluss" (Einstellung)

Susann, M-V, Friday, 14.01.2011, 09:15 (vor 4870 Tagen)

Liebe Forummitglieder,

folgendes Problem.

Eine Stelle wird ausgeschrieben und hat u. a. die Anforderung "Abgeschlossene Ausbildung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder gleichwertiger Abschluss".

Der AG will nur Verwaltungsfachangestellte einstellen bzw. zum Vorstellungsgespräch zulassen.

Was bedeutet gleichwertiger Abschluss. Es hat sich z. B. ein Mitarbeiter beworben mit einem Facharbeiterabschluss aus DDR-Zeiten (Bürotätigkeiten). Ist dieser Abschluss gleichgesetzt> Liegt hier ansonsten eine Diskriminierung/Benachteiligung vor, wenn der Mitarbeiter nicht eingeladen wird, da man Berufsbezeichnungen aus DDR-Zeiten nicht mit den heutigen Berufsausbildungen gleichsetzen kann> Welche Qualifizierung muss vorliegen>
Danke für eure Antworten.

MfG


Susann

MfG

Bezeichnung "Gleichwertiger Abschluss"

hackenberger, Friday, 14.01.2011, 14:04 (vor 4870 Tagen) @ Susann

Hallo Susann

» Was bedeutet gleichwertiger Abschluss.
Eine gute Frage. Kann hier auch keine belastbare Aussage machen. Kann nur den einen Rat geben. Wenn es hier schuliche Abschlüsse/ Qualifizierungen geht, würde ich mich einmal an das zuständige Schulamt beim Reg-Präsidenten wenden. Diese sind ja zuständig wenn es um Anerkennung und Einstufung anderer Schulabschlüsse, in unsere Abschlüsse geht.

» Liegt hier ansonsten eine Diskriminierung/Benachteiligung vor>
Ich würde sagen Nein, kein Fall des AGG, welches Du hier vermutlich im Kopf hast.

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