Schreiben des IA (Kündigung)

joro, Heuberg, Tuesday, 25.01.2011, 01:46 (vor 4862 Tagen)

Hallo zusammen

Meine Frage:
Hat der gesammte BR Anspruch die Zustimmung der IA zur Kündigung eines AN vollständig einzusehen >
AN ist seit 5 Jahren krank und erhält EU Rente, nun wurde diese bis zur Altersrente verlängert. GL fordert vom IA die Zustimmung zur Kündigung
BR und SchwbV wurden angehört.
Nun soll vom BR der Kündigung zugestimmt werden.
Der BRV hat das gesammte Schreiben gelesen, aber nur die erste Seite als Kopie erhalten. Hier sind keine Gründe aufgeführt.
Aussage des BRV: Hier sind die Krankheiten aufgeführt und diese fallen unter die Schweigepflicht.(Meiner Ansicht nach sind alle BR Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet, und haben bei ihrer Entscheidung die genauen Gründe der IA zu kennen)

Habe ich als SchbV Anspruch die Entscheidung des IA vollständig einzusehen.>
Kann oder muss ich sogar als BR der Kündigung wegen fehlender vollständiger Information ablehnen > Und gegebenfalls den Beschluss aussetzen >

Joro

Schreiben des IA

Pia, Tuesday, 25.01.2011, 07:18 (vor 4862 Tagen) @ joro

Hallo joro,

das IA teilt seine Entscheidung dem Betroffenen und dem Arbeitgeber mit. Wären SBV und BR da eingebunden hätten sie vom IA wohl auch ein Schreiben erhalten. Also ich gehe davon aus, dass weder BR noch SBV einen Anspruch auf Einsicht haben.

Pia

Schreiben des IA

hackenberger, Tuesday, 25.01.2011, 09:19 (vor 4862 Tagen) @ joro

Hallo Joro,

der AG ist verpflichtet dem BR und der SchwbV alle zu einer Kündigung relevanten Fakten/ Unterlagen bekannt geben. Das ergibt sich aus § 102 Abs. 1 BetrVG, § 79 Abs. 1 und 3 PersVG, § 95 Abs. 2 SGB IX. und so auch das BAG. Informiert der AG nicht oder nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug ist die Kündigung rechtswidrig.

Aber, dem Arbeitgeber steht es grundsätzlich frei, den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen bei dem Integrationsamt vor, während oder erst nach der Betriebsrats- bzw. Personalratsbeteiligung zu stellen (vgl. BAG Urteil vom 18. Mai 1994 – 2 AZR 626/93 = NZA 1995, 65 = AP Nr. 3 zu § 108 BPersVG; LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 9. Oktober 2003 – 4 Sa 711/03, zit. nach JURIS). (Quelle: [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] § 85 Rn 46.

Er müsste hier dann nur beide vom noch lfd. Verfahren unterrichten.

» Der BRV hat das gesammte Schreiben gelesen, aber nur die erste Seite als
» Kopie erhalten. Hier sind keine Gründe aufgeführt.
» Aussage des BRV: Hier sind die Krankheiten aufgeführt und diese fallen
» unter die Schweigepflicht.(Meiner Ansicht nach sind alle BR Mitglieder zur
» Verschwiegenheit verpflichtet, und haben bei ihrer Entscheidung die genauen
» Gründe der IA zu kennen)
So ist es! Alle Sitzungsteilnehmer haben das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die vollständigen Sizungsunterlagen!

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