Außerordentliche kündigung! (Kündigung)

chaot @, Wednesday, 25.05.2005, 18:27 (vor 6919 Tagen)

Hallo,

ich bin auf Grund einer psychischen Erkrankund zu 50 % Schwerbehindert. Bin seit 21 Jahren in meinem Unternehmen mit 1500 leuten.

nun wurde an das integrationsamt eine außerordentliche kündigungsanhörung geschickt, mit einer auslauffrist von 7 monaten.

ich bin auch noch im betriebsrat, habe aber das gremium nicht auf meiner seite, da ich bei der letzten wahl eine eigene liste aufstellte.

5 mitglieder meines betriebsrates schrieben auf aufforderung der personalabteilung mails, dass sie sich von mir bedroht fühlen - wohlgemerkt fühlen!

diese mails sind nun der hauptgrung meiner kündigung. mein br hat heute der ausserordentlichen kündigung schon zugestimmt!

ich darf noch dazu sagen, dass ich seit 8/2004 einen prozess führe um auf einen leidensgerechten arbeitsplatz zu kommen. wie es aussieht, würde ich diesen prozess gewinnen, daher wohl die hektik mit der ausserordentlichen kündigung und den diffamierungen!

ich stehe fast alleine da, hab nur meinen anwalt. mein br-vorsitzender will ne alte rechnung bedgleichen und ich und meine familie leiden seit 18 monaten.

nun meine frage: die anhörung ist letzte woche mittwoch beim ia eingegangen. mein anwalt schreibt gerade den widerspruch, welchen das ia dann wohl nächsten monat hat, also noch in der frist.

unsere juristin hat aber das ia gebeten, dass die früher zustimmen. geht das überhaupt und was habe ich für rechtsmittel dann gegen diesen ia-beschluss>

veieln dank für die info

Außerordentliche kündigung!

hackenberger, Thursday, 26.05.2005, 08:41 (vor 6918 Tagen) @ chaot

Hallo Chaot,

Hier findest Du die Rechtgrundlagen welche sich für Schwerbehionderte aus dem SGB IX ergeben: http://www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/291
Des weiteren gilt der besondere Kündigungsschutz gem BetrVG für Betriebsräte (http://www2.jura.uni-hamburg.de/moritz/beendigung/besonderer_ksch.htm)

Also:

§ 15 KSchG (keine ordentliche Kündigung von Betriebsräten und betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern);
§ 103 BetrVG (außerordentliche Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats)
§§ 85 ff. SGB IX (= früher: 15, 20 SchwG) (Schwerbehinderte)

Da Du aber bei einem Anwalt bist gehe ich davon aus, dass dieser dieses alles regelt.

Außerordentliche kündigung!

chaot @, Thursday, 26.05.2005, 09:57 (vor 6918 Tagen) @ hackenberger

vielen dank!

ich habe leider feststellen müssen, dass es vielen psychisch angeschlagenen Menschen in der BRD nicht anders wie mir geht!

nach einer zeit mobbing gehen die meisten - ich hab aber 18 monate durchgehalten, was grossen schaden bei mir und meiner familie angerihtet hat!

kannst du mir sagen, ob ich einen anspruch habe, dass mich das IA hört>

würde morgen dann dort mal anrufen.

meine betreuerin dort ist eh sehr arbeitgebernah und telefoniert auch oft mit meinem chef. welcher kreis trifft denn dort die entscheidung>

schönen feiertag noch

chaot

Außerordentliche kündigung!

hackenberger, Thursday, 26.05.2005, 10:28 (vor 6918 Tagen) @ chaot

Hallo Chaot,

ja, der Betroffene wird und muss vom IA immer gehört werden. Diese muss aber nicht in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Das gesetzt sieht hier keine bestimmte Form der Anhörung vor. Es kann also auch in Form einer schriftlichen Anhörung erfolgen, was meistens auch so, teils auch aus Zeitgründe geschieht.

Man kann aber auch das persönliche Gespräch versuchen, einfach nett, also wirkliche nett anfragen und auch hier Verständnis für mögliche Zeitprobelmatiken bei den Sachbearbeitern des Intergrationsamtes zeigen und bekunden.

Vor allem ist es ganz wichtig zu erkennen, dass gerade sie SB bei den IA stets für die Schwerbehinderten nur das Beste wollen. Aber stets auch nur unter Beachtung der Regeln welche hier das SGB IX vorzieht und auch nur zu läßt.

Gerade bei Menschen mit psychischen Erkrankungen kann man immer wieder feststellen, dass sie stets alles sehr schnell so sehen, alle sind gegen mich und haben keine Verständnis für meine Probleme. Dem ist aber ganz bestimmt nicht immer so. Es ist aber auch für Mitmenschen welche mit diesen Krankenbildern nicht so oft Berührung haben oder sich mit diesen Krankenbildern näher beschäftigen oftmals schwerer die sich hieraus ergebenen Auswirkungen zu verstehen und zu akzeptieren und dem/den Betroffenen trozdem zu helfen.

Dieses führt dann teils auch wiederum bei den Betroffenen auf massives Unverständnis unddem gefühl alle sind gegen mich und wollen mir nur schaden,w as dann wieder bei Ihnen zu entsrechenden Reaktionen führt.

Daher sollten/müssen Betroffene auch lernen zu verstehen, dass Nichtbetroffene ggf. Probleme mit dem Verständnis für sie haben können.

Außerordentliche kündigung!

David ⌂, NRW, Friday, 27.05.2005, 17:06 (vor 6917 Tagen) @ hackenberger

Du scheinst mir ja eigentlich nicht ein Chaot zu sein.

Denn eine Struktur in Deiner Sache gibt es sicherlich auch für Dich.

Allerdings erscheint mir, wenn ich so lese was Du schreibst, Dir die Angelegenheit über den Kopf gewachsen zu sein.
Und ich unterstelle nun auch Deinem Arbeitgeber sowie anderen...:-( es an Hilflosigkeit in der Sache nicht mangelt. Daher wohl die Kündigung.

So bin ich in dem Glauben dass Du/ Ihr vielleicht eine gemeinsame, ich nenne Sie einmal " Aufarbeitung der vergangenen betrieblichen Ereignisse"
benötigst.

Dies soll allerdings nur eine Empfehlung von mir sein.

Und du solltest dies nicht alleine angehen.

1.Ein rechtliche Absicherung und somit Wahrnehmung Deiner Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer sollte geregelt sein, auch um eventuelle Verhandlungspositionen (wenn erforderlich) darzustellen.

2. Weitere potentielle Helfer (Integrationsamt / Fürsorgestelle sowie Deine Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen im Betrieb, und wenn es sinnvoll erscheint Unterstützung aus dem Bereich der Berufsbegleitenden Dienste Deiner Stadt in Hinblick auf Deine Behinderungen, und auch den Betriebsrat !!)

Als nächstes müsst Ihr dann, wenn Ihr gemeinsam an einem Tisch sitzt, die gegenseitig bestehenden Vorurteile abbauen.

Du solltest Dir dies nicht unbedingt als Kündigungsverhandlung auftischen lassen, sondern wenn es möglich wird als klärendes Gespräch. Nutze wenn Du überfordert wirst Pausen- bzw. Auszeiten.

Es wird schwer, besonders wenn jeder gefordert ist über seinen eigenen Schatten zu springen.


Ich wünsch Dir ein gute Hand für Deine Entscheidung und einen guten Weg für das Gelingen.


Gruß

David

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