Datenschutz (BEM)

ke061005, Bayern, Wednesday, 26.01.2011, 20:02 (vor 4861 Tagen)

Hallo zusammen,
angenommen es gibt im BEM-Team neben den betrieblichen Interessenvertretern (BR/SBV) nur noch externe Dienstleister (Sozialberatung/Betriebsärztl. Dienst) auf welcher Grundlage können/müssen diese "Externen" eingebunden werden, ohne datenschutzrechtliche Aspekte (welche> § 203 StGB >>) zu verletzen> Danke schonmal!

Datenschutz

hackenberger, Wednesday, 26.01.2011, 20:23 (vor 4861 Tagen) @ ke061005

Hallo ke061005,

betriebsärztliche Dienste unterliegen auch der Schweigepflicht/ Verschwiegenheit somit dürfte es da kein Problem geben.

Es ist grundsätzlich die Verantwortung des AG hier dafür Sorge zu tragen, dass das Thema Datenschutz und auch § 203 StGB beachtet wird.

Daher können wir darauf hinweisen, sollten uns aber hier nicht den Kopf für den AG zerbrechen.

Lese einmal hier ob dieses Dir weiterhilft!

Datenschutzgerechte Einbindung externer Dienstleister

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