Datenschutz (BEM)
Hallo zusammen,
angenommen es gibt im BEM-Team neben den betrieblichen Interessenvertretern (BR/SBV) nur noch externe Dienstleister (Sozialberatung/Betriebsärztl. Dienst) auf welcher Grundlage können/müssen diese "Externen" eingebunden werden, ohne datenschutzrechtliche Aspekte (welche> § 203 StGB >>) zu verletzen> Danke schonmal!