Datenschutz (Allgemeines)

Jörn, Thursday, 26.05.2005, 16:26 (vor 6911 Tagen)

Hallo Leute,

erzählt mal, wie geht ihr mit den Datenschutz um. Also der BR muss nach § 80 Abs. 4 BetrVG sich um schwerbehinderte Menschen besonderst kümmern, aber darf ich überhaupt den BR die Daten geben> Oder muss das der AG machen>
Die SBV soll den schwerbehinderten Menschen in den einzelnen Abteilungen helfen, aber wie>

Jörn

Datenschutz

hackenberger, Thursday, 26.05.2005, 17:03 (vor 6911 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

ja! Aber der BR kann sich auch grundsätzlich vom AG eine Liste der Schwerbehinderten Koll. geben lassen. Es besteht im BR-Gremium und hier bist Du ja auch bei Sitzungen mit dabei, keine Geheimhaltung. Also auch der AG kann nicht von BR/SchwbV Mitgliedern verlangen, dass er diesen anvertaute Dinge nicht an ander Gremienmitglieder weitergibt. Ob man immer alles an andere Gremienmitglieder weiter geben soll, sollte man sich aber gut überlegen, denn es könnt ggf. eine Quelle zu verziegen bringen. Etwas anders ist es ggf. wenn ein Schwerbhinderter Dir persönlich gewisse Dinge mit der Bitte diese nicht weiter zu tragen anvertraut, dann solltest Du dieses beachten.

Datenschutz

Jörn, Thursday, 26.05.2005, 20:51 (vor 6911 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

der letzte Satz ist schon klar. Die Frage nach dem BR ergab sich auf der letzten BV, als ich um mehr Verständnis für die schwerbehinderten Menschen gebeten hatte. Der BR erklärte, dass er diese Daten gar nicht hätte, also auch nicht helfen könnte, denn die ehemalige SBV hätte immer diese Information geheim gehalten.

Jörn

Liste aller Schwerbehinderten bis spätestens 1. April

Wolfgang E., Tuesday, 27.06.2006, 10:05 (vor 6514 Tagen) @ Jörn

» Also der BR muss nach § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sich um schwerbehinderte Menschen besonders kümmern, aber darf ich als SBV überhaupt den BR die Daten geben> Oder muss das der AG machen>

Der Arbeitgeber muss nicht nur der Schwerbehindertenvertretung, sondern gleichzeitig auch dem Arbeitgeberbeauftragten sowie dem Betriebsrat oder Personalrat eine Übersicht aller schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen zu übermitteln, und zwar unaufgefordert und jährlich vor dem 1. April, aufgegliedert nach Monaten auf amtlichem Vordruck einschließlich evtl. Mehrfachanrechnungen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 SGB IX), damit die Interessensvertretungen als Integrationsteam in enger Zusammenarbeit die ihnen obliegenden gesetzlichen Aufgaben und Pflichten nach dem Schwerbehindertenrecht zur Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter am Arbeitsleben wahrnehmen können ([link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>typ=reference&y=400&w=NeumannPMPSGBIXKO_12&name=ID_597]§ 99[/link] Abs. 1 SGB IX).

Der Arbeitgeber hat also insoweit der SBV sowie dem BR/PR formblattmäßig die gleichen Daten zu übermitteln wie der Arbeitsagentur und den Integrationsämtern.

Kontextlinks:
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-258/i.html
www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-299/i.html

RSS-Feed dieser Diskussion