Gleichstellung und abgaben für Betriebe (Gleichstellung)

mone73, Sunday, 06.02.2011, 13:53 (vor 4854 Tagen)

Hallo,

2008 habe ich mein jetziges Arbeitsverhältniss angetreten. Damals wollte mein Chef das ich mich mit meinen 40% gleichstellen lassen soll damit er die Abgaben nicht mehr zahlen muss. Das tat ich dann auch ansonsten hätte er mich auch nicht eingestellt.
Der Vertrag lief erstmal auf 2 Jahre und wurde im letzten Jahr verlängert.
Freitag erzählte er mir, das er jetzt jemanden mit einem Ausweis eingestellt hat weil unsere Firma im letzten Jahr wieder soviele Abgaben zahlen musste.
Das ich gleichgestellt bin wusste er nicht mehr.
Muss ich die Gleichstellung immer wieder neu beantragen> oder warum musste die Firma wieder diese Abgaben leisten. In der Buchhaltung habe ich alles damals abgegeben. Ein Jahr später auch nochmal nachgereicht.

Gruß
Mone

Gleichstellung und abgaben für Betriebe

hackenberger, Sunday, 06.02.2011, 14:58 (vor 4853 Tagen) @ mone73

Hallo mone73,

bitte beachte, wir sind hier ausschließlich ein Forum für Mandatsträger in Betrieben. Also SchwbV/BR usw., siehe auch Kopf der Webseite. Dieses auch, weil es in Deutschland ein Rechtsberatungsgesetz gibt, welches festlegt wer rechtlich beraten darf. Dieses müssen auch wir hier beachten.


Daher wende dich bitte mit Deiner berechtigten Frage an die SchwbV Deines Betriebes. Die berät dich gerne.

In d.R. werden solche Bescheide heute dauerhaft ausgestellt. Aber, es müsste auch aus dem Bescheid der Bundesagentur das für dich hier entscheidende herausgehen.

RSS-Feed dieser Diskussion