Wiederspruchformulierung (Antragstellung / Widerspruch)

Kornblume, Hessen, Tuesday, 08.02.2011, 09:53 (vor 4849 Tagen)

Hallo Zusammen,

habe hier mehrfach schon Diskusionen geführt, ob die Schwerbehindertenvertretung einen Wiederspruch formulieren darf,soll,kann.

Ich habe schon mehrfach an Seminaren teilgenommen und hier war immer wieder die Aussage, dies geht in ein Rechtsverfahren und deshalb sollte mann an Verbände oder Anwalt verweisen, da mann eigendlich nur innerhalb des Betriebs oder bei den Servicestellen verhandeln kann.
Ich habe mich bis jetzt daran gehalten, und bin der Meinung,dass bei einem Wiederspruch auch die Fachleute besserer Chancen haben können und somit auch für die Betroffenen ein besseres Ergebniss.

Nun wird hier darüber diskutiert, dass wir als Vertrauensleute besseren Einblick in den Betrieb und somit besser Formulieren könnten.

Wie seht Ihr diese Einschätzung >

Wiederspruchformulierung

hackenberger, Tuesday, 08.02.2011, 12:02 (vor 4849 Tagen) @ Kornblume

Hallo Kornblume,

» habe hier mehrfach schon Diskusionen geführt, ob die
» Schwerbehindertenvertretung einen Wiederspruch formulieren
» darf,soll,kann.
Hier kommt es auf den Erfahrungsstand an. Ich habe Widersprüche für das VA stets für die Koll. gefertigt (vorgeschrieben). Diese habe diese aber dann stets selbst unterzeichnet und unter ihrem Namen versandt.

Ich habe in diesem Zusammenhang dann auch nach Absprach mit den Betroffenen und der Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht, dann diesbezüglich auch Gespräche mit den behandelnden Ärzten geführt und diese gebeten den Betroffenen sehr ausführliche Befundberichte zu erstellen. Habe dann auch mit den Ärzten gesprochen auf was es mir dann besonderst ankommt.

Habe so gerade auch erst wieder im Rahmen eines Widerspruches für eine ehemalige Koll. eine Verbesserung im GdB von 30 auf 50 erreicht.

Es gehört dann aber auch Verantwortung dazu, man mus dann den Betroffenen auch erklären, dass man die Auswirkungen der Behinderung sehr sehr deutlich darstellen muss und sie aus diesem Grunde nun nicht erschrecken dürfen. Im Prinzip erkläre ich den Betroffenen immer "ihr seid eigentlich schon Tod, habt nur das Sterben vergessen". Ja hört sich schlimm an, doch man muss die Auswirkungen der Behinderung sehr sehr deutlich darstellen um etwas zu erreichen.

Man sollte es aber nur machen, wenn man eine gewisse Erfahrung hat, denn es geht ja um etwas.

Wiederspruchformulierung

Kornblume, Hessen, Tuesday, 08.02.2011, 12:50 (vor 4849 Tagen) @ Kornblume

Hallo Bernhard,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Dies setzt aber vorraus, dass man sich sehr sicher im Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben sein muss.
Ich bevorzuge, im Sinne für die Betroffenen, das fachliche Wissen der Verbände und Rechtsberatung.
Das hier bei der Antragstellung der Betroffenen dieser schon den Kopf unter dem Arm tragen muß stelle ich immer mehr fest und ich teile bei der Formulierung zum gesonderten Anschreiben bei Antragsstellung den MA mit, dass ich nur Wegbereiter sein kann und wenn diese dies nicht mit tragen wollen, es anders geschrieben werden muß.

Wiederspruchformulierung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 08.02.2011, 14:24 (vor 4849 Tagen) @ Kornblume

Hallo,

die Vorformulierung des Widerspruchs als solches durch die SBV ist mE kein Problem, da es sich hier nur um einen formalen Satz handelt und gleichzeitig (eigentlich immer)Akteneinsicht verlangt werden sollte.

Sind bei der Akteneinsicht zB aus dem Bewertungsblatt grobe Fehler ersichtlich (krasse Falschbewertung, fälschliche Nichtbewertung, fehlende Aufklärung des Sachverhaltes) kann eine erfahrene SBV durchaus auch den Widerspruch formulieren.
Eine erfahrene SBV hat ggü. Verbänden oft viel mehr Spezialkenntnisse, da diese Verbände in der Erstberatung auch oft nur mit Ehrenamtlichen arbeiten, deren Wissensstand durchaus sehr unterschiedlich sein kann.
Ich habe schon viele grottenschlechte Widerspruchsbegründungen von VdK, SOVD etc. gesehen.
Letztlich muß das jede SBV für sich selbst entscheiden, grundsätzlich gehört es aber schon zu den Aufgaben einer SBV.

--
&Tschüß

Wolfgang

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