Zuschüsse für Hörgeschädigte wo beantragen (Antragstellung / Widerspruch)

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 08.02.2011, 14:53 (vor 4849 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe eine frage bezüglich der Zuschuss möglichkeiten Hörbehindeter Mitarbeiter.

Ich habe 2 Fälle wo die Mitarbeiter jeweils auf ein Hörgerät angewiesen sind, jetzt haben diese beiden gefragt ob es bei einem Solchen Arbeitshilfsmittel möglicherweise auch Zuschüsse gibt>

Ich weiß wohl das es beim Rentversicherungsträger einen Antrag auf Leistung zur teilhabe am Arbeitsleben gibt.

Gibt es noch andere möglichkeiten> Oder muss dieses von der jeweiligen Krankenkasse getragen werden>

Ich danke euch

Zuschüsse für Hörgeschädigte wo beantragen

hackenberger, Tuesday, 08.02.2011, 15:02 (vor 4849 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo pulloverschaf,

» Gibt es noch andere Möglichkeiten> Oder muss dieses von der jeweiligen
» Krankenkasse getragen werden>
Sowohl als auch. Also erst einmal die Krankenkasse, dann ggf. für den möglichen Restbehalt Mittel der SchwbAV. Doch auf Grund der neusten Rechtsprechung dürfte i.d.R. sich kein Restbetrag/Restbehalt ergeben, da die Krankenkassen die notwendigen Hörgerätekosten zu tragen haben.

Dieses auch, weil ja ein Hörgeschädigter grundsätzlich ein Hörgerät bedarf, also nicht "nur" für die Arbeit.

Frage aber mal, nur so aus Interesse.

Du schreibt Du hast hier Koll. denen geholfen werden soll.
Lt. Profil bist Du 3. Stellvertreter. Das bedeutet, Du bist erst einmal NICHT im Mandat. Denn Du hast als Stelli ein ruhendes Mandat. Also bei Verhinderung der VPSchwb kommt erst einmal der 1. Stelli vorübergehend ins Mandat dann sollte auch der verhindert sein, dann der 2. und dann erst der 3. Stelli.

Bedeutet, Du kannst hier erst einmal nicht aktiv werden und auch nicht Arbeitszeit dafür in Anspruch nehmen, auch nicht beartend als Stelli, da es hier die Aufgabe der SchwbV ist aktiv zu werden und zu handeln.

Zuschüsse für Hörgeschädigte wo beantragen

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 08.02.2011, 15:07 (vor 4849 Tagen) @ hackenberger

Hi,

nein ich bin der erste Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung, ich habs im Profil geändert :-(

Was bedeutet denn dann ggf. für den möglichen Restbehalt Mittel der SchwbAV

Wer ist SchwbAV (Integrationsamt)
oder Rentenversicherungsträger>

Zuschüsse für Hörgeschädigte wo beantragen

hackenberger, Tuesday, 08.02.2011, 15:35 (vor 4849 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo pulloverschaf,

» nein ich bin der erste Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung, ich
» habs im Profil geändert :-(
Ja, jetzt ist es besser ;-)

» Was bedeutet denn dann ggf. für den möglichen Restbehalt Mittel der
» SchwbAV, § 19 Technische Arbeitshilfen

Ganz einfach, den Kostenanteil den die Krankenkasse nicht zahlt, was es aber auf Grund der neusten Rechtsprechung i.d.R. nicht mehr geben kann.

» Wer ist SchwbAV (Integrationsamt)
:-( Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung
» oder Rentenversicherungsträger>

Anträge stellt man i.d.R. beim IA oder aber sonstigen Rehaträger. Man kann sie aber bei sonst einem zuständigen Rehaträger stellen. Der angesprochene Rehaträger muss gem. § 14 SGB IX innerhalb 2 Wochen die grundsätzliche Zuständigkeit prüfen und ggf. den Antrag an den zuständigen Rehaträger weiterleiten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so wird er grundsätzlich zuständig.

Noch folgenden Hinweis: Auf Grund der neusten obergerichtlichen Rechtsprechung muss ja die Krankenkasse die notwenigen Kosten für ein Hörgerät zahlen. somit dürfte i.d.R. ja keine Restbehalte mehr entstehen. Das Integrationsamt wie auch die anderen Rehaträger würden wohl auch verlangen, erst einmal alle Möglichkeiten Ansprüche gegen die Krankenkassen auszuschöpfen, bevor sie hier eine Prüfung auf Leistungen aus der SchwbAV angehen. Ob und in welcher Höhe es dann ggf. doch noch Mittel gibt ist ebenso offen. Es sind Kannleistungen.

Der Rententräger geht auch nur in die Leistung, wenn anders eine Verrentung droht und Vorrausetzung ist, dass die Notwendigen Pflichtjahre/Pflichtbeiträge gegeben sind.


Hinweis: Grundsätzlich ist für Arbeitsmittel aber immer erst der AG zuständig. Auch eine Hörhilfe kann ein notwendiges Arbeitsmittel sein, wie z.B. eine Brailletastatur für Blinde.

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