LVA-Gutachten (Fragen zu einer Behinderung)

Mick @, Friday, 27.05.2005, 09:36 (vor 6910 Tagen)

Hallo alle, hoffe das mir weitergeholfen werden kann.Zum Problem, kann ein Betriebsarzt den Abschlußbericht einer Reha bezweifel und ein Gutachten für den AG von einem Gutachter anordnen,oder ist so ein LVA-Bericht auch ein Gutachten>>
mfg Mick

LVA-Gutachten

hackenberger, Tuesday, 28.06.2005, 09:27 (vor 6878 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

leider ist deien Frage noch unbeantwortet. Ich muss hier leider passen, sorry. Doch ggf. hat ja ein anderer Teilnehmer hier einen Tipp:-(

LVA-Gutachten

wolfram @, Langenfeld, Tuesday, 28.06.2005, 10:14 (vor 6878 Tagen) @ Mick

Hallo Mick

Hast Du mal versucht ganz blöd bei der LVA nachzufragen>
Die müssten doch wissen, welchen Status ihre Berichte haben.
mfg
Wolfram

LVA-Gutachten

David ⌂, NRW, Tuesday, 28.06.2005, 18:53 (vor 6878 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

zu Deiner Frage :

Sicherlich kann er dass.

Aber es stellt sich mir die Frage in wie fern damit die
Ausführungen des behandelnden Arztes aus der ReHa berührt
sind und wie dieser, wenn er dies wüsste, darauf reagieren würde.

Denn eine Gegensetzlichkeit ist nun klar vorhanden.
Um diesen, ich nenne es einmal "ärztlichen Beurteilungskonflikt"
zu lösen, ist es mehrere Möglichkeiten im Sinne des betroffen
Kollegen.

Eine davon ist, dass die/der Kolleg-in/-e nun zum örtlichen
Gesundheitsamt geht und ebenfalls ein Gutachten erstellen lässt
(vom "Amtsarzt").

Das Gutachten sollte aber absehbar so ausfallen wie, so habe ich
es aus Deiner Anfrage verstanden, das Gutachten des Reha-Arztes.

Also im Sinne des Kollegen.


Bevor dies alles geschieht ist vielleicht noch einmal ein Gepräch mit
dem Betriebsarzt, so es sinnvoll erscheint, zu führen.

Weitere Vorgehensweisen wären die Einholung von Rechtsberatungen
über Gewerkschaften, Sozialverbände (z.B. VdK) und bestehende Rechtsschutzversicherungen.


Gruß
David
VPschwbM

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