wer unterzeichnet BV BEM? (BEM)

krötenstein, München, Thursday, 17.02.2011, 13:41 (vor 4839 Tagen)

hallo erstmal,
mir ist unklar, und ich habe in der suchfunktion nichts entsprechendes
gefunden, wer die BV unterzeichnet, AG und BR, die sbv auch>
und welchen paragraphen gibt es hierzu>
persönlich fände ich eine frühzeitige einbindung der sbv sinnvoll,
gibt es hierzu gesetzestexte>
vielen dank
und grüsse
gabi

wer unterzeichnet BV BEM?

hackenberger, Thursday, 17.02.2011, 14:04 (vor 4839 Tagen) @ krötenstein

Hallo Gabi,

BVn unterzeichnen immer AG und BR. Denn "nur" das BetrVG kennt solche. Auch ist nur dort geregelt welche es gibt und wer dei Verhandlungspartner sind. Das SGB IX kennt solche nicht. Wenn aber in einer BV zum Thema BEM Besonderheiten für Schwerbehinderte enthalten sind und diese auch von der SchwbV verhandelt wurden, sollte auch diese als Beteiligte hier mit aufgeführt werden und dann auch von dieser mit unterzeichnet werden.

wer unterzeichnet BV BEM?

Apanatshi, Bayern, Thursday, 24.02.2011, 11:22 (vor 4832 Tagen) @ krötenstein

Hallo Gabi,
da Schwerbehinderte/Gleichgestellte nicht unwesentlich von BEM betroffen sind (z.B. im Zusammenhang mit Anträgen bei Rehaträgern, Integrationsamt, etc) sollte die Schwerbehindertenvertretung in jedem Fall stark mit eingebunden werden, sofern es eine gibt.
Wir haben unsere Betriebsvereinbarung von beiden Interessensvertretungen, also BR und SBV, unterschreiben lassen, zumal diese auch von der SBV initieert wurde. Schwerbehindertenvertretung haben eine große Einflußmöglichkeit im Zusammenhang mit BEM und sollten auch im Integrationsteam Mitglied sein. Mit Hilfe ihren Kenntnissen können
erforderliche Maßnahme besser eingeleitet werden - meine Erfahrung. Lass Dich also nicht ausbooten und nehme Einfluss auf die Betriebsvereinbarung.
Fortbildungen und Informationsmaterial gibt es dazu in der Zwischenzeit ja genug.
Viel ERfolg.

Gruß Andrea

wer unterzeichnet BV BEM?

hackenberger, Thursday, 24.02.2011, 11:36 (vor 4832 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

ich möchte Deinen Aussagen nicht wiedersprechen. Doch vom BEM dürfte alleine schon wegen der Anzahl der Betroffenen in der Mehrzahl Nichtbehinderte betroffen sein. Denn außer in WfB dürften wohl die Mehrzahl der Betriebe die Mehrzahl der Beschäftigte stets Nichtbehindert sein.

wer unterzeichnet BV BEM?

krötenstein, München, Monday, 28.02.2011, 13:49 (vor 4828 Tagen) @ hackenberger

hallo, vielen dank für eure antworten. für mich läge in der formulierung
"und von behinderung bedroht" eine chance zur frühzeitigen einbindung
der sbv. andrea eure lösung finde ich super. grüsse gabi

wer unterzeichnet BV BEM?

joerch ⌂, NRW, Wednesday, 13.07.2011, 20:41 (vor 4693 Tagen) @ krötenstein

Bei uns haben alle an der Ausarbeitung der Vereinbarung beteiligten Betriebsparteien unterzeichnet.

Arbeitgeber,Betriebsrat,Sprecherausschuß und ich als SBV

Gruß Jörg

--
Glückauf
Jörg

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren! (Bertolt Brecht)

wer unterzeichnet BV BEM?

hackenberger, Wednesday, 13.07.2011, 21:24 (vor 4693 Tagen) @ joerch

Hallo Jörg,

» Bei uns haben alle an der Ausarbeitung der Vereinbarung beteiligten
» Betriebsparteien unterzeichnet.
»
» Arbeitgeber, Betriebsrat, Sprecherausschuss und ich als SBV
Kann man so machen, auch wenn es das Gesetz expliziert so nicht vorsieht.

Denn das Gesetz, also das SGB IX § 83 Abs 1 Satz 1 ist da ganz klar in der Aussage.

§ 83 Integrationsvereinbarung
(1) 1 Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 93 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers (§ 98) eine verbindliche Integrationsvereinbarung.

§ 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates.
1 Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. 2 Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin.

Also, nichts von Sprecherausschuss!

Ein weiteres Problem ist, dass die Integrationsvereinbarung hat den rechtlichen Status einer BV. BV schließt der BR mit dem AG ab. Rechtsgrundlage ist das BetrVG. Das ist wichtig wenn es um das Thema Kündigung dieser geht. Denn Kündigen können nur die Vertragspartner.

Man könnte dann also ggf. den Sprecherausschuss "informell" mitzeichnen lassen, denn er ist lt. Gesetz KEIN Beteiligter. Der Sprecherausschuss könnte auch mit dem AG eine eigene Vereinbarung abschließen.

Doch es ist hier eine rechtlich nicht ganz geklärte Sache. Denn das SGB IX, also auch der § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX spricht von "Beschäftigten". Auch leitende Ang. sind Beschäftigte und sie fallen auch unter die Regelungen des SGB IX. Auch ist die SchwbV auch für diese in gleichem Maße zuständig und zu beteiligen.

Aber:
Gesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
§ 2 Zusammenarbeit
Der Arbeitgeber hat vor Abschluss einer Betriebsvereinbarung oder sonstigen Vereinbarung mit dem Betriebsrat, die rechtliche Interessen der leitenden Angestellten berührt, den Sprecherausschuss rechtzeitig anzuhören.

wer unterzeichnet BV BEM?

hackenberger, Wednesday, 13.07.2011, 21:33 (vor 4693 Tagen) @ krötenstein

Hallo Gabi,

» hallo, vielen dank für eure antworten. für mich läge in der formulierung
» "und von behinderung bedroht" eine chance zur frühzeitigen einbindung
» der sbv.
Ein netter Gedanke den viele SchwbV haben. Doch sie müssen immer daran denken, sofern diese "von Behinderung bedrohte" keinen Antrag stellen ist die SchwbV nicht zuständig. Die Zuständigkeit der SchwbV und ihre Aufgaben sind ganz klar und eindeutig im Gesetz, im SGB IX beschrieben. Dieses ist auch so, wenn viele SchwbV es gerne anders hätten und sehen und teils so handeln.

Nur der BR/PR ist bis auf die Ausnahme der leitenden Ang. für alle Beschäftigten zuständig. Die andere, leider falsche Sicht ist zu oft auch ein dann aus Sicht der BR/PR ein berechtigter und nachvollziehbarer Grund für Probleme der SchwbV mit dem BR/PR. Denn auch wir, SchwbV würden uns ja zu Recht beschweren, wenn sich BR/PR in unsere Aufgaben/ Tätigkeitsfelder einmischen würde.

Betreffend der auch immer hier wieder aufkommenden Frage der Zuständigkeit und der leider teils falschen Sicht/Meinung empfehle ich einmal einen Blick in den LPK-Kommentar zum SGB IX, Nomos-Verlag (Autor Franz Düwell vRi. des 9. BAG-Fachsenates) 3. Ausgabe, § 95 SGB IX Rn 8, Seite 728. Dort ist diese Frage sehr gut beschrieben/ behandelt. Der 9. BAG-Fachsenat würde ggf. auch bei einem Rechtsstreit diese Frage entscheiden.

Dort heißt es in der Einleitung zu diesem Thema grob gesagt, die Zuständigkeit ergibt sich aus der Wählerliste, also für alle welche bei SBV-Wahlen wählen dürften. Dann gibt es noch einige kleine Ausnahmen wie Unterstützung bei Antragstellung wg. Schwerbehindertenausweis und Gleichstellung.

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