Betriebliche Eingliederungsmanagement - Pärmien (BEM)

Andrea W., Wednesday, 01.06.2005, 09:14 (vor 6906 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer weiß, ob bei Vorliegen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auch dann Prämien bzw. ein Bonus vom Integrationsamt oder Rehaträger bezahlt werden, wenn die Pflicht der Beschäftigung SB noch nicht erfüllt ist bzw. nur keine Ausgleichsabgabe mehr bezahlt werden muß, weil Arbeiten an externe Behindertenwerkstätten vergeben wurden. Laut meiner Information bekommen nur die Betriebe Prämien, die ihre Beschäftigungspflicht gem SGB IX tatsächlich erfüllt haben, unabhängig davon, dass sie aufgrund von Vergabe von Arbeiten keine Ausgleichsabgabe mehr bezahlen müssen. Mir leuchtet das zwar nicht ein, aber vielleicht kann mir das ja jemand erklären. Kann aber auch sein, dass ich einer Ente aufgesessen bin. Im Gesetz finde ich leider nichts näheres darüber. Wie hoch könnten denn die Prämien ausfallen, wenn man ein Eingliederunsmanagement vorweisen könnte>
Gruß Andrea

Betriebliche Eingliederungsmanagement - Pärmien

Wolfgang H. @, Stuttgart, Wednesday, 01.06.2005, 14:22 (vor 6906 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,

in der Kommentierung zu §84 ist die Prämie nur allgemein erwähnt. Zu §102 Aufgaben des Integrationsamtes habe ich folgende Passage gefunden: "Der Buchstabe d wurde in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (BT-Drucks.15/2357) eingefügt; dort ist zur Begründung Folgendes aufgeführt: "Die Vorschrift korrespondiert mit der in §84 Abs.4 vorgesehenen Regelung für ein betriebliches Eingliederungsmanagement und schafft für die Integrationsämter eine entsprechende Leistungsmöglichkeit. Insoweit kommt eine Beteiligung der Integrationsämter an Gesamtprogrammen der Reha-Träger, mit denen diese den Arbeitgebern Prämien oder einen Bonus, etwa bei Beiträgen oder Umlagen einräumen, in Betracht. Der Umfang der Beteiligung der Integratiosnämter hängt von der Struktur des in die Maßnahmen der betrieblichen Prävention einbezogenen Personenkreises und von dem von den Raha-Trägern zu übernehmenden Anteil ab."

Ich verstehe das so, dass vor allem die Krankenquote ein Kriterium darstellt, also wie stark wird das Eingliederungsmanagement in dem jeweiligen Betrieb überhaupt gefordert. Dass es von der Pflichtquote zu beschäftigender SbM abhängig sein soll, kann ich mir nicht vorstellen. Der 84er gilt nicht nur für SbM sondern für alle Beschäftigten: also vom Leitenden Angestellten bis zum Azubi. ;-)

Freundliche Grüße
Wolfgang H.

Betriebliche Eingliederungsmanagement - Pärmien

hackenberger, Wednesday, 01.06.2005, 14:29 (vor 6906 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,

mir ist bisher noch keine Regelung der Integrationsämter bekannt wer, wann und in welcher Form Prämien bekommt. Ich habe mit verschiedenen Integrationsämter Kontakt und die sind noch am überlegen wie es gehen soll. Es wird aber wohl auf einen Art Wettbewerb der Betriebe hinauslaufen und dann soll der/die x-Besten prämiert werden.

Am besten Du nimmst mal mit dem für deinen Betrieb zuständigen Integrationsamt Kontakt auf und fragst dort mal an.;-)

Was mit den anderen REHA-Trägern hier wird>>> Ich könnte mir vorstellen, dass es zum Beispiel bei den Versicherungsträgern (LVA/BfA) wieder etwas merklich länger dauert bis diese hier eine Regelung haben werden. Ist bei denen immer so, dass es etwas länger dauert.:-(

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