Betriebliche Eingliederungsmanagement - Pärmien (BEM)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer weiß, ob bei Vorliegen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements auch dann Prämien bzw. ein Bonus vom Integrationsamt oder Rehaträger bezahlt werden, wenn die Pflicht der Beschäftigung SB noch nicht erfüllt ist bzw. nur keine Ausgleichsabgabe mehr bezahlt werden muß, weil Arbeiten an externe Behindertenwerkstätten vergeben wurden. Laut meiner Information bekommen nur die Betriebe Prämien, die ihre Beschäftigungspflicht gem SGB IX tatsächlich erfüllt haben, unabhängig davon, dass sie aufgrund von Vergabe von Arbeiten keine Ausgleichsabgabe mehr bezahlen müssen. Mir leuchtet das zwar nicht ein, aber vielleicht kann mir das ja jemand erklären. Kann aber auch sein, dass ich einer Ente aufgesessen bin. Im Gesetz finde ich leider nichts näheres darüber. Wie hoch könnten denn die Prämien ausfallen, wenn man ein Eingliederunsmanagement vorweisen könnte>
Gruß Andrea