Computerkontrolle (Lektüre / Gesetze)

jaha, Kiel Schleswig-Holstein, Wednesday, 09.03.2011, 12:51 (vor 4806 Tagen)

Darf mein Arbeitgeber, den von mir zu meiner SBV-Tätigkeit genutzten Computer überprüfen, das heißt, meine Aktivitäten im Internet überprüfen, oder gilt hier die gleiche Aussage wie im BetrVG, nachdem der Mailvrkehr von BR/PR nicht überprüft werden darf.

im Voraus vielen Dank für die Antwort

Computerkontrolle

DickesHemd, NRW, Wednesday, 09.03.2011, 13:33 (vor 4806 Tagen) @ jaha

Hallo Jaha,
nur wenige Klicks entfernt ist das Thema besprochen worden.

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Viele Grüße, DickesHemd

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Viele Grüße
DickesHemd

Kein Vormarsch ist so schwer wie der zurück zur Vernunft. (Bertholt Brecht)

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