Computerkontrolle (Lektüre / Gesetze)
Darf mein Arbeitgeber, den von mir zu meiner SBV-Tätigkeit genutzten Computer überprüfen, das heißt, meine Aktivitäten im Internet überprüfen, oder gilt hier die gleiche Aussage wie im BetrVG, nachdem der Mailvrkehr von BR/PR nicht überprüft werden darf.
im Voraus vielen Dank für die Antwort