Anfrage zur Kündigung (Kündigung)

Peter @, Wuppertal, Sunday, 05.06.2005, 17:33 (vor 6902 Tagen)

Hallo,

muss bei der Beendigung eines 2 jährigen Zeitvertrages eines Schwerbehinderten Mitarbeiters das Integrationsamt der Kündigung
bedingungslos zu stimmen, oder gibt es hier Möglichkeiten, wenn im Unternehmen anderweitige Arbeitsabläufe vorhanden sind, wo halt der Schwerbehinderte MA erneut eingesetzt werden könnte.

Danke im vorraus für eure Hilfe

Gruß

Peter

Anfrage

hackenberger, Sunday, 05.06.2005, 18:50 (vor 6902 Tagen) @ Peter

Hallo Peter,

wenn das Arbeitsverhältnis gem. Arbeitsvertrag (Ende des befristeten Arbeitsverhältnis) endet, wegen auslaufender Zeitvertrag, so erfolgt ja keine Kündigung und es ist nach meiner Meinung nur eine Information des Integrationsamtes notwendig. Hier wird keine Zustimmung zur Kündigung eingeholt.

Alos kein Fall für den §85 SGB IX.

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