Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung? (Fragen zu einer Behinderung)

dosado, Bayern, Thursday, 17.03.2011, 15:55 (vor 4795 Tagen)

Hallo,

ich bräuchte mal wieder eine Auskunft.

Kürzlich hab ich jemanden empfohlen, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Der Betroffene leidet an Diabetes - nach der neuen Regelung dürfte außer Frage stehen, dass er 50 % bekommt.

Er befürchtet jetzt, dass er dann evtl. beruflich Probleme bekommen könnten. Er ist viel mit dem Auto im Außendienst unterwegs. Ist es möglich, auch wenn er selbst seinen Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft nicht unterrichtet, dass dieser es übers Versorgungsamt erfährt> Oder dass das Versorungsamt von sich aus tätig wird>

Kann er da wirklich Schwierigkeiten bekommen>

Wäre sehr nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Gruß
Franziska

Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung?

hackenberger, Thursday, 17.03.2011, 17:33 (vor 4795 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

Berufsverbot ist nach meiner Einschätzung hier nicht möglich. Denn Diabetiker sind ja nicht fahruntauglich. Sie bedürfen nur ggf. besonderer Medikationen. Es gibt ja sehr viele Diabetiker mit Führerschein.

Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 17.03.2011, 17:52 (vor 4795 Tagen) @ hackenberger

Hallo Franziska,

wegen der Schwerbehinderung gibt es kein "Berufsverbot". Ein Fahrverbot beruht auf mangelnder Eignung - ua wegen einer Erkrankung. Dies ist aber unabhängig von der (bescheinigten) Schwerbehinderteigenschaft. Ein Kraftfahrer müßte auch seinem AG eine derartige Einschränkung auch dann mitteilen, wenn er dafür keinen GdB beantragt/erhalten hätte.

Bei Diabetes hat sich durch den medizinischen Fortschritt der letzten Jahre einiges geändert. Ein Diabetiker (auch insulinpflichtig), der gut eingestellt ist und sich regelmäßig untersuchen läßt, braucht keine Angst vor Führerscheinverlust zu haben. Wir haben im Betrieb mindesten 25 Typ II-Diabetiker in der Personenbeförderung.
Die rechtlichen Grundlagen findest Du in Anlage 4 zur FeV unter Nr. 5:
[link=http://] http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php[/link]

--
&Tschüß

Wolfgang

Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung?

Petramäuschen, Berlin, Monday, 21.03.2011, 09:05 (vor 4791 Tagen) @ dosado

Hallo Franziska,

ein von mir betreuter Kollege hatte die gleiche Sorge bezüglich Führerschein, da er unter Schwindelanfällen leidet. Ich habe daraufhin direkt beim VA nachgefragt, ob sie Einfluss auf den Führerschein nehmen.

Ihre Aussage war, dass sie das selbsterständlich nicht tun, da auch sie der Schweigepflicht unterliegen und auch evtl. Fahruntauglichkeiten niemandem melden dürfen.

Wie diese Schwindelanfälle gibt es jedoch auch andere Anfallsleiden, die u. U. die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränken (Was ich übrigens bei Diabetes auch noch nicht gehört habe). Sollte der Arzt gegenüber dem Patienten mitteilen, dass er nicht mehr fahrtauglich ist und er fährt trotzdem und es passiert etwas, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen.

Bei einem medizinischen Gutachten durch die BG (nach Arbeitsunfall) habe ich es aber schon erlebt, dass dem Betroffenen die berufliche Fahrtauglichkeit aberkannt wurde.

Viele Grüße
Zuli

Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung?

Ede vom Bayerwald, Monday, 21.03.2011, 15:55 (vor 4791 Tagen) @ Petramäuschen

» Wie diese Schwindelanfälle gibt es jedoch auch andere Anfallsleiden, die
» u. U. die Fahrtauglichkeit tatsächlich einschränken (Was ich übrigens bei
» Diabetes auch noch nicht gehört habe).


Hallo Zuli,

Diabetiker sind durchaus gefährdet den Führerschein zu verlieren.
Es gibt da nicht nur den Typ II, der in der Regel Überzucker situationen verursacht, sondern auch den Typ I und falsch Eingestellte die dann immer wieder in den Unterzucker fallen.
Wenn das geschied beim fahren ist das höchst lebensgefährlich für alle, die dann in der Nähe sind.

Wenn die Polizei so etwas mitbekommt, dann MUSS die sogar den Führerschein einziehen.

Darum Diabetiker immer gut eingestellt sein, Typ I am besten mit Pumpe und immer wieder kleine Malzeiten, dann ist man am besten geschützt.

Doch Diabetiker sind in permanenter Gefahr, den Führerschein gezwickt zu bekommen.

Gruß Ede

Berufsverbot aufgrund Schwerbehinderung?

Petramäuschen, Berlin, Wednesday, 23.03.2011, 16:36 (vor 4789 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

» Wenn die Polizei so etwas mitbekommt, dann MUSS die sogar den Führerschein
» einziehen.

Nichts anderes habe ich mit der Beschreibung der Anfallsleiden auch geschrieben. Wenn man selber davon weiß oder der Arzt es einem sagt, darf man nicht fahren.


» Darum Diabetiker immer gut eingestellt sein, Typ I am besten mit Pumpe und
» immer wieder kleine Malzeiten, dann ist man am besten geschützt.
Meine betroffenen Kollegen mit Diabetes sind dann anscheinend eher in dieser Kategorie, so dass ich es nicht anders beurteilen konnte.

Meine Hauptaussage sollte aber nur sein, dass das Versorgungsamt weder der Führerscheinstelle noch dem AG irgendwelche Mitteilungen machen darf. Denn das war ja die Frage, und nicht, ob Diabetes zur Fahruntauglichkeit führt.

Gruß
Zuli

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