Arbeitsrechtsschulung (Seminare / Fortbildung)

50pit50, Hessen, Monday, 21.03.2011, 14:35 (vor 4807 Tagen)

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mein Arbeitgeber verwehrt mir die Schulung "Arbeitsrecht im Betrieb für Betriebsräte" als SBV.

Darf dieses Seminar die SBV nicht besuchen>

Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Arbeitgeber>

Vielen Dank
Pit

Arbeitsrechtsschulung

hackenberger, Monday, 21.03.2011, 14:46 (vor 4807 Tagen) @ 50pit50

Hallo Pit,

ich denke sofern Du es als SchwbV besuchen möchtest, hat der AG Recht, zu speziell. Ich sehe für SchwbV nur den Anspruch auf BR-Grundschulung.

Aber, laut Profil bist Du doch auch BR, warum also dann nicht diese Schulung als BR gem. § 37 BetrVG>

Aber frage auch beim Veranstalter einmal an, ob er diese Schulung auch nach § 96 SGB IX für SchwbV anbietet. Auch der Versuch einer Klage wäre nicht ungeschickt, denn dann bekämen wir ein Urteil. Arbeitsgerichte haben in der letzen Zeit des öfftern zu Gunsten der SchwbV entschieden. Es kommt dann nur auf eine gute Begründung der Notwendigkeit an.

Arbeitsrechtsschulung

50pit50, Hessen, Monday, 21.03.2011, 15:20 (vor 4807 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Bernhard,

das Seminar heißt richtig:

Betriebsrat 1 und Arbeitsrecht.

Es ist also das Grundseminar für Betriebsräte und beinhaltet auch das Arbeitsrecht.

Aber gerade das Arbeitsrecht ist doch auch für die SBV wichtig, denn in BV wird oft auf dieses Recht verwiesen. Wie soll hier eine SBV sich für die Rechte der sb/gl Kolleginnen und Kollegen eintreten, wenn sie dazu keine Kenntnisse hat.

Pit

Arbeitsrechtsschulung

hackenberger, Monday, 21.03.2011, 15:27 (vor 4807 Tagen) @ 50pit50

Hallo Pit,

warum nicht als BR> Laut profil bist Du doch auch BR oder ist das Profil falsch>>

In einem Pkt. dürfte es auf alle Fälle nicht stimmen. Bei der Anzahl der SchwbV oder sind es ca .800 Schwbs>>>

Habe gerade aber auch im Profil gelesen, Du bist "nur" Stelli. Dann ist es mit dem Schulungsanspruch ehe anders. Aber das haben das Thema "Schulung Stelli" hatten wir ja auch schon, findet man mnit der Suchfunktion.

Wobei wir auch das Thema "Welche Schulungen dürfen SchwbV besuchen" hier sehr gut gehandelt haben, z.B. auch unter A-Z und in Forumsbeiträgen.

Arbeitsrechtsschulung

50pit50, Hessen, Monday, 21.03.2011, 15:40 (vor 4807 Tagen) @

Hallo Bernhard,

» warum nicht als BR> Laut profil bist Du doch auch BR oder ist das
» Profil falsch>>
Nein, das Profil ist richtig.

Das Seminar Betriebsrat 1 habe ich vor vielen Jahren besucht. Ich denke
eine Auffrischung tun not. Nur ich wollte diesesmal als SBV gehen.

» In einem Pkt. dürfte es auf alle Fälle nicht stimmen. Bei der Anzahl
» der SchwbV oder sind es ca. 800 Schwbs>>>
Sorry, es sind natürlich etwa 800 sb und gl Kolleginnen und Kollegen.

Habe vergessen zu schreiben, ich bin Stelli, aber in Dauervertretung wegen Langzeiterkrankung der V-Person.»

Danke
Pit

Arbeitsrechtsschulung

hackenberger, Monday, 21.03.2011, 15:50 (vor 4807 Tagen) @ 50pit50

Hallo Pit,

wenn ihr 800 Schwbs und Gelichgestellte habt, also eine sehr große Wählerschaft, so greifen ja auch die Regelungen des § 95 Abs. 1 Satz 4 SGB IX. Also die dauerhafte Heranziehung der ersten "BEIDEN (sogar)" Stelli.

Damit ist auch der Anspruch auf Schulungen ein ganz anderer. Aber schaue unter den o.erwähnten Seiten da findest Du alles weitere.

Beim Thema "Wiederholung Grundschulung" nach 4 Jahren könnten es Gerichte auch anders sehen. Denn in einer Wahlperiode als aktive SchwbV bzw Stelli wie oben, dürfte das Wissen nicht verlustig gegangen sein.

PS: Bitte an ALLE: Profil immer möglichst sehr Aussagefähig gestallten. Ihr seht ja, es erspart Nachfragen.

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