stellv. Vertrauensmann (Wahlen)

Ewald Hansmeier @, Essen, Tuesday, 07.06.2005, 21:16 (vor 6899 Tagen)

Guten Abend!
Ich bin seit 2,5 Jahren stell. Vertrauensmann der Schwerbehinderten.
Im November werde ich vermutlich als Vertrauensmann nachrücken.
Ich bin in einer großen Firma (öffentlicher Dienst ) beschäftigt und arbeite in der Poststelle.
Bei uns in der Firma sind Mitarbeiter die ihren Dienst nicht mehr ausüben können in einen sogenannten Mitarbeiterpool weiterbeschäftigt.
Ich gehöre auch dazu.
Von diesem Mitarbeiterp. bin ich zur Poststelle seit 6 Jahren abgestellt (nicht übernommen )
Wenn ich jetzt als Vertrauensmann nachrücke wird man mich vermutlich in den Mitarbeiterpool zurückschicken (Begründung: ich würde durch mei Amt als Vertrauensmann öfter fehlen)
Wie kann ich mich juristisch dagegen wehren.
MfG Ewald Hansmeier

stellv. Vertrauensmann

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 08:50 (vor 6899 Tagen) @ Ewald Hansmeier

Hallo Ewald,

ganz klar JA!

Auf Grund der Mandatsausübung bzw. wegen dieses Mandates darf man nicht benachteiligt werden. Weiter geht die Ausübung des Mandates ganz klar vor. Also die Mandatsausübung hat Vorrang vor der sonstigen gem. ArbV zu erbringenden Arbeitsleistung.

Sofern auf Grund der Mandatsausübung Ersatz für die sonstige Arbeitsleistung notwendig ist, weil z.B. die Poststelle ständig besetzt sein muss, ist dies Sache des AG hier für entsprechenden Ersatz Sorge zu tragen.

Eine Versetzung in einen anderen Bereich oder generell nur weil ein Mandat wahrgenommen wird ist nicht statthaft. Man sollte aber auch wegen des guten Miteinander immer versuchen beide Interessen vernüftig zu händeln. So hatte ich früher, als ich noch keine volle Freistellung hatte stets die Mandatsaufgaben und die "normale" Arbeit so auf einander abgestimmt, dass keine Seite leiden musste. Ich halte auch nichts von festen Sprechstunden wenn man weis, man sitzt die meiste Zeit nur rum und "dreht Däumchen". Dann lieber immer bei Bedarf, zu erst wenn möglich die Schwb-Aufgaben und dann die sonstige Arbeit. Ich hatte mit meiner Einstellung und Handling auch nie Probleme bekommen. Weder bei meinen Schwerbehinderten, welche mir sehr am Herzen lagen/liegen, und auch nicht in der sonstigen Arbeit.

PS: Ich gebe meinen Schwbs auch immer die Möglichkeit mich auch mal abends oder am Wochenende zu Hause anzurufen, weil einige ihre Angelegenheit nicht vom Büro aus besprechen wollen.

stellv. Vertrauensmann

E.H. @, Saturday, 11.06.2005, 18:57 (vor 6895 Tagen) @ Ewald Hansmeier

» Guten Abend!
Ich möchte mich recht herzlich für Deine Unterstützung bedanken.
MfG Ewald Hansmeier

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