Dauerkranke & Rentner (Allgemeines)

Jörn, Wednesday, 08.06.2005, 03:01 (vor 6900 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe ein paar Fragen zum Thema Dauerkranke & Rentner:

1) Werden Dauerkranke, die länger als 1 Jahr krank sind, auf die Pflichtarbeitsplätze angerechnet>

2) Was mache ich, wenn schwerbehinderte Menschen, die "Rente auf Zeit" erhalten haben, zurück kommen. Wie kann ich einen Arbeitsplatz für diese Menschen einfordern (einklagen)> Sind "Rentner auf Zeit" eigentlich wahlberechtigt für eine SBV-Wahl>

3) Wenn einen Mitarbeiter Frührente erhält und dennoch weiterarbeiten will/muss. Worauf muss ich achten>

Jörn

Dauerkranke & Rentner

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 09:57 (vor 6899 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

das Thema Berechnung der Pflichtplätze und Anrechnung wird in den §§ 74 - 76 SGB IX geregelt.

Ein AN in Zeitrente scheidet nicht aus dem Arbeitsverhältnis aus. Das Arbeitsverhältnis ruht nur und lebt nach Ende der Zeitrente wieder auf, es sei denn es würde übergangslos in eine Dauerrente (z.B. Rente wegen Berufsunfähigkeit) übergehen. Der AN hat also einen Anspruch auf weiterbeschäftigung, da ja sein Arbeitsverhältnis nicht beendet/gekündigt ist. Er hat aber keinen Anspruch auf die Rückkehr auf seinen alten Arbeitsplatz. Mit der Wahlberechtigung bin ich mir etwas unsicher, daher keine Aussage.

Zu deinem Lezten Punkt: Zu Rentenfragen gebe ich keine Auskünfte, weis ich zu wenig. Hier gibt es Rentenberater/Obmänner der Rententräger. Achten muss man auf alle Fälle auf Zuverdienstgrenzen.

Dauerkranke & Rentner

Jörn, Wednesday, 08.06.2005, 18:27 (vor 6899 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es ist schon klar das die Kollegen einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz haben, nur was mach ich wenn es z. Z. keinen schwerbehinderten gerechten Arbeitsplatz gibt> Muss ich einen solchen Arbeitsplatz im Zweifelsfall frei Klagen> Oder wie sollte ich ein solches Problem lösen.

Jörn

Dauerkranke & Rentner

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 18:49 (vor 6899 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

es wurde schon mal auf diesen Webseiten darauf hingewiesen, dass kein AG einen Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten wie man teils sagt "backen" muss. Sofern wirklich kein behinderten gerechter Arbeitsplatz gegeben ist, gewisse organisatoriche Maßnahmen sind dem AG zumutbar, hat auch ein Schwerbehinderter keine Chance.

Doch der Koll. hatte ja vor der Zeitrente eine Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb, also müsste auch jetzt wieder eine gegeben sein. Der AG durfte für die Zeit der Zeitrente einen Ersatz nur befristet einstellen.

Klagen auf Beschäftigung kann grundsätzlich immer nur der Arbeitnehmer nie die Mandatsträger.

RSS-Feed dieser Diskussion