Wem gehört der orthopäische Bürostuhl (Hilfsmittel)

Fred, Baden-Württemberg, Thursday, 31.03.2011, 08:37 (vor 4781 Tagen)

Guten Tag wertes Team,
einen orthopäischen Bürostuhl wurde mit Hilfe der DRV und Arbeitgeberzuschuss gekauft. Die Firma meint, das der Stuhl ihr Eigentum ist und nicht der des Behinderten. Somit verbleibt der Stuhl in der Firma und darf nach Beendigung des Arbeitsverhältnissens nicht mitgenommen werden.

Eine andere Schwerbehinderte erhielt ebenfalls einen Bescheid von der DRV und holte sich den Stühl direkt beim Anbieter. Die Firma ist erneut der Ansicht das der Stuhl nicht der Behinderten gehört sondern der DRV und da die Firma RV-Beiträge als AG-Anteil abführt, gehört der Stuhl auch der Firma. Hier zahlte die Firma keinen Zuschuss. Der Widerspruch liegt darin, dass die Schwerbehinderte den Stuhl nicht in die Firma bringen darf, da dieser Privateigentum ist und somit nicht ins Inventar einfließen kann. Sie möchte den DRV-Bescheid von der Dame erhalten und es soll direkt über der Firma abgerechnet werden. Dann gehört der Stuhl wieder der Firma und ist kein Privateigentum mehr, so die Aussage der Firma.

Pardon, sollte dafür eine Rechtsprechung geben bitte um Mitteilung.

Danke für Eure Mühe

Mit Gruss Fred

Wem gehört der orthopäische Bürostuhl

Ede vom Bayerwald, Friday, 01.04.2011, 06:53 (vor 4781 Tagen) @ Fred

Guten Tag werter Kollege,

eine Rechtsprechung ist mir nicht bekannt.
Bei uns wird es so gehandhabt:

Wer hat den Antrag gestellt> AG oder AN>

Hat der AG einen AG-Anteil bezahlt>

Hat der AG einen Anteil bezahlt, (in Höhe der Beschaffungskosten für den im Betrieb "normalen" Stuhl), so ist der geförderte Stuhl Eigentum des AG. Allerdings mit der Verpflichtung diesen ausschließlich dem AN zur Verfügung zu stellen, der Antragsursachlich war. Bei Ausscheiden dieses Mitarbeiters kann der AG mit dem Stuhl machen was er will.

Hat der AN den Antrag gestellt, so muss er dem AG keine Mitteilung machen und nach Auskunft der DRV gehört dieser Stuhl dann dem AN der gefördert wurde PERSÖNLICH.
Hatten diesen Fall, dass ein AN sowohl speziellen Tisch als auch speziellen Stuhl bei der DRV beantragt hat.
Die DRV hat für den Tisch einen Antrag des AG nachgefordert, eben mit der Begründung, dass ansonsten ja der Tisch (elektrisch höhenverstellbarer Tisch mit geteilter Arbeitsplatte) dem Antragsteller gehören würde. Der AG hat ersteinmal dumm geschaut, dann aber mit Hilfe der SBV Antrag gestellt und bewilligt bekommen.

Also kurz und bündig:
Will der AG Eigentümer der Möbel sein, muss er selber Antrag stellen und auch entsprechend des üblichen RAhmens seinen Eigenanteil zur Beschaffgung der Möbel und Hilfsmittel abdrücken, ansonsten ist der Eigentümer der AN.
gerade bei geförderten Möbeln muss der AG auch die nutzunug von, dem AG NICHT gehörenden Möbeln und Hilfmitteln dulden, solange der Geförderte AN bei ihm tätig ist.

Übrigens heute werden Hilfsmittel für AN in der Regel von der DRV gezahlt. D.h. dass hier ausschließlich Mittel der Rentenversicherung verwendet werden. Und diese sind ausschließlich durch den AN gestemmt bzw. durch seine Tätigkeit für den AN eingezahlt und gehören den AN, nicht den AG!! RV-Beiträge sind Eigentum des AN und nicht des AG über die dieser verfügen kann. RV-AG anteile sind ausschließlich Verdienstbestandteile und die Benennung als Arbeitgeberanteil absolut irreführend. Der politisch so genannte AG-Anteil ist verursacht durch die Einstellung und Arbeit des AN und fällt sonst nicht an, wird zumindest zum Teil ja auch durch den AN versteuert, spätestens mit der Rente.


Werden Förderungen aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert im zweiten oder dritten Weg, so sind diese Gelder auch nicht mehr "Eigentum" des AG, sondern eine Strafzahlung des selben, weil er zuwenig SB - Mitarbeiter beschäftigt.
Wie das IA diese dann einsetzt, ist seine Sache und es gilt nach Auskunft unseres IA der gleiche Grundsatz wiue oben dargestellt. Wer ANtrag stellt ist Eigentümer mit der Ausnahme, wenn der AG seinen Eigenanteil zahlt.

Gruß Ede

Wem gehört der orthopäische Bürostuhl

Marion, NRW, Saturday, 02.04.2011, 22:34 (vor 4779 Tagen) @ Fred

Hallo,

ich kann hier nur aus eigener Erfahrung berichten. Habe diverse Hilfsmittel über den Rententräger, u.a. KFZ-Hilfe aber auch Hilfsmittel für den Büroeinsatz erhalten. Mir wurde ausdrücklich gesagt, dass diese Dinge in mein persönliches Eigentum übergehen.

Was soll der AG denn auch damit zu tun haben > Wenn der AG mit der Finanzierung der HM nichts zu tun hat, welchen Anspruch soll er denn darauf haben >>>

Ich würde mich doch mal direkt mit der damals zahlenden Stelle in Verbindung setzen und dort genau nachfragen.

LG Marion

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Fragezeichen

Wem gehört der orthopäische Bürostuhl

hackenberger, Sunday, 03.04.2011, 13:19 (vor 4778 Tagen) @ Marion

Hallo,

man kann hier keine grundsätzlichen Aussagen treffen. Es kommt immer drauf an, wer hat Beschafft und bezahlt und wer war Leistungsempfänger. Also, stets bei Leistungsträger anfragen. Es kann z.B. bei hochwertigen technischen Hilfsmitteln, wie z.B. Blinden DV-Arbeitsplatzausstattungen, sein, dass der Leistungsträger sich ein Recht über einen ggf. anderweitigen Einsatz vorbehält, sofern das Hilfsmittel nicht mehr wie vorgesehen benötigt wird..

Ebenso kann es sein, dass Hilfsmittel in der Firma verbleiben um dort für andere dort beschäftigte Schwerbehinderte eingesetzt bzw. zur Nutzung vorgehalten werden.

Es kann weiter auch sein, dass Versicherte ihren Leistungsanspruch gegenüber der DRV an den AG abgetreten. Die DRV geht diesen Weg auch gerne, da sie dann bei den Kosten für die Hilfsmittel die Mehrwertsteuer erspart, was ein erheblicher Kostenanteil bei hochwertigen Hilfsmitteln sein kann. Vor allem aber wird dieser Weg gerne genutzt wenn es sich um die Anschaffung von Arbeitsmitteln wie z.B. auch Transporthilfen im Betrieb handelt.

Bei einem Bürostuhl sehe ich es aber auch so, dass diese zu mindest wenn die Kosten voll vom Leistungsträger übernommen wurden, in das Eigentum des Schwerbehinderten übergeben wird.

Doch wie erwähnt, es entscheidet hier immer der Leistungsträger.

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