Amtsarzt Prognose Langfristigkeit (Fragen zu einer Behinderung)

MiMoo, Saturday, 02.04.2011, 02:15 (vor 4779 Tagen)

Hallo,

ich bin zwar kein Mandatsträger, aber so tragisch ist mein Anliegen auch nicht. Ich würde mich nur freuen, wenn Ihr mir einen Paragraphen oder ein Urteil oder irgend etwas anderes nennen könnt, was so in die Richtung des Themas geht. Ich google schon den ganzen Abend und habe auch etliche Gesetze gelesen, aber ich finde dazu nichts.

Bei der Einstellungsuntersuchung durch den Amtsarzt wird bei Schwerbehinderten oder Gleichgestellten im Landesrecht oftmals die Prognose über die Dienstfähigkeit auf die nächsten 5-10 Jahre beschränkt. Das habe ich schon in vielen Gesetzestexten gefunden und auch hier auf der Seite gelesen.

Weiß jemand, ob es so etwas analog im Bundesrecht gibt für Bundesbeamte>

Würde mich über einen Tipp freuen, auch wenn ich kein Mandatsträger bin. Geht ja wirklich nur um eine Fundstelle.


Danke Euch!


Gruß
MiMoo

Amtsarzt Prognose Langfristigkeit

hackenberger, Saturday, 02.04.2011, 09:02 (vor 4779 Tagen) @ MiMoo

Hallo MiMoo,

leider können wir hier nicht helfen. Dieses Thema ist zum einen kein Thems dieses Forums und weiter sind wir ein Forum ausschließlich für Mandatsträger.

Amtsarzt Prognose Langfristigkeit

MiMoo, Saturday, 02.04.2011, 13:08 (vor 4779 Tagen) @ hackenberger

» leider können wir hier nicht helfen. Dieses Thema ist zum einen kein Thems
» dieses Forums und weiter sind wir ein Forum ausschließlich für
» Mandatsträger.

Selbstverständlich akzeptiere ich diese Antwort, auch wenn ich sie nicht ganz verstehe. Daher wäre ich für eine kurze Erläuterung dankbar, notfalls eben auch per PN, um nicht das Forum vollzuspammen.

1.) Wieso ist dies kein Thema des Forums> Es geht hier um die SBV bei Bundesbeamten. Das ist in erster Linie ein Forum für de SBV nach BetrVG, allerdings wird das Thema Landesbeamte ja auch behandelt, daher dachte ich, ich frage einfach mal.

2.) Ich bin zwar kein Mandatsträger, versuche diese Frage aber in Zusammenarbeit mit dem für mich zuständigen Mandatsträger zu klären. Gibt es einen besonderen Grund dafür, daß hier nur Fragen von Mandatsträgern beantwortet werden> Bin neugierig...

Amtsarzt Prognose Langfristigkeit

hackenberger, Saturday, 02.04.2011, 14:15 (vor 4779 Tagen) @ MiMoo

Hallo MiMoo.

ja es gibt gründe warum wir uns nur an Funktionsträger wenden.

1. Es gibt ein Rechtsberatungsgesetz welches auch wir beachten möchten.
2. Wir wollen eben kein breites Forum sein, sondern nur Funktionsträgern/ Mandatsträgern Hilfestellung geben. Also ganz bewusst daher den Teilnehmerkreis beschränken.
3. Erhalten schwerbehinderte/gleichgestellte AN ja Hilfestellung durch ihre SchwbV/BR/PR in den Betrieben daher wählt man diese ja.

Auch ist unser Tätigkeitsbereich hier der Aufgabenbereich der SchwbV gem. SGB IX und nicht jeder AN-/AN-rechtliche Frage betreffend des Beschäftigungsverhältnisses. Denn nicht für alles ist die SchwbV zuständig, es gibt auch in Betrieben unterschiedliche Zuständigkeiten.

Letztlich kann jeder sonst im Web nach Antworten suchen. Es soll auch andere Foren geben.

Daher bitten wir um Verständnis.

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