Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied (Allgemeines)

Dirk, Wednesday, 08.06.2005, 12:11 (vor 6899 Tagen)

Hallo.

Seit ungefähr einem Jahr bin ich Schwerbehindertenvertreter in unserer Verwaltung (Nachrücker).
Als vor kurzem unser Personalrat gewählt wurde, ließ ich mich dazu überreden ebenfalls mein Glück zu versuchen. Die Demokratie siegte, ich landete außerhalb der wählbaren Mitgliederzahl.
Nachdem unser PR geschlossen zurückgetreten ist soll ich (wieder) nachrücken.
Geht das überhaupt>
Ist es gesetzlich untersagt, beide Ämter gleichzeitig inne zu haben>
Da nur ca. 5% der Sitzungen sich um die Belange behinderter Mitarbeiter drehen, könnte ich in diesen Sitzungen als PR-Mitglied fehlen und als Schwbvertr. abstimmen und in den anderen Sitzungen halt als normales PR-Mitglied. Etwas den Interessen meiner schwerbehinderten Kollegen entgegenstehendes würde ich doch auch in dieser Eigenschaft nicht gutheißen.

Daher nochmal meine dringende Frage:
Ist es erlaubt, beide Ämter in der selben Person zu vereinigen>
Bitte schnellstmöglich um Antwort.
Danke schon jetzt.
Dirk

Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 08.06.2005, 12:18 (vor 6899 Tagen) @ Dirk

» Daher nochmal meine dringende Frage:
» Ist es erlaubt, beide Ämter in der selben Person zu vereinigen>
» Bitte schnellstmöglich um Antwort.
» Danke schon jetzt.
» Dirk


Hallo Dirk,
es ist erlaubt beide Ämter zu haben.
Was allerdings nicht geht, dass du mal PR und mal VP bist.
Du bist immer beides.:-)
Abstimmen darfst du sowieso nur als PR.
Die VP hat grundsätzlich kein Stimmrecht.:-(

Ausnahme (Personalrat in Bayern) BayPVG §40 (2)
Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend:-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 12:28 (vor 6899 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Dirk,

Hans-Peter hat alles wichtige schon gesagt. Auch ich habe neben meinem Mandat als VPSchwb ein Mandat als BR (Ersatzmitglied). Ich bin aber bewußt auf einen Listenplatz gegenagen der "nur" für Ersatzmitglied reichte. Der Grund ist ganz einfach, als VPSchwb bin ich ehe bei allen Sitzungen dabei und kann zu allen Punkten reden und auch die Koll. von meiner Meinung überzeugen.:-)

So kommt es dann sehr oft, dass ich als VPSchwb zu einem ganz allgemeinen Thema rede und die Koll. überzeuge in meinem Sinne abzustimmen.:-)

Gelegentlich bin ich aber dann auch in beiden Funktionen in der Sitzung. Da kann es dann durchaus vorkommen, dass ich als BR, mit dem Blick für Ganze, durchaus eine andere Sichtweise habe als als VPSchwb. Hier gilt es dann alles so zu vermitteln, dass beiden Seiten gercht gehandelt wird. Ich habe aber auch schon Beschlüsse aussetzen lassen, weil die Mehrheit der BR anderer Meinung war und ich aber die Interessen der Schwbs nicht als ausreichend berücksichtigt sah. Dann gab es eine 2. Runde und siehe da, ich konnte die Koll. überzeugen.:-)

Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied

Jörn, Wednesday, 08.06.2005, 17:37 (vor 6899 Tagen) @ hackenberger

Hallo Dirk,

ich bin wie Bernhard, auch stell. BR-Mitglied und bin darüber nicht ganz so glücklich. Ich denke schon über ein Rücktritt aus dem BR nach. Ich finde dieses Amt als zu wichtig, als das es im BR untergehe.
Dann gibt es ja noch ein weiteres Argument, wenn jemand mit dem BR seinen Probleme hat, wird er/sie sicher eher zur SBV gehen, wenn der Schuh drückt, als wenn ich auch noch im BR tätig wäre.

Jörn

Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 18:54 (vor 6899 Tagen) @ Jörn

...sorry Jörn, aber ich kann deine Aussage nicht ganz teilen. Ein AN wird nie mit dem gesamten BR-Gremium Probleme haben sondern i.d.R. mit einzelnen BR-Mitgliedern. Man muss gegenüber den Schwerbehinderten/ den AN immer nur ganz deutlich machen, dass man sehwohl die unterschiedlichen Mandate trennen kann.

Weiter hat man ja ggf. auch Vorteile durch Doppelmandate, man kann sofern man an der Sitzung auch als BR teilnimmt echte Mitbestimmung, also nicht nur Beratung, wahrnehmen.

Ich hatte in den inzwischen über 10 Jahren nie Probleme mit beiden Mandaten bzw. der Vereinbarkeit. einfach immer nur klarmachen in welcher Funktion man redet/handelt und die Betroffenen müssen immer erkennen, dass man stets für sie da ist.;-)

Schwerbehindertenvertretung und Personalratsmitglied

Dirk, Thursday, 09.06.2005, 11:06 (vor 6898 Tagen) @ Dirk

Vielen Dank euch allen für die schnelle Antwort.:-D

mfg
Dirk
VP Kreis Cochem-Zell

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