GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ? (Rente / Pension / ATZ)

Toni, Freistaat Bayern, Monday, 11.04.2011, 11:42 (vor 4774 Tagen)

Liebe KollegInnen,

an mich wurde folgende gewagte Behauptung herangetragen:

Es soll für Beschäftigte(frühere Bezeichnung: Angestellte)eine Möglichkeit geben, mit einem GdB von 20 ein (1) Jahr früher in die Freistellungsphase (ATZ) gehen zu können. (Öffentlicher Dienst)

Mir persönlich ist eine solche Regelung nicht bekannt.
Auch ist hier nichts diesbezüglich zu finden.

Gibt es möglicherweise doch eine derartige Regelung >


Vielen Dank im voraus !

Es grüßt
Adviser:lookaround:

GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ?

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 11.04.2011, 13:01 (vor 4774 Tagen) @ Toni

Hallo adviser,

zumindest für den Bereich des öD, der an den Tarifabschluß des TVöD vom April 2010 gebunden ist, ist diese Aussage definitiv falsch.

Ich kann mir aber auch sonst nicht vorstellen, daß ein GdB 20 irgendwie für ATZ relevant sein könnte, schließlich hat er auch sonst keinerlei rechtliche Auswirkungen.

--
&Tschüß

Wolfgang

GdB von 20 = 1 Jahr früher in die Freistellung ?

hackenberger, Monday, 11.04.2011, 13:20 (vor 4774 Tagen) @ Toni

Hollo Adviser

hier gelten die Regelungen des Altersteilzeitgesetz und diese sehen eine solche Möglichkeit, also Sonderregelungen, auch nicht per betrieblicher Regelung oder TV vor. Es gilt die Grenze 55. Lebensjahr, § 2 Begünstigter Personenkreis.

Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

verdi: Altersteilzeit

Man sollte hier ganz besonders vorsichtig sein und sich von FACHLEUTEN zum Thema "ATZ und Altersteilzeitgesetz" beraten lassen. Denn es könnten sonst gefährliche Versorgungslücken entstehen.

Auch hier wieder mein bekannter Hinweis: Schuster bleib bei Deinen Leisten! Wir SchwbV sind NICHT die Universalberater!

BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03
Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.

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