Bücherliste (Hilfsmittel)

blühmchen, Niedersachsen, Tuesday, 12.04.2011, 09:11 (vor 4769 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe die Suchfunktion wirklich gequält, nur leider hat nichts einen Treffer ergeben. Die allgemeine Sachlage ist klar, wenn ich eine Bücherliste beim AG abgebe, muss er zahlen lt. §96 Abs. 8 u. 9. (Zur Zeit bin ich im aktiven Mandat, da die VPSchwb zur Schulung ist)

Allerdings hat sich jetzt bei mir die Sachlage ergeben, dass der BR der Meinung ist, die Bestell-Liste müsse über seinen Tisch laufen und von ihm abgesegnet werden. Ist das richtig>

Mein Verständnis sagt mir, lt. §96 Abs. 3 sind BR und SchwbV gleich gestellt und keiner muss vom anderen was bestätigen oder stempeln lassen>

Da kommt mir gleich die nächste Frage, braucht die SchwbV einen Stempel> Klingt zwar blöd, aber ich bin drauf gekommen, nachdem der BR sagte, die Bücherliste müsse von ihm mit einem Stempel versehen werden, ehe es zum AG geht.

MfG
dat Blühmchen

Bücherliste

hackenberger, Tuesday, 12.04.2011, 09:45 (vor 4769 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

also BR muss nicht beteiligt werden. SchwbV ist eigenständig/ eigenverantwortlich.
Doch hier sollte der Stelli NUR in Absprache mit der VPSchwb handeln. Denn sonst könntte sich es sehr ungeschickt auf die Zusammenarbeit auswirken. Die VPSchwb könnte sich sonst ggf. zukünftig als nicht verhindert erklären.
Auch könnte der AG verständlicherweise sagen hat Zeit bis zur Rückkehr der VPSchwb, bzw mit dieser den Bedarf/ die Notwendigkeiten abklären. Der AG kann auch auf Nutzung der Büromittel/ Bücher des BR verweisen. Stempel kann/ muss aber nicht sein.
Vor allem erwartet der Gesetzgeber auch überlegter/ bedachter Umgang betreffend Kodten.

Bücherliste

sedov, Tuesday, 12.04.2011, 13:31 (vor 4769 Tagen) @ blühmchen

Hallo Blümchen,

hier könnte das hleiche Problem vorliegen, welches ich auch hatte. Ich hatte auch Stress mit dem PR, da dieser meinte, da das Budget über den PR läuft und ich deshalb immer über den PR gehen müßte. Dieses Problem habe ich dann bei uns so geklärt, dass zwar aufgrund der Budgetierung das Produkt der SBV beim PR verbleibt, der PR aber nicht zeichnungsberechtigt ist, d.h. die Produktgruppe PR beinhaltet zwar die SBV, aber die Abrechnungen und das Etat verwaltet die SBV selbst. Da ich mir hier aber nichts nachsagen lassen wollte, habe ich vorgeschlagen, dass, da es sich hier um Finanzen und 4-Augen-Prinzip handelt, die Personalabteilung (bot sich bei mir so an, kann aber auch eine andere Stelle sein) die Abrechnungen fertigt. Somit ist der PR und sein Kontrollbegehren raus. Ich reiche alle Rechnungen einfach bei der Pesonalabteilung ein und die weisen dann an. Seither gibt es keinerlei Probleme mehr, da der PR überhaupt nicht mehr mitbekommt, was die SBV an Kosten hat.
Das einzige Mal, wo ich darüber noch mit dem PR spreche, ist, wenn die Mittelbeantragungen für das nächste Jahr anstehen. Dann sage ich dem PR lediglich, wieviel Mttel ich ca. benötige, dieser hat (!!!) der PR dann zu beantragen.
Also, versuche einfach den PR da auszuschalten, indem Du einen anderen Weg suchst. Rede mit Eurer Finanzverwaltung - oder -abteilung, es läßt sich bestimmt ein Weg finden.
Gruß sedov

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