Alterteilzeit (Rente / Pension / ATZ)

Jensen, Bayern, Tuesday, 12.04.2011, 14:15 (vor 4773 Tagen)

Hallo in das Forum,
letztlich fragte mich ein Kollege, ob es abgesehen von tariflichen Regelungen (die es zu diesem Fall bei uns nicht gibt) ein Gesetz gibt, welches regelt, dass Schwerbehinderte bei Altersteilzeit gegenüber nicht behinderten Kollegen zu bevorzugen wären. Abgesehen davon, dass Schwerebehinderte von Haus aus früher in Rente gehen können, konnte ich nichts entsprechendes finden. Ich bilde mir aber ein hiervon schon mal gehört zu haben... Es wäre schön, wenn mir jemand hier im Forum einen Tipp geben könnte. Ach ja: Wir sind in der freien Wirtschaft und nicht im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank in die Runde und viele Grüße,
Jens

Alterteilzeit

hackenberger, Tuesday, 12.04.2011, 18:25 (vor 4773 Tagen) @ Jensen

Hallo Jens,

NEIN! Die rechtliche Grundlage ist das Altersteilzeitgesetz Ein Recht der bevorzugten Berücksichtigung gibt es nicht. Vielmehr sind die max. Zeiten, 5 Jahrem, aktiv/passiv der Inanspruchnahme bei Schwerbehinderten kürzer, da sie ja mit 63 Jahren in Rente gehen. Dieses ist aber rechtlich so OK wurde so geurteilt.


Bitte Profil ergänzen:
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):

Also Anzahl der Schwbv (örtl.) und Anzahl der als KSchwbV zubetreuenden. Also Gesetz kommt ja wohl das BetrVG zur Anwendung. Bitte auch dieses eintragen.

Danke!

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