Unterlagen für die Agentur (Gleichstellung)

ssbkam ⌂, Bamberg Bayern, Wednesday, 13.04.2011, 14:17 (vor 4787 Tagen)

Hallo an Alle da draussen,
habe die Suchfunktion benutzt, leider keine Antwort gefunden, deshalb
folgende Frage :

Unsere Agentur will von den AntragstellerInnen mittlerweile nicht nur den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sondern Gutachten,Atteste etc. Da stehen Diagnosen drin und wir fragen uns, ob das so rechtens ist.Kann die Agentur so weitreichende Informationen verlangen>
Hat jemand Erfahrung damit,gibt es Rechtssprechungen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung im Voraus :-)
ssbkam

--
CD

Unterlagen für die Agentur

hackenberger, Wednesday, 13.04.2011, 17:12 (vor 4787 Tagen) @ ssbkam

Hallo Christa,

also, hier hat sich wohl in den Jahren nach meiner aktiven Zeit etwas geändert, denn auch ich kannte dieses nicht.

Doch auch hier half ein kurzer Anruf bei dem zuständigen SB der Agentur für Arbeit um Aufklärung zu erhalten.

Es ist so, dass auf den [link=http://www.google.de/url>sa=t&source=web&cd=3&ved=0CCwQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bezreg-koeln.nrw.de%2Fbrk_internet%2Forganisation%2Fpersonalvertretungen%2Farbeitsgemeinschaft%2Fanerkennungsverfahren%2Fantrag_gleichstellung.pdf&rct=j&q=antrag%20auf%20gleichstellung&ei=bbulTZjqMIbKswbS1uj-Bg&usg=AFQjCNFFcLKDuVYO9fakHCOfghZYKWYcHw]Anträgen unter Pkt. 4 b und c[/link] entsprechende Fragen stehen. Diese sind mindestens dann zu beantworten, wenn sich aus diesen der Grund für die Gleichstellung ergibt, wie z.B. Gleichstellung wegen auffälliger behindertenbedingten Krankenfehltage. Denn dann zählen eben nur diese Krankenfehltage und nicht die wegen Grippe, Armbruch usw. Aber die Agenturen können auch grundsätzlich die vollständige Beantwortung verlangen.

Diese Angaben werden aber bei den Agenturen dann hoch vertraulich behandelt und auch sofern Akteneinsicht beantragt wird außer dem Antragsteller keinem zur Kenntnis gebracht. Auch nicht SchwbV/BR/PR oder gar AG.

Unterlagen für die Agentur

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.04.2011, 23:10 (vor 4787 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

wird der Gleichstellungsantrag auf behinderungsbedingte überdurchschnittliche Fehlzeiten gestützt, reicht idR ein Ausdruck der KK mit den AU-Zeiten der letzten drei Jahre sowie dem Diagnoseschlüssel für die Krankheitstage. Gutachten und Atteste sind dafür eigentlich nicht nötig

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion