Begriff „Behinderung gem. AGG § 7 i.V.m. § 1 AGG" (AGG)

hackenberger, Thursday, 21.04.2011, 15:38 (vor 4766 Tagen)

Hallo,

Ich habe das Urteil des BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09 zum Anlass genommen, diese Frage einmal an die zuständige Fachstelle zustellen.

Frage: Was ist unter dem Begriff "Behinderung gem. AGG § 7 i.V.m. § 1" zu verstehen>

Die zu Grunde liegende Entscheidung des BAG

Keine entsprechende Anwendung der Vorschriften (* SGB IX) für schwerbehinderte Menschen auf durch AGG geschützte behinderte Menschen - Urteil vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09, hat mich einmal dazu angeregt bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes anzufragen, was gem. § 7 i.V.m. § 1 AGG unter dem Begriff "Behinderung" zu verstehen ist.

Hier die Antwort: findet ihr hier!

Kontextlinks:
[link=http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/rechtsprechungsuebersicht_zum_antidiskriminierungsrecht.pdf>__blob=publicationFile]Ausgewählte Entscheidungen deutscher Gerichte zum Antidiskriminierungsrecht[/link]

Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

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