Verständnisfrage zu § 124 SGB IX (Fragen zu einer Behinderung)

Tanja, Thursday, 09.06.2005, 04:53 (vor 6898 Tagen)

Hallo und guten Morgen,

nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.

Der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages dient auch der Rechtsklarheit, da die betrieblichen + tarifvertraglichen Arbeitszeitmodelle keinen allgemeingültigen Maßstab für den Begriff der Mehrarbeit liefern können.

Probleme habe ich mit der Aussage:

„Der schwerbehinderte Mensch ist nach dem Schutzzweck des § 124 SGB IX aber nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit zu arbeiten.

Wie ist dies in Bezug auf die vorgegebene Arbeitszeit (42 Stunden/Beamte) täglich/ in der Woche zu verstehen>

Danke für Eure Hilfe.

Tanja

Verständnisfrage zu § 124 SGB IX

hackenberger, Thursday, 09.06.2005, 08:55 (vor 6898 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,

das BAG spricht von mehr als 8 Std. täglich. Somit wäre erst die 49.Std. gem. § 124 SGB IX ablehnbar. Hier hat man das ArbZG als Grundlage herangezogen. Dieses kennt 6 Werktage, somit 6 x 8 Std. = 48 Std. Nur das Mehr wäre Mehrarbeit.

Es gibt auch ein Urteil vom BAG welches sich mit dieser Thematik befasst: BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

Hier wäre nun aber bei einen AN der lt. Tarifvertrag und dre betrieblich üblichen Arbeitszeit z.B. nur 38,5 Std. arbeiten muss der Schutzzweck unterlaufen.

Deshalb gehen Rechtsmeinungen davon aus, dass jegliche Form von Überstunden als Mehrarbeit angesehen wird und unter die Regelungen des § 124 SGB IX fallen. Es gilt das Prinzip der Meistbegünstigung entweder durch die tarifliche oder gesetzliche Arbeitszeitbegrenzung.

Somit ist im öffentl. Dienst durchaus eine 42 Std.-Woche möglich. Sie müsste nur auf eine 6-Tage-Woche ausgelegt werden.

Verständnisfrage zu § 124 SGB IX

Tanja, Thursday, 09.06.2005, 09:14 (vor 6898 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für Deine Hilfe!!

Gut das es diese Internetseit gibt!!

Alles Gute

Tanja

Bin übrigens Vertrauensfrau beim Hochtaunuskreis.

Verständnisfrage zu § 124 SGB IX

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 09.06.2005, 09:09 (vor 6898 Tagen) @ Tanja

Hallo Tanja,
unter der Rubrik -Urteile- sind die entsprechenden Texte zu finden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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