Verständnisfrage zu § 124 SGB IX (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo und guten Morgen,
nach § 124 SGB IX sind schwerbehinderte Menschen auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen.
Der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages dient auch der Rechtsklarheit, da die betrieblichen + tarifvertraglichen Arbeitszeitmodelle keinen allgemeingültigen Maßstab für den Begriff der Mehrarbeit liefern können.
Probleme habe ich mit der Aussage:
Der schwerbehinderte Mensch ist nach dem Schutzzweck des § 124 SGB IX aber nicht verpflichtet, mehr als die regelmäßige tägliche Arbeitszeit zu arbeiten.
Wie ist dies in Bezug auf die vorgegebene Arbeitszeit (42 Stunden/Beamte) täglich/ in der Woche zu verstehen>
Danke für Eure Hilfe.
Tanja