Freistellung und Benachteiligung (Freistellung)

Anmedia, Tuesday, 03.05.2011, 05:50 (vor 4752 Tagen)

Hallo,

meine Frage geht in Richtung Benachteiligung der SBV bei beruflichem Aufstieg und Beförderungen.

Leider ist der Sachverhalt nicht gerade in zwei Zeilen zu packen und nicht all umfassend darstellbar. Ich versuche es einfach mal, um mir als Einzelkämpfer bei euch Rat und Kraft zu holen.

Nach über 8 Jahren Vollfreistellung als SBV muss ich auf Grund Betriebsveränderungen und Personalverschiebungen mit einer etwa 2/3 Teilfreistellung auskommen. Leider sind die betrieblichen Gegebenheiten für mich als SBV wegen erheblichen Reisezeiten (bundesweit) zwischen den Abteilungen, dem Betrieb und meinem Büro sehr schwierig.Das hinderte mich nie an höchstem Engagement für die sbM.

Ich versuchte meinem für die etwa 1/3 Arbeitsstelle zuständigen Vorgesetzten zu erklären, dass ich möglicherweise nicht immer für die Erledigung der mir zugwiesenen Arbeitsaufgaben zur Verfügung stehen kann, weil ich oft fremdbestimmt vom AG und den Anfragen der sbM kurzfristig meine Arbeit als SBV aufnehmen muss. Ich soll die 1/3 Tätigkeit allein und von der Abteilung abgeschottet in einem fremden Betriebsteil sitzend (etwa 10 km) von meinem SBV Büro aus erledigen. Das heißt, die Anbindung an die anderen Kollegen fehlt auch noch. Das ist der Wille des AG. Es entstand ein Gespräch mit dem AG, dass für ihn wie er sagt, " sehr aufschlussreich war". Diese mehrfach geäußerte Aussage klang wie ein Vorwurf um nicht zu sagen eine Drohung. Meine Erklärungsversuche prallten wegen Unkenntnis über SGB IX völlig an ihm ab.

Das nahm der AG nun als Eindruck, ich wolle nicht arbeiten und erzählt das jetzt im Betrieb bis zum höchsten Chef herum.

Durch die ständigen weiten Geschäftsreisen ist die Erfüllung des Wahlamtes schwer genug. Nun kommen noch für ein Drittel der Arbeitszeit Konflikte mit dem AG hinzu, dass ich die geschuldete Arbeitsleistung ohne Widerrede zu leisten und zu erfüllen habe.
Ich werde mich aber voraussichtlich häufiger von der Arbeit zur Ausübung meines Wahlamtes freistellen lassen müssen.

Ich fühle mich bedrängt und unter Druck gesetzt in der Amtsausübung und andererseits auch benachteiligt in meiner beruflichen Entwicklung. Meine Beförderung wurde sowieso schon in Frage gestellt, weil erst andere dran kämen. Dabei bin ich eine der Ältesten. Die haben natürlich kein Interesse mich zu fördern und zu befördern. Nun fühle ich mich nach über 8 Jahren Wahlamt im Hintertreffen. Wer soll mir jetzt noch helfen, dass ich als Interessensvertreter nicht leer ausgehe oder behindert werde> Der AG hat kein Interesse mich als SBV zu befördern. Das kann doch nicht der Sinn von Ausübung eines Wahlamtes sein.

Welche Argumente außer meiner langjährigen Leistung mit höchster Flexibilität und Mobilität hätte ich noch> Ist das auch eine Behinderung in der Ausübung meines Amtes>

Was kann ich eurer Meinung nach überhaupt noch tun, wenn ich nicht aus der beruflichen Entwicklung ausgeschlossen sein will> Was würdet ihr an meiner Stelle tun> Einen Termin zur Rechtsberatung habe ich bereits veranlasst.

Diese Situation behindert, ärgert und blockiert mich, dass ich es kaum beschreiben kann. Ich will mich nicht ausgrenzen und behindern lassen.
Könnt ihr meinen Ärger verstehen oder sehe ich was falsch>

Der BR ist auch nicht gerade mein Förderer und will mit AG keinen Ärger. Ich höre seit über 8 Jahren, ich darf mich nicht bevorteilen. Eine Killerphrase! (Während es bei den BR scheinbar keine Bevorteilung zu geben scheint ;-))

Ich freue mich auf die Antworten und bedanke mich im Voraus.

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Anmedia

Freistellung und Benachteiligung

hackenberger, Tuesday, 03.05.2011, 17:47 (vor 4751 Tagen) @ Anmedia

Hallo,

die Rechtslage findet man im § 96 Abs. 2 und Abs. 5 SGB IX. "(2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung."

"(5) 1 Freigestellte Vertrauenspersonen dürfen von inner- oder außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsförderung nicht ausgeschlossen werden. 2 Innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihrer Freistellung ist ihnen im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebes oder der Dienststelle Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene berufliche Entwicklung in dem Betrieb oder der Dienststelle nachzuholen. 3 Für Vertrauenspersonen, die drei volle aufeinanderfolgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der genannte Zeitraum auf zwei Jahre."


Sind doch sehr klare Aussagen. Doch auch ich weis, es ist nicht immer einfach und es gehört dann teils eine Hartnäckigkeit dazu dieses umzusetzen.

Doch alles ist einfacher wenn man versucht mit dem BR/PR eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu erreichen. Das kann auch auch mal bedeuten, ggf. nachzugeben auch wenn man vielleicht im Recht wäre.

Freistellung und Benachteiligung

Anmedia, Tuesday, 03.05.2011, 23:34 (vor 4751 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir mit deiner Antwort geholfen.

Ja, die Aussagen im SGB IX sind klar und ich kannte sie. Die Durchsetzung und Umsetzung dieser Regelungen vor und mit dem AG sind auf einem ganz anderen Blatt beschrieben. Die Erkenntnis ist manchmal schwer zu ertragen. Das war es für mich.

Entweder Diplomatie leben wie immer, dazu heftige Gefühle vermischt mit unerfüllten Bedürfnissen als engagierte SBV. Das ist nicht immer leicht zu ertragen.

Oder Umsetzung von Gesetzen erkämpfen und möglicherweise bzw. voraussichtlich mehr zu verlieren als zu gewinnen.
Es ist für uns SBV´n als Einzelkämpfer nicht leicht, auch unsere persönlichen Rechte durchzusetzen wenn AG nicht will.

Abwägung ist dann die Devise. Natürlich ohne Pflichtverletzung gegenüber den sbM.

Bernhard, du hast so Recht. Ein gutes Verhältnis zum BR und dessen Unterstützung gehört dazu.
Gerade das ist nicht immer leicht zu pflegen, wenn wir unsere Arbeit als SBV gut machen wollen. Mein Bestreben war stets eine gute Zusammenarbeit.

Ich habe bereits ein erstes positives verlaufenes Gespräch mit dem BR geführt und ich versuche möglichst eine Regelung mit Unterstützung des BR zu finden und Gespräche mit seiner Unterstützung mit dem AG zu führen.
Ich denke, das ist schon mal ein guter Anfang zur Lösungsfindung ohne zu hohe Erwartungen zu haben. Immerhin.

Viele Grüße

--
Anmedia

Freistellung und Benachteiligung

hackenberger, Wednesday, 04.05.2011, 08:35 (vor 4751 Tagen) @ Anmedia

Hallo,

» Es ist für uns SBV´n als Einzelkämpfer nicht leicht, auch unsere
» persönlichen Rechte durchzusetzen wenn AG nicht will.
Wenn wir es richtig anstellen sind wir keine Einzelkämpfer. Denn dann haben wir den BR/PR und Beschäftigte an unserer Seite. Es ist also nur eine Sache, diese für uns, für die Interessen der SchwbV und der schwerbehinderten Koll. zu gewinnen. Dazu zählt u.a. auch diesen zu zeigen zu verstehen zu geben wie wichtig unsere Arbeit ist und vor allem, dass leider JEDER morgen selbst Betroffener sein kann. Dann MUSS es doch im Interesse eines JEDEM liegen, dass eine optimal arbeitende SchwbV gegeben ist.

» Bernhard, du hast so Recht. Ein gutes Verhältnis zum BR und dessen
» Unterstützung gehört dazu.
JA, sage ich ja schon sehr lange.

» Gerade das ist nicht immer leicht zu pflegen, wenn wir unsere Arbeit als
» SBV gut machen wollen. Mein Bestreben war stets eine gute Zusammenarbeit.
Dieses weiter ausbauen.

» Ich habe bereits ein erstes positives verlaufenes Gespräch mit dem BR
» geführt und ich versuche möglichst eine Regelung mit Unterstützung des BR
» zu finden und Gespräche mit seiner Unterstützung mit dem AG zu führen.
Hier auch stets daran denken, was hier ja auch schon oft beschrieben wurde. SchwbV und BR/PR können und sollen sich ergänzen. Beide Arten der MA-Vertretungen haben unterschiedliche Rechte. Wir SchwbV auch in bereichen wo BR/PR außen vor sind, wir aber diese hier informell via SchwbV einbinden können/ sollen.

Vor allem aber BITTE, NIE vergessen, wir sind KEINE BR/PR. Also auch die Eigenständigkeit der BR/PR beachten und respektieren.

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