Alkoholerkrankung eines Schwb-Kollegen (Allgemeines)

Claudia @, Hannover, Thursday, 09.06.2005, 12:06 (vor 6898 Tagen)

Hallo,

vor kurzem habe ich hier im Forum von euch Hilfe zu diesem Thema erhalten. Heute habe ich eine erneute Frage dazu.
Mein Kollege ist zur Zeit zur Therapie und wird in 3 Wochen wieder zum Dienst kommen. Kann der Arbeitgeber meinen Schwb-Kollegen zwingen eine wöchentliche Selbsthilfegruppe zu besuchen>

Gruß Claudia

Alkoholerkrankung eines Schwb-Kollegen

hackenberger, Thursday, 09.06.2005, 13:03 (vor 6898 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

zu irgendwelchen Maßnahmen, hier Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, zwingen kann niemand einen Menschen. Hier gilt ganz klar die Selbstbestimmung. Einzig ein Gericht, kann im Rahmen eines Urteils als Urteilsauflage solche Maßnahmen vorschreiben.

Ein AG könnte aber eine solche Maßnahme anregen, möglicher weise auch im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme in Absprache mit dem Betriebsarzt. Dieses könnte dann auch in einer Abrede mit dem AG zum Thema „Sicherung des Beschäftigungsverhältnisses“ aufgenommen werden. Wenn z.B. der betroffene AN in einem sicherheitsrelevanten Arbeitsbereich oder z.B. als Kraftfahrer arbeitet und eine Alkoholerkrankung eine Gefahr darstellt. Denn es ist nun einmal Fakt, Alkoholerkrankungen können nicht abschließend geheilt werden. Ein Rückfall ist leider immer möglich sofern der Betroffene wichtige Regeln nicht grundsätzlich einhält.

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