Zusatzurlaub in Teilzeit (Zusatzurlaub)

Flipinger, Saarland, Friday, 27.05.2011, 14:33 (vor 4741 Tagen)

Hallo
Eine behinderte Kollegin (50%) arbeitet in Teilzeit (24 St.die Woche)!Sie wollte von mir wissen ob sie den vollen anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub hat>
Da die Personalstelle ihr nur 3 Tage bewilligen will da sie ja nur eine halbe Stelle hat!
MfG
SBV Flipinger

Zusatzurlaub in Teilzeit

hackenberger, Friday, 27.05.2011, 15:16 (vor 4741 Tagen) @ Flipinger

Hallo SBV Flipinger,

der Anspruch auf den Zusatzurlaub ergibt sich aus § 125 SGB IX. Hier sind die Arbeitstage je Woche entscheidend. Wenn er also die 24 Std. über die 5-Tage erbringt, hat er auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub.

PS: Es gelten dür die Errechnung des Anspruches die gleichen Regeln wie beim "normalen" Urlaub.

Die Personalstelle sollte es wissen und ggf. einfach einmal ins Gesetz schauen, dass würde Klarheit schaffen.

PS: Du arbeitest im öffentl. Dienst, nun die Frage Bund oder Land> Denn es gilt dann das jeweilige PersVG. Trage dieses bitte in Deinem Profil noch nach.

Zusatzurlaub in Teilzeit

Flipinger, Saarland, Friday, 27.05.2011, 16:05 (vor 4741 Tagen) @ hackenberger

Hallo
Vielen Dank erstmal.
Die Sache ist jetzt so das sie zwei Wochen 5-6 Tage arbeitet und dann den Rest vom Monat freifrei hat.
Wie verhält sich den das in einem solchen Fall>

Zusatzurlaub in Teilzeit

hackenberger, Friday, 27.05.2011, 16:23 (vor 4741 Tagen) @ Flipinger

Hallo Zimmermann Christian,

» Vielen Dank erstmal.
Bitte, doch es wäre sehr hilfreich gewesen, gleich alles zu schreiben :-(

» Die Sache ist jetzt so das sie zwei Wochen 5-6 Tage arbeitet und dann den
» Rest vom Monat freifrei hat.
» Wie verhält sich den das in einem solchen Fall>
Ganz anders, nämlich so wie die Personalstelle es sagt.
Eigentlich ist die Personalstelle sogar großzügig,
denn eigentlich wären es nur 2,75 Tage.

PS: Bitte doch bei Antworten den Hinweis übder dem Textfeld beachten.
Text: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> Text löschen

Zusatzurlaub in Teilzeit

Apanatshi, Bayern, Thursday, 20.09.2018, 10:48 (vor 2068 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Zusatzurlaub anteilig berechnet ist doch meines Wissens entsprechend aufzurunden, ab 2,5 Tagen gibt es 3 Tage Zusatzurlaub.
ein Abrunden ist im übrigen auch nicht mehr gestattet. Ergibt die Berechnung z.B. 2,4 Tage, ist das in Tage und Stunden zu hinterlegen. Oder bin ich auf dem vollkommen falschen Dampfer?

Andrea

Zusatzurlaub in Teilzeit

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 20.09.2018, 11:06 (vor 2068 Tagen) @ Apanatshi

Hallo,

auch wenn der Thread steinalt ist und Bernhard schon lange nicht mehr im Forum aktiv, hast Du natürlich recht.

Bruchteile ab 0,5 müssen zwingend aufgerundet werden gem. § 208 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.
Bruchteile unter 0,5 Tage sind nach den anwendbaren allgemeinen Grundsätzen des Urlaubsrechts für gesetzlichen Urlaub in der "konkret errechneten Summe zu erfüllen oder abzugelten ... " (ErfK, Gallner, § 5 BUrlG Rn 21)

--
&Tschüß

Wolfgang

Zusatzurlaub in Teilzeit

Cebulon, Thursday, 20.09.2018, 13:37 (vor 2068 Tagen) @ Apanatshi

Zusatzurlaub anteilig berechnet ist doch meines Wissens aufzurunden, ab 2,5 Tagen gibt es 3 Tage Zusatzurlaub.

Hallo, woher genau stammt denn dieser Bruchteil von 2,5 Tagen? Bruch allein wegen Teilzeit?

Dann gäbe es keine gesetzliche Aufrundung nach Rechtspr. Abgerundet wird aber nie!

Gruß,
Cebulon

Zusatzurlaub in Teilzeit

SFliege, Thursday, 20.09.2018, 15:25 (vor 2068 Tagen) @ albarracin

Die Vorschrift in § 208 Absatz 2 Satz 2 SGB IX bezieht sich auf die Bruchteile, die dadurch entstehen, dass die Schwerbehinderteneigenschaft nicht das ganze Kalenderjahr bestand (d.h. auf den vorhergehenden Satz). Anders wäre es nur, wenn Satz 2 als eigener Absatz vorhanden wäre.
Jahresanteiliger Zusatzurlaub muss bei Bruchteilen von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag betragen, also aufgerundet werden.

Bruchteile des Zusatzurlaubs, die aufgrund einer Teilzeit entstehen, müssen nicht aufgerundet werden.
Hier sind also die Bruchteile zu gewähren. Wenn der Arbeitgeber freiwillig aufrundet, dann darf er das natürlich.

Eine Abrundung findet in beiden Fällen nicht statt.

Wenn die Teilzeitkraft mit ihren 24 Stunden an 5 Tagen in der Woche arbeitet, dann hat sie auch Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub. siehe https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/77c3648i1p/index.html

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