Wahlvorstand stellt sich selbst als Kandidat auf (Wahlen)

Torsten, Thursday, 09.06.2005, 16:09 (vor 6897 Tagen)

Hallo,

bei uns steht die Erstwahl einer Schwerbehindertenvertretung an.

Die Kandidatenvorschläge gehen derweilen beim Wahlvorstand ein.

Mir fällt auf, dass Mitglieder im Wahlvorstand sich auch zur Kandidatur haben aufstellen lassen, bzw. sich selbst aufgestellen.

Geht das>>>>>

Ist das rechtlich haltbar>

Ich denke Nein....aber ich weiß es nicht


Grüße

Torsten

Wahlvorstand stellt sich selbst als Kandidat auf

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 09.06.2005, 16:35 (vor 6897 Tagen) @ Torsten

Hallo Torsten,
die Frage ist unter der Rubrik -Wahlmaterial- geklärt.;-)

Dort steht:
Wer kann gewählt werden>
Wählbar sind alle Beschäftigten, die auch in den Betriebs-, Personal­ oder Richterrat gewählt werden können. Das heißt: Die Schwerbehindertenvertretung muss nicht selbst schwer behindert sein.
Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis
- eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit
- keine Leitende-Angestellten-Funktion

Somit klar, dass auch Wahlvorstandsmenschen wählbar sind!:-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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